Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2015: Dealen bitte öffentlich – Azubis bei Verdacht kündigen – Konsequenzen eines Schweizer Referendums

13.02.2015

Justiz

BAG zu Verdachtskündigung von Azubis: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die für Arbeitnehmer in ständiger Rechtsprechung anerkannten Regeln zur Verdachtskündigung – Bestehen objektiver Tatsachen und Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung – auch auf Auszubildende Anwendung finden, berichten die FAZ (Joachim Jahn), zeit.de und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (kanzlei-blaufelder.com).

BGH zu Monsterbacke-Werbespruch: Der Aufdruck "so wichtig wie das tägliche Glas Milch" auf dem Monsterbacke-Joghurt von Ehrmann war nicht irreführend, entschied der Bundesgerichtshof laut taz (Christian Rath). Auf Vorlage hatte der Europäische Gerichtshof jedoch entschieden, dass ein solcher Spruch ohne erklärenden Zusatz gegen die EU-Health-Claims-Verordnung verstoße. Dass – was bekannt ist – der Zusatz fehlte, hat nun nach Zurückverweisung das OLG Stuttgart als Vorinstanz zu entscheiden.

BSG zu Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer: Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (kanzlei-blaufelder.com) teilt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom gestrigen Donnerstag mit, nach dem es auf den Streitwert bei der Frage nach Entschädigung für überlange Verfahrensdauer grundsätzlich nicht ankommt.

OVG Berlin/Bbrg – Tegeler Lärmentgelte: Nach einer Erhöhung der Lärmentgelte für Landungen am Flughafen Berlin-Tegel zu Jahresbeginn wird das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Sommer über eine Klage der Lufthansa gegen Berlin verhandeln, meldet die SZ.

BGH zu Lebensversicherern: Auch der Tagesspiegel (Ursula Knapp) erklärt nun das Urteil des Bundesgerichtshof vom Mittwoch zur Auszahlung der Beteiligung an stillen Reserven und Überschussbeteiligung durch Lebensversicherer.

"Handschlag"-Entscheidung politisch? lawblog. de (Udo Vetter) legt dar, warum die Bewertung des Handschlags zum Amtsantritt – den der Bürgermeister einem NPD-Gemeinderatsmitglied verweigerte – als rein politische Geste, keinesfalls zwingend sei. Und er wagt die "starke Vermutung", dass es bei einem den Handschlag verweigernden NPD-Mitglied eine andere Entscheidung gegeben hätte.

LG Mainz – Nürburgring-Prozess: Das Landgericht Mainz hat den Nürburgring-Prozess ausgesetzt, da noch nicht ausreichend ermittelt sei und die erforderliche Befragung eines Zeugen aus den USA mehrere Monate dauern könne, meldet die taz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2015: Dealen bitte öffentlich – Azubis bei Verdacht kündigen – Konsequenzen eines Schweizer Referendums . In: Legal Tribune Online, 13.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14678/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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