Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2015: Schmerzensgeld nach Videoüberwachung – Autonome Autos im Recht – Akademischer Betrug straffrei

16.02.2015

In dieser Woche befasst sich das BAG das erste Mal mit der Frage, ob eine Videoüberwachung durch den Arbeitgeber einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigt. Außerdem in der Presseschau: Meldepflicht für Prostituierte, autonome Autos und Recht, Bohlen versus Deutschland beim EGMR, Maut-Sammelklagen in Frankreich und die alte Frage: Vorhang auf – Türen zu?

Thema des Tages

BAG – Krankmeldung und Detektive: Das Bundesarbeitsgericht wird am Donnerstag dieser Woche entscheiden, ob die Kündigung einer Sekretärin rechtmäßig war, deren Arbeitgeber ihre Krankmeldung nicht geglaubt und zur Überprüfung einen Privatdetektiv beauftragt hatte. Besonderheit des Falles: Die Frau fordert auch knapp 11.000 Euro Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Videoaufnahmen, die über vier Tage angefertigt wurden. Die FAS (Corinna Budras) schreibt über den "delikaten Fall". Das Landesarbeitsgericht Hamm habe der Frau hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Videofilme Recht gegeben und ihr 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Nun müsse das BAG entscheiden, das sich, so die FAS, bislang nicht mit Schmerzensgeld nach Videoüberwachungen habe auseinander setzen müssen. Die klagende Angestellte war nach einer Meinungsverschiedenheit über zwei Monate wegen verschiedener Leiden krank geschrieben. Aufnahmen des Detektivs hatten nach Ansicht des Arbeitgebers einen angegebenen Bandscheibenvorfall als Lüge enttarnt, woraufhin dieser eine fristlose Kündigung ausgesprochen habe.

Rechtspolitik

Prostitutionsgesetz – Meldepflicht: Mit der Kritik von Datenschützern an der von der Bundesregierung geplanten Meldepflicht für Prostituierte befasst sich die Montags-taz (T. Müller/H. Oestreich). Nach der geplanten Regelungen sollen die Prostituierten sich alle zwei Jahre neu melden und auf behördliches Verlangen hin ihren Meldenachweis vorlegen. Bei den erhobenen Daten, so die Kritik, handele es sich aber um "besonders sensible Daten" im Sinne des Artikel 8 der EU-Datenschutzrichtline. Ein ähnlicher Vorstoß in den Niederlanden habe sich politisch nicht durchsetzen können.

Prostitutionsgesetz – Kondompflicht: Nicht die Polizei, sondern Gesundheits- und Ordnungsämter sollen die Einhaltung der mit dem neuen Prostitutionsgesetz kommenden Kondompflicht überprüfen. Ein Verstoß solle als Ordnungswidrigkeit und nur gegenüber den Freiern geahndet werden. Dies ist laut Spiegel aus dem Bundesfamilienministerium zu hören.

"Bodycams" für Polizisten: Der Rechtswissenschaftler Dennis-Kenji Kipker befasst sich in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org mit der Notwendigkeit klarer rechtlicher Vorgaben für den polizeilichen Einsatz sogenannter "Body-Cams", die von Polizisten beim Einsatz auf der Schulter getragen würden.

Erbschaftsteuer: Den Vorschlag des bayerischen Finanzminister Markus Söder (CSU) zur Reform der Erbschaftsteuer, das Erben von Familienunternehmen – auch Großkonzerne mit "klarer Familienprägung" – künftig steuerfrei zu belassen, kommentiert Nikolaus Piper (Samstags-SZ): Söder nutze die Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht zugelassen hat, großzügig; eigentlich werde sich danach gar nichts ändern. Die Privilegierung der Firmenerben werde noch zunehmen.

Autonome Autos und Recht: Wenn eines Tages Autos autonom fahren, also ohne von Menschen gesteuert zu werden, wer haftet auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Welche Daten werden gesammelt? Welche Kollateralschäden darf ein Autopilot bei unvermeidbaren Unfällen in Kauf nehmen? Autoroboter könnten als juristische Personen behandeln werden – wie eine GmbH zum Beispiel, schlägt Heribert Prantl (Samstags-SZ) vor. Und: "Künftig müssen wohl Rechtsethiker neben den Ingenieuren sitzen."

Internationale Abkommen für Cyberwaffen: Luciano Floridi, Philosoph in Oxford, fordert im Spiegel-Interview (Hilmar Schmundt) internationale Regeln für den Einsatz digitaler Waffen. Wie auch schon Abkommen für die Ächtung chemischer und biologischer Waffen geschaffen wurden, bräuchte es nun "Regeln, Gesetze, um den Cyberkriegern Grenzen zu setzen". Digitalangriffe auf Computersysteme könnten "so tödlich sein wie eine herkömmliche Granate".

Durchsetzung des Asylrechts: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn konstatiert in der Samstags-Welt Zweifel der Bundesbürger am Asylrecht und fordert die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts: Die Akzeptanz des Asylrechts werde untergraben, "wenn Deutsche feststellen müssen, dass ein Großteil der Asylbewerber trotz rechtskräftiger Ablehnung und damit rechtswidrig im Land bleiben und versorgt werden müssen."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2015: Schmerzensgeld nach Videoüberwachung – Autonome Autos im Recht – Akademischer Betrug straffrei . In: Legal Tribune Online, 16.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14692/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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