Die juristische Presseschau vom 12. September 2014: Urteilsverkündung im Pistorius-Prozess – LG Frankfurt zu Uber-Fahrer – EuGH zu digitalisierten Büchern

12.09.2014

Justiz

EuGH zu digitalisierten Büchern: Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Bibliotheken ihren Bücherbestand digitalisieren und in elektronischer Form bereitstellen dürfen, berichtet netzpolitik.org (Leonhard Dobusch). Die Bibliothek der TU Darmstadt hatte ein Buch des Verlages Eugen Ulmer ohne dessen Zustimmung selbst digitalisiert und auf elektronischen Leseplätzen zur Verfügung gestellt, wogegen der Verlag bis zum Bundesgerichtshof klagte. Rechtsprofessor André Niedostadek fasst die Rechtsfragen und die Entscheidung des EuGH auf lto.de zusammen. Nach Ansicht des Gerichts verstoße die deutsche Ausnahmeregelung des § 52b Urheberrechtsgesetzes für Bibliotheken und Archive nicht gegen das EU-Urheberrecht. Auch eine Bereitstellung eines USB-Anschlusses und einer Druckmöglichkeit sei grundsätzlich gegen eine entsprechende Entschädigung zulässig.

OLG München NSU: Laut der taz (Konrad Litschko) ist Beate Zschäpe weiterhin auf der Suche nach neuen Verteidigern. Der Rechtsanwalt Marc Jüdt habe einen Besuch bei der Angeklagten im NSU-Verfahren nun bestätigt. Allerdings sei noch ungewiss, ob ein weiterer Verteidiger zugelassen werde, ein Antrag sei beim Gericht bisher nicht eingegangen.

OLG Hamm zu Trunkenheitsfahrt: OLG Hamm hat in einem Fall von fahrlässiger Tötung bei einer Trunkenheitsfahrt entschieden, dass die Haftstrafe trotz mildernder Umstände nicht zur Bewährung auszusetzen ist, meldet lawblog.de (Udo Vetter). Zulasten des Angeklagten seien die hohe Promillezahl und die schweren Folgen für die Angehörigen zu berücksichtigen. Damit bestätigte das Gericht die vom Landgericht Bielefeld verhängte Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

LG Frankfurt zu Uber-Fahrer: Das Landgericht Frankfurt geht weiter gegen das Fahrvermittlungsunternehmen Uber vor. Per einstweiliger Verfügung hat es nun einem Fahrer untersagt, die Vermittlungen über den App-Dienst anzunehmen, ohne eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu besitzen. Bei Zuwiderhandlung sei ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht worden. Die FAZ (Britta Beeger), die SZ (Jan Willmroth) und spiegel.de (Stefan Schultz) berichten.

BayVerfGH zu Hoeneß-Anfrage: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die Auskunftsverweigerung der Landesregierung im Fall Hoeneß "verfassungsrechtlich noch vertretbar" sei, meldet die FR. Die Grünen hatten eine Anfrage gestellt, zu welchem Zeitpunkt den Behörden Hoeneß' Selbstanzeige zugegangen war. Das Gericht habe nun entschieden, dass das Steuergeheimnis und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Hoeneß das Fragerecht der Abgeordneten überwiege. Ob dies auch nach dem abgeschlossenen Strafverfahren gilt, habe das Gericht offengelassen.

Richter Frank Schreiber: Die FAZ (Reiner Burger) porträtiert den Richter des Staatschutzsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf Frank Schreiber. Er führt seit diesem Montag den Prozess gegen die mutmaßlichen Drahtzieher des in Bonn vereitelten Bombenattentats auf den ProNRW-Vorsitzenden. Der Artikel zeichnet die Ausbildungs- und Berufslaufbahn des Richters nach und beschreibt seine Verhandlungsführung als ruhig und stoisch.

60 Jahre BSG: Zum 60-jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts in Kassel habe Bundespräsident Joachim Gauck auf der Jubiläumsveranstaltung das Gericht als einen bedeutenden Teil des demokratischen Gemeinwesens gewürdigt, meldet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. September 2014: Urteilsverkündung im Pistorius-Prozess – LG Frankfurt zu Uber-Fahrer – EuGH zu digitalisierten Büchern . In: Legal Tribune Online, 12.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13165/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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