Recht in der Welt
EuGH – Entlassung: Liegt bei einer Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber und der darauffolgenden Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerin zu einem Aufhebungsvertrag eine Entlassung vor? Hierüber hatte der Europäische Gerichtshof in einem in Spanien angesiedelten Fall zu befinden. Bedeutung hatte die – bejahte – Frage, weil von ihr die Erreichung eines Schwellenwerts für die Einschlägigkeit der EU-Massenentlassungs-Richtlinie aus dem Jahr 1998 und daraus folgenden Anzeigepflichten abhing, erklären Rechtsanwältin Kara Preedy und Verena Oechslen auf lto.de. Der Beitrag geht auch auf für deutsche Arbeitgeber beachtliche Konsequenzen ein.
USA – Diskriminierung: In einem Beitrag über die Diskussion geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschiede in den USA geht die FAZ (Winand von Petersdorff) im Wirtschafts-Teil ausführlich auf eine jüngst veröffentlichte Studie zur Einkommenssituation US-amerikanischer Anwälte ein. In dieser Langzeitstudie hätten sich "klare Beweise für Leistungsunterschiede" männlicher und weiblicher Anwälte nach den für die Bezahlung maßgeblichen Kriterien, in Rechnung gestellte Stunden sowie Mandatsakquise, ergeben. Die Autorinnen der Studie führten die ermittelten Ergebnisse auf zuvörderst Frauen obliegenden Erziehungsaufgaben sowie geringeren Ehrgeiz, Partnerpositionen in Kanzleien erreichen zu wollen, zurück.
Sonstiges
NSA-Ausschuss: Die im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages geplante Video-Vernehmung von Edward Snowden ist erneut gescheitert. Snowdens deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck erklärte, dass der Whistleblower für eine Video-Vernehmung "nach wie vor nicht zur Verfügung" stehe, dagegen aber grundsätzlich aussagebereit sei, schreibt die taz (Konrad Litschko). Snowdens sicheres Geleit nach Deutschland wolle die Opposition notfalls gerichtlich erzwingen. Zur stattgefunden Vernehmung von Gabriele Löwnau, Referatsleiterin beim Bundesdatenschutzbeauftragten, berichtet zeit.de (Lisa Caspari). Die Zeugin beschrieb einen von ihrem Amt unternommenen Kontrollbesuch der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling.
Das Letzte zum Schluss
Macht der Gewohnheit: Eine eher unfeine Angewohnheit männlicher Toilettenbenutzer kann bis auf weiteres fortgesetzt werden. Wie schon die Vorinstanz entschied nun auch das Landgericht Düsseldorf, dass durch Urinspritzer bewirkte Beschädigungen eines Marmorbodens den Delinquenten nicht in jedem Fall schadensersatzpflichtig machen. Der habe schließlich nichts von der Empfindlichkeit des Bodens gewusst und außerdem sei "das Urinieren in einer aufrechten Körperhaltung bei männlichen Personen nicht unüblich". focus.de berichtet.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 13. November 2015: Urlaub vor Aussage / Stuttgart 21-Gegner vor Sieg / Voßkuhle im Gespräch . In: Legal Tribune Online, 13.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17535/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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