Die juristische Presseschau vom 16. April 2015: Zehn Wochen Vorratsdatenspeicherung – BGH zu TÜV-geprüften Gebrauchtwagen – Sex mit dementer Ehefrau

16.04.2015

Justiz

BVerfG zu Suizidprophylaxe im Gefängnis: Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen statt, der länger als einen Tag nackt in einer video-überwachten Zelle untergebracht war. Dies wäre selbst zum Schutz gegen Selbstötung nicht erlaubt, stattdessen hätte der Gefangene Spezialkleidung erhalten müssen, berichten verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis), taz (Christian Rath) und lto.de.

BGH zu TÜV-Zusage: Wer einen Gebrauchtwagen mit aktueller TÜV-Untersuchung kauft, kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug dann doch erhebliche Mängel aufweist. Der Käufer muss das Angebot der Nacherfüllung nicht annehmen, erläutern lto.de und spiegel.de.

BGH zu sanierungsfeindlichem Mieter: Ein Vermieter kann einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser die Handwerker für dringende Sanierungsarbeiten (Hausschwamm) nicht in die Wohnung lässt. Der Vermieter muss den Umfang der Duldungspflicht des Mieters nicht erst vor Gericht klären lassen, berichtet die Welt (Norbert Schwaldt).

LG Hamburg zu Margarine-Werbung: Das Landgericht Hamburg hat verboten, die Margarine becel pro.activ damit zu bewerben, dass sie den Cholesterinspiegel um rund 20 Prozent senke. Dem Verbraucher werde nicht deutlich, dass ein so hoher Wert nur im Zusammenspiel mit gesunder Ernährung und Bewegung zu erreichen sei, meldet spiegel.de.

LG Heidelberg verurteilt Fürniß: Das Landgericht Heidelberg hat den Ex-Wirtschaftsminister von Brandenburg und Ex-OB von Wiesloch, Wolfgang Fürniß (CDU), wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, so SWR.de. Fürniß hatte mit erlogenen Geschichten bei Freunden und Bekannten rund 500.000 Euro erschwindelt.

LG Nürnberg-Fürth - fast gestorbenes Flüchtlingskind: Das Landgericht Nürnberg-Fürth wird übernächste Woche in zweiter Instanz über den Fall eines Flüchtlingskindes verhandeln, das fast gestorben war, weil der Wachmann einer Asylbewerberheims keinen Notarzt rief. In erster Instanz war er wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Zeit (Caterina Lobenstein) schildert den Fall ausführlich in einem Dossier und sieht dabei eine Mitursache in § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, der die Behandlung von Asylbewerbern nur bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" erlaubt.

OLG München - NSU: zeit.de (Tom Sundermann) schildert die Aussage eines einstigen Schulfreundes von Uwe Mundlos, der dessen Radikalisierung miterlebt hatte.

GBA - IS-Folterer: Die Bundesanwaltschaft ermittele gegen mehrere aus Deutschland stammende IS-Mitglieder, die sich in Syrien an der Bewachung und Folterung von Gefangenen beteiligten, berichtet die SZ (Georg Mascolo) auf der Titelseite. Ein Zeuge, der selbst dort inhaftiert war, sei wieder in Deutschland und machte entsprechende Aussagen.

LG Frankfurt/Main - Heta-Bank: Die staatlich NRW-Bank klagt vor dem Landgericht Frankfurt/Main als erster Gläubiger gegen die Heta genannte Abwicklungsbank der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria auf Rückzahlung von 275 Millionen Euro. Das berichtet die FAZ (Christian Geinitz) und erläutert die Hintergründe. Letztlich geht es auch um die Wirksamkeit des österreichischen Bankenabwicklungsgesetzes Basag, mit dem die Schuld der Heta und die Haftung des Bundeslands Kärnten reduziert wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. April 2015: Zehn Wochen Vorratsdatenspeicherung – BGH zu TÜV-geprüften Gebrauchtwagen – Sex mit dementer Ehefrau . In: Legal Tribune Online, 16.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15249/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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