Die juristische Presseschau vom 15. Februar 2017: Keine Fort­bil­dungspf­licht für Anwälte / Miss­brauch in Flücht­lings­heim / Pro­zess um Polens Ver­fas­sungs­ge­richt

15.02.2017

Justiz

AG Berlin-Tiergarten zu Missbrauch in Flüchtlingsheim: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen pakistanischen Asyl-Antragsteller, der ein sechsjähriges irakisches Mädchen sexuell missbraucht hat, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, berichtet welt.de. Der Fall war besonders tragisch, weil die Polizei den Vater des Mädchens erschoss, als dieser den Täter mit einem Messer angriff.

AG Berlin-Tiergarten zu Politiker-Beleidigung: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Mann wegen Beleidigung verurteilt, der die Grünen-Politikerin Claudia Roth auf Facebook als "linksfaschistische Sau" bezeichnete, die man "aufhängen" sollte. Laut spiegel.de muss er 160 Tagessätze à 12 Euro (1.920 Euro) Geldstrafe bezahlen.

AG Hannover – Tuifly: An diesem Mittwoch will das Amtsgericht Hannover entscheiden, ob Reisende Schadensersatz erhalten, nachdem sich Tuifly-Beschäftige im vergangenen Herbst im Kontext eines Umstrukturierungskonflikts reihenweise krank meldeten und die Reisenden ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten konnten. Die SZ (Angelika Slavik) schildert den Streit im Rahmen eines Berichts über die TUI-Hauptversammmlung.

BGH – Speicherung von IP-Adressen: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Klage des Piraten-Politikers Patrick Breyer, der verhindern will, dass Webseitenbetreiber IP-Adressen von Webseitenbesuchern speichern. Wie es weitergeht, will der BGH am 16. Mai verkünden.
Die taz (Christian Rath) vermutet, dass der BGH das Verfahren an das Landgericht Berlin zurückverweist, damit dort die Sachfrage geklärt wird, ob die Speicherung der IP-Adressen für die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Webseiten erforderlich ist. 

LG Heilbronn – religiös motivierter Raubmord: Nun berichtet auch die taz (Benno Stieber) über den Strafprozess gegen einen illegal eingereisten Ausländer unklarer Identität, der bei einem Einbruch eine Rentnerin erdrosselt und mit Filzstift Koran-Suren hinterlassen haben soll. Der Mann bestreitet trotz vieler Indizien die Tat, sein psychischer Zustand werde noch geprüft.

LG Neubrandenburg zu Auschwitz-Nebenklägern: Im Prozess gegen den Auschwitz-Sanitäter Hubert Zafke hat das Landgericht Neubrandenburg die Zulassung von zwei Nebenklägern widerrufen, so die taz (Klaus Hillenbrand), weil ihre in Auschwitz ermordete Mutter nicht mit einem der 14 Deportationszüge in Auschwitz angekommen war, die in der Anklage aufgeführt sind. Mit einer Korrektur des Beschlusses durch das OLG Rostock sei zu rechnen.

VGH Mannheim zu Kachelmann/Staatsanwaltschaft: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat Ende Januar die Berufung des vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochenen Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Das VG Karlsruhe hatte Kachelmanns Klage, die Mannheimer Staatsanwaltschaft möge bestimmte, ihn vermeintlich belastende Aussagen nicht wiederholen, mangels Wiederholungsgefahr abgelehnt. Der VGH sah nun aber durchaus Wiederholungsgefahr, so lto.de (Tanja Podolski), und wird die Klage nun inhaltlich prüfen.

BVerfG – Tarifeinheitsgesetz: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Samir Buhl und Matthias Münder befassen sich auf juwiss.de mit dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Tarifeinheitsgesetz. Im ersten Teil eines zweiteiligen Aufsatzes beschreiben sie Vorgeschichte und Inhalt des Gesetzes und die Auslegung des Gesetzes am ersten Karlsruher Verhandlungstag am 24. Januar.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Februar 2017: Keine Fortbildungspflicht für Anwälte / Missbrauch in Flüchtlingsheim / Prozess um Polens Verfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 15.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22101/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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