Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2014: BVerwG zur Aufenthaltserlaubnis und Sicherungshaft – AG Dresden zu Ramelow - USA und Folter

11.12.2014

Recht in der Welt

USA - Folter: internet-law.de (Thomas Stadler) setzt sich mit der "Folter-Debatte" in den Vereinigten Staaten auseinander. Der US-Senat hatte einen Bericht über die Folterpraxis der CIA veröffentlicht. Daraufhin begann in den USA eine Diskussion über "gute und schlechte Folter". Stadler betont, dass ein absolutes Folterverbot deswegen unabdingbar sei, weil Folter stets die Menschenwürde verletze. Sie sei sogar eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen. Daher sei eine Diskussion über die Legitimität von Folter nicht konform mit freiheitlichen, rechtsstaatlichen Grundwerten. Vielmehr müsse man die Folteranwendung der CIA nicht nur unterbinden, sondern deren Akteure bestrafen. Das Ausbleiben von Strafverfolgung ihnen gegenüber führe zu einer Pervertierung des Rechts.

Die FAZ (Reinhard Müller) berichtet von verschiedenen Verfahren hinsichtlich der Anwendung von Folter durch US-amerikanische Beamte. So habe die Bundesanwaltschaft bereits im Jahre 2005 gegen einen US-Soldaten wegen des Verdachts der Folter ermittelt. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, da die Bundesanwaltschaft davon ausging, eine Verfolgung der Tat in den USA sei vorrangig. Laut FAZ sei jedoch über Verfahren in den USA zur Bestrafung entsprechender Akteure derzeit nichts bekannt. Eine Anzeige gegen den Direktor der CIA sei beispielsweise mit dem Verweis auf das staatliche Interesse am Schutz von Staatsgeheimnissen abgewiesen worden. Der Artikel befasst sich ferner mit einem umfassenden US-Gesetz zur Behandlung mutmaßlicher Terroristen in den USA und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Khaled el-Masri. Dieser wurde von Mazedonien an CIA-Agenten überstellt. Das Land habe damit gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Folterverbot verstoßen.

Im Interview mit der taz (Christian Rath) äußert sich der Anwalt Wolfgang Kaleck zu seinen Anzeigen gegen US-Agenten und zur Strafverfolgung des von der CIA entführten Khaled el-Masri. Ihm zufolge besteht auch die Möglichkeit, in Deutschland strafrechtlich gegen die Akteure vorzugehen, denn es liege ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch vor. Dennoch seien die Strafanzeigen Kalecks in den Fällen ohne deutschen Bezug unter anderem mit dem Hinweis auf den Vorrang der US-Justiz nicht weiter verfolgt worden. Im Fall von Khaled el-Masri, einem deutschen Staatsbürger, hingegen ermittele die Staatsanwaltschaft München. Es lägen auch Haftbefehle gegen die Verdächtigen vor. Eine Auslieferung durch die USA sei jedoch nicht zu erwarten.

Pretoria - Pistorius: Oscar Pistorius wurde im vergangenen Oktober wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft in Pretoria ist jedoch nach wie vor der Ansicht, Pistorius habe mit Tötungsabsicht gehandelt. Ihre Berufung wurde nun zugelassen. Allerdings wurde der Antrag auf Berufung hinsichtlich des verhängten Strafmaßes abgelehnt. Das Verfahren wird vor dem obersten Berufungsgericht Bloemfontein neu verhandelt. Dies berichten die FAZ (Claudia Bröll), die taz (Martina Schwikowski) und die Welt (Christian Putsch).

Großbritannien - Anti-Terror-Gesetze: Großbritannien erleichtert mit den neuen Anti-Terror-Gesetzen den Entzug der britischen Staatsbürgerschaft. verfassungsblog.de (Prisca Feihle) erklärt die geplante Regelung und moniert, dass dadurch rechtsstaatliche Pflichten umgangen würden. Auch greife der Entwurf zu kurz und sei nicht effektiv zur Terrorismusbekämpfung. So würde das Risiko der wohl gefährlichen Personen durch die Ausbürgerung nur auf andere Staaten übertragen und nicht gemindert.

Neuseeland - Anti-Terror-Gesetze: In Neuseeland wurde am vergangenen Dienstag eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen. So soll der Geheimdienst bei begründetem Terrorverdacht Betroffene bis zu 24 Stunden auch ohne richterliche Genehmigung per Video überwachen können. Ebenso soll der Entzug des Reisepasses für drei Jahre möglich sein. Bisher lag die zeitliche Begrenzung bei zwölf Monaten. Dies meldet die SZ.

Japan - "Whistleblower": Die Weitergabe bestimmter Staatsgeheimnisse zum Schutz der nationalen Sicherheit soll in Japan künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden können. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Mittwoch durch die japanische Regierung in Kraft gesetzt. Besonders kritisch sei die Befugnis der Exekutive, zu bestimmen, welche Informationen als Geheimnisse zu werten seien. Ebenso fehle es an einer unabhängigen Kontrollinstanz. Da auch Journalisten von der Regelung betroffen seien, werde ein Angriff auf die Pressefreiheit moniert. Die FAZ (Carsten Germis) geht darüber hinaus auf die politischen Hintergründe des Gesetzes ein.

Indien - straffreier Suizidversuch: In Indien wird der Suizidversuch künftig nicht mehr unter Strafe gestellt. Bislang konnte hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Dies meldet die taz.

Sonstiges

Atom-Garantiefonds: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um feststellen zu lassen, ob die Einrichtung eines Atom-Garantiefonds zulässig wäre. SPD und Grüne möchten erreichen, dass Unternehmen die Reserven, welche sie in ihren Bilanzen für den Atom-Ausstieg vorhalten müssen, in einen Fonds einzahlen. Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt erklärt in einem Rechtsgutachten, welches der FAZ (Joachim Jahn/Werner Sturbeck) vorliegt, weshalb derartige Regelungen seines Erachtens nach gegen die Verfassung verstoßen. So wäre unter anderem ein Fall der verfassungswidrigen echten Rückwirkung anzunehmen.

Das Letzte zum Schluss

Eine Gemeinde bleibt hart: Bei einem Brand müssen die Helfer der freiwilligen Feuerwehr schnell zur Stelle sein. Bei Beachtung entsprechender Sorgfaltpflichten dürfen sie dabei auch mit privaten Pkws die zulässige Geschwindigkeit überschreiten. Dass die Retter dabei geblitzt werden, ist zunächst einleuchtend. Das Vorgehen der Gemeinde Lohfelden in Hessen dagegen mutet merkwürdig an. Diese nimmt trotz entsprechenden Einspruchs des betroffenen Feuerwehrmanns ihren Bußgeldbescheid wegen überhöhten Tempos nicht zurück. Focus.de nimmt dies zum Anlass für eine kurze Rechtsinformation.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2014: BVerwG zur Aufenthaltserlaubnis und Sicherungshaft – AG Dresden zu Ramelow - USA und Folter . In: Legal Tribune Online, 11.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14078/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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