Die juristische Presseschau vom 12. August 2014: Vorgehen gegen deutsche Dschihadisten gefordert – Strafbarkeit von Schwarzfahrern – Whistleblower im öffentlichen Dienst

12.08.2014

Justiz

StGH Niedersachsen – Inklusion: lto.de meldet, dass beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof eine Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Kommunen gegen die Einführung inklusiver Schulen erhoben wurde. Die Beschwerdeführer machen eine Verletzung des Konnexitätsgebots geltend, weil die landesrechtliche Regelung keinen finanziellen Ausgleich für die auferlegte Aufgabe vorsehe.

LAG Hamburg zu Bagatelldelikten: Durch Mitarbeiter verübte Bagatelldelikte können grundsätzlich zu einer rechtmäßigen Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Seit dem Emmely-Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings mit der Einschränkung, dass im Einzelfall eine Abmahnung ein milderes Mittel darstellen kann. So hat nun auch das Landesarbeitsgericht Hamburg im "Krabbenbrötchenfall" entschieden und ausgeführt, dass nicht jeder Vermögensschaden zu einer fristlosen Kündigung wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis führen dürfe. blog.beck.de (Christian Rolfs) weist auf die Entscheidung hin.

VG Berlin zu Kosten für Auskunftsersuchen: Zwei Journalisten hatten beim Bundesinnenministerium einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Zugang zu Informationen über die staatliche Förderung von Sportverbänden gestellt und sollten für die Bearbeitung Gebühren in Höhe von über 14.000 Euro zahlen. Die Aufspaltung der Anträge durch das Bundesministerium in insgesamt 66 Bescheide wurde vom Verwaltungsgericht Berlin nun für rechtswidrig erklärt und die Höhe auf knapp 700 Euro festgelegt, berichten internet-law.de (Thomas Stadler) und lawblog.de (Udo Vetter).

StA München – Jürgen Fitschen: Die Staatsanwaltschaft München werde demnächst Anklage gegen den Co-Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier ehemaliger Kollegen erheben, schildert die SZ (Klaus Ott). Ihm wird versuchter Prozessbetrug im Schadensersatzprozess des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank vorgeworfen. Jörg Eigendorf (Die Welt) begrüßt die Entscheidung von Fitschen, das Angebot der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Strafzahlung abzulehnen und "auf sein Recht zu pochen".

LG Bonn – Schwarzfahrer: Strafrechtsanwalt Sascha Böttner befasst sich auf lto.de mit einem Schwarzfahrerfall vor dem Landgericht Bonn. Der Angeklagte hatte einen Zettel mit der Aufschrift "ich fahre schwarz" sichtbar an seine Mütze geheftet, weshalb nun strittig sei, ob er die Beförderungsleistung gemäß § 265 a des Strafgesetzbuches "erschlichen" hat. Böttner fasst die bisherige Rechtsprechung zur umstrittenen Frage zusammen. Außerdem werde die Strafbarkeit generell in Frage gestellt und beispielsweise eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit vorgeschlagen.

LG Würzburg – Autobahnschütze: Am gestrigen Montag hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Autobahnschützen wegen versuchten Mordes begonnen, der 700 mal auf vorbeifahrende Autotransporter geschossen haben soll. In einer Erklärung der Verteidigung habe er die Schüsse zugegeben und außerdem weitere Fragen nach dem Motiv beantwortet, berichten spiegel.de (Benjamin Schulz), die FAZ (Dalia Antar) und die SZ (Hans Holzhaider).

StA Köln – Ex-Bafin-Chef: Das Handelsblatt (Massimo Bognanni/Yasmin Osman) berichtet von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen Jochen Sanio. Im Fall der insolventen Bank Sal. Oppenheim werde ihm vorgeworfen, die BHF-Bank zu einem risikoreichen Kredit an die Sal.Oppenheim gedrängt zu haben. Es bestehe der Verdacht auf Beihilfe zur Untreue und versuchte Erpressung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2014: Vorgehen gegen deutsche Dschihadisten gefordert – Strafbarkeit von Schwarzfahrern – Whistleblower im öffentlichen Dienst . In: Legal Tribune Online, 12.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12865/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen