Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2015: EZB-Politik vor EuGH – rechtsextremer Richter beantragt Entlassung – Jurastudenten pro Todesstrafe

15.10.2014

Recht in der Welt

Südafrika – Pistorius: Wie spiegel.de und die FAZ (Claudia Bröll) schildern, versucht die Verteidigung des wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochenen südafrikanischen Leistungssportlers Oscar Pistorius in der Verhandlung über die Strafzumessung mit allen Mitteln, die Richterin zur Milde zu bewegen und eine Gefängnisstrafe zu verhindern. So wurde eine Bewährungshelferin als Zeugin gehört, die ein Schreckensbild der Gefängnisse Südafrikas zeichnete. Diese seien maßlos überfüllt, Gewalt und Vergewaltigungen stünden an der Tagesordnung.

Spanien –Unabhängigkeitsreferendum: Nach Meldung der Berliner Zeitung (Martin Dahms) beugt sich die Regierung Kataloniens dem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts und hat das geplante Unabhängigkeitsreferendum abgesagt. Stattdessen plane Artur Mas, der katalanische Ministerpräsident, aber nunmehr eine "Befragung". In einem englischsprachigen Beitrag beschreibt die Rechtswissenschaftlerin Argelia Queralt Jiménez auf verfassungsblog.de die zugrunde liegenden juristischen Probleme.

Schweiz – zweifelhafte Verurteilung: Die SZ (Charlotte Theile) schildert die Verurteilung von Nachtclub-Besitzer Ignaz Walker in der Schweiz zu 15 Jahren Haft, weil er einen Killer auf seine frühere Frau angesetzt haben soll. Die Verurteilung sei zweifelhaft, weil davon ausgegangen werde, dass Walker dem Killer eine selbst umgebastelte Schreckschusspistole zur Tatbegehung überlassen habe, die wegen eines anderen bereits Delikts registriert war. Zudem sei ausgerechnet der leitend ermittelnde Polizeibeamte vor einigen Jahren mit Kollegen wegen Randalierens aus Walkers Striptease-Bar herausgeflogen.

USA – Bundesrichterin Ginsburg in der Oper: Im Feuilleton beschreibt die FAZ (Patrick Bahners) eine Matinee beim Opernfestival in Cooperstown, bei der die Richterin am US-Supreme Court Ruth Bader Ginsburg nun zum zweiten Mal eine Auswahl von Opernszenen mit juristischem Bezug präsentierte. Dabei schlägt Bahners den Bogen zur Nominierung Ginsburgs durch Präsident Clinton im Jahr 1993, bei der befürchtet wurde, durch ihre "lakonische Natur" werde es ihr schwerfallen, Sympathien zu gewinnen.

Juristische Ausbildung

Jurastudenten pro Todesstrafe: lto.de (Constantin Lijnden) stellt eine Studie des Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng vor, der in den Jahren 1989 bis 2012 Erst- und Zweisemester anonym über ihre subjektive Einschätzung der Kriminalitätslage, ihre Haltung zu den unterschiedlichen Strafzwecken und ihre Vorstellung zum angemessenen Strafmaß befragt hatte. Insbesondere in letztem Themenfeld habe sich die Einstellung in den letzten Jahren erheblich gewandelt. So befürworteten im Jahr 2012 31,9 Prozent der Befragten die Wiedereinführung der Todesstrafe – drei Mal so viele wie noch im Jahr 1977.

Sonstiges

Ausreise trotz Fußfessel: Nach einem ARD-Bericht, der unterdessen von der hessischen Landesregierung bestätigt wurde, ist einem 24-jährigen mutmaßlichen Salafisten aus Offenbach die Ausreise Richtung Syrien gelungen, obwohl er als Auflage für die Aussetzung eines Untersuchungshaftbefehls eine elektronische Fußfessel tragen musste. Nach Schilderung der FAZ (Timo Frasch/Katharina Iskandar) sei eine kleine Version der Fußfessel zur Anwendung gekommen, bei der überwacht werde, ob der Träger zu vorgeschriebenen Zeiten auch tatsächlich zuhause ist. Nachdem es monatelang keine Auffälligkeiten gegeben habe, sei im Mai der Kontakt zur Fessel abgebrochen; der Offenbacher habe sich ihrer wohl mit Gewalt entledigt. Auch spiegel.de und Die Welt (Hannelore Crolly) berichten.

Für Reinhard Müller (FAZ) scheint der Beweis gelungen, dass "das ausgeklügelte staatliche Sanktionensystem womöglich untauglich" ist.

Whistleblowing: "Wir brauchen mehr Whistleblower", fordert Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internet-law.de mit Blick auf die seit einigen Monaten kolportierte These von einem zweiten Whistleblower bei der NSA. Denn eine andere Möglichkeit als das Whistleblowertum gebe es nicht, um den Rechtsbruch von Geheimdiensten ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Da die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle "nirgendwo auf der Welt" funktioniere, scheine der Druck einer kritischen Öffentlichkeit "das einzige halbwegs erfolgsversprechende Korrektiv zu sein, das überhaupt noch Hoffnung auf Veränderungen bietet".

Das Letzte zum Schluss

Schneeflocke im Sommer: Ein Schild mit einer Höchstgeschwindigkeit, darunter das "Schneeflockenschild"(schwarze Schneeflocke auf weißem Grund, umrahmt von einem roten Dreieck) – dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei winterlichen Verhältnissen, meinte ein Autofahrer und gab auf einer Bundesstraße bei Burbach Gas. Anders sah es allerdings die Bußgeldbehörde und schlussendlich auch das Oberlandesgericht Hamm: Im Gegensatz zum Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" die Höchstgeschwindigkeit nicht auf winterliche Straßenverhältnisse beschränkt; vielmehr werde lediglich darauf hingewiesen, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. spiegel.de und Die Welt (Ulrich Clauss) schildern die Entscheidung.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2015: EZB-Politik vor EuGH – rechtsextremer Richter beantragt Entlassung – Jurastudenten pro Todesstrafe . In: Legal Tribune Online, 15.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13486/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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