Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2015: Schmerzensgeld nach Videoüberwachung – Autonome Autos im Recht – Akademischer Betrug straffrei

16.02.2015

Recht in der Welt

Umgang mit Swiss-Leaks weltweit: Kürzlich wurden Daten zur Steuerermittlung gegen Kunden der Schweizer Bank HSBC öffentlich. Wie Politik und Justiz in verschiedenen Ländern mit den Swiss-Leaks umgehen, stellt die Samstags-SZ (Bastian Brinkmann u.a., dazu auch ein Video von Brinkmann/Obermayer bei sueddeutsche.de) zusammen.

Frankreich – Maut-Sammelklage: In Frankreich bahnt sich eine Sammelklage von mehr als 10.000 Autofahrern gegen private Autobahnbetreibern wegen zu hoher Mautbeträge an, berichtet die Samstags-FAZ (Christian Schubert). Das Instrument der Sammelklage ist dort vor rund einem Jahr geschaffen worden.

USA – Hate Crimes: Der ausführliche Beitrag von Patrick Bahners aus der FAS der vergangenen Woche zum Umgang mit sogenannten "Hate Crimes" in den USA ist jetzt auch online abrufbar.

USA – Todesstrafenmoratorium in Pennsylvania: Der Gouverneur in Pennsylvania, Tom Wolf (Demokraten), hat die Todesstrafe ausgesetzt. Er gab als Grund an, das System sei "anfällig für Fehler, teuer und alles andere als unfehlbar". spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Akademischer Betrug: Die Montags-SZ (Matthias Kohlmaier) war zu Besuch bei einem Ghost-Writer. Thomas Nemet ist Mitgründer des international tätigen Unternehmens "AcadWrite", das akademischen Ghostwriting anbietet, und nach eigenen Angaben eines Jahresumsatz von heute 2.000.000 Euro verzeichne. Die über 300 freien Autoren fertigten von der Hausarbeit bis zur Dissertation alles an. Nemet sieht die Arbeit als Dienstleistung, die Frage der Ethik stelle sich da auch seiner Sicht nicht. Die SZ erklärt, strafbar machten sich Nemet und die Autoren nicht, "es gibt keine Gesetze gegen Wissenschaftsbetrug", man weise aber, so Nemet laut SZ, auf diesbezügliche Vorschriften der Hochschulen hin.

In einem separaten Kurz-Beitrag erläutert die SZ (rpr) die Bemühungen, Plagiate zu verhindern. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg würden Betreuungsvereinbarungen zwischen Doktoranden und Betreuern verlangt, diese sähen aber zum Beispiel die beiden Freiburger Hochschulrechtler Manfred Löwisch und Thomas Württenberger kritisch: solche Vereinbarungen verletzten den grundgesetzlich geschützten Freiraum des Betreuers.

Irrtümer im Mietrecht: Müssen Vermieter einer Mitminderung zustimmen? Darf einmal im Monat Krach gemacht werden? Die Samstags-Welt (Falk Zielke) klärt im Ressort Immobilien über häufige Irrtümer im Mietrecht auf.

Das Letzte zum Schluss

Vorhang auf – Türen zu? Zur Frage, ob ein verspäteter Opernbesucher mit einer Einlassverweigerung rechnen muss und gegebenenfalls gar Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes hat, hat justillon.de (Stephan Weinberger) ein wahres Kleinod amtsgerichtlicher Rechtsprechung aus dem Jahr 1997 ausgegraben. Danach müsse ein Veranstalter nicht hinnehmen, "daß Nachzügler geräuschvoll hinter dem Lichtkegel der Taschenlampe eines Platzanweisers herstolpern". Auch den Eintrittspreis gäbe es bei Nichtgenuss der Vorstellung nicht zurück. Zwar sei, "was sich schon an der guten alten Tradition des 'Opernschläfchens' erweist", das Erscheinen keine Hauptleistungspflicht des Karteninhabers, sondern eine nicht klagbare reine Gläubigerobliegenheit. Vereitelt der Opernkarteninhaber aber "das Zustandekommen des Werkes, nämlich (…) [die]  Interaktion zwischen Bühnenakteuren und lauschendem Publikum, darf der Veranstalter als billige Entschädigung für das Bereithalten eines geheizten und beleuchteten Saales sowie eines wohl präparierten Ensembles das vorausentrichtete Eintrittsgeld behalten."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2015: Schmerzensgeld nach Videoüberwachung – Autonome Autos im Recht – Akademischer Betrug straffrei . In: Legal Tribune Online, 16.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14692/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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