Das BVerwG hat am Mittwoch zwei Grundsatzurteile gefällt – zur Aufenthaltserlaubnis illegal Eingereister und zu den Kosten der rechtswidrigen Sicherungshaft. Außerdem in der Presseschau: Die Immunität des Ministerpräsident Bodo Ramelow soll aufgehoben werden, das Gesetz zur Tarifeinheit soll beschlossen werden, und die folgenlose Folter durch amerikanische Geheimdienste.
Thema des Tages
BVerwG zu Aufenthaltserlaubnis: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Ausländer kein Recht auf Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, wenn sie illegal eingereist sind. Dies gelte auch dann, wenn sie einen deutschen Staatsbürger geheiratet haben. In dem Verfahren war ein türkischer Mann im Jahre 2010 illegal nach Deutschland eingereist. Er heiratete im darauf folgenden Jahr eine Deutsche und blieb mit Hilfe von Duldungen in Hamburg. Eine Aufenthaltserlaubnis könne jedoch nicht ausgestellt werden, da der Betroffene nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sei, so der Vorsitzende Richter Uwe-Dietmar Berlit. Der Mann müsse daher in die Türkei zurück reisen, um dort ein entsprechendes Visum zu beantragen. Anschließend könne er einen Antrag auf Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Dies berichtet welt.de (Sven Eichstätt).
BVerwG zu Kosten für Sicherungshaft: Grundsätzlich sind Ausländer dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen, welche durch ihre Abschiebung entstehen. Sie müssen jedoch nicht für die Sicherungshaft aufkommen, wenn die gerichtliche Anordnung der Haft rechtswidrig war. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in einem zweiten Grundsatzurteil. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Mannes aus Nigeria, welcher sich gegen die Kostenforderung für seine Sicherungshaft wehrte. Die Verlängerung der Haft sei nicht rechtmäßig erfolgt und die Kostenforderung daher rechtswidrig, fand das Gericht Die Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft ergebe sich aus dem Fehlen eines hinreichend begründeten Haftantrags, so der Vorsitzende Richter Berlit. Von diesem Urteil berichtet ebenso welt.de (Sven Eichstätt).
Rechtspolitik
Europarechtswidrigkeit des Wiedereinreiseverbots: Der Professor für Öffentliches Recht Thorsten Kingreen stellt für die FAZ die Europarechtswidrigkeit des geplanten Wiedereinreiseverbots dar. Die geplante Regelung sehe vor, dass Unionsbürgern die Wiedereinreise verboten werden kann, wenn das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts aufgrund der wiederholten Vorspiegelung falscher Tatsachen über das Recht auf Einreise oder Aufenthalt festgestellt wurde. Nach Artikel 15 Absatz 3 der Freizügigkeitsrichtlinie seien Wiedereinreiseverbote, die nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen werden, unzulässig. Da das geplante Verbot unterhalb dieser Schwelle greifen solle, entspricht es laut Kingreen nicht dem unionsrechtlich vorgeschriebenen Maßstab. Der Bundestag könne sich auch nicht auf Artikel 35 der Richtlinie stützen, welcher Maßnahmen gegen Rechtsmissbrauch und Betrug legitimiert, denn auch bei Anwendung dieser Vorschrift sei Artikel 15 Absatz 3 zu beachten.
Leistungsschutzrechte von Verlegern: Am 1. August des vergangenen Jahres wurden die §§ 87 f bis 87 h im Urheberrechtsgesetz eingeführt. Diese legitimieren Presseverleger dazu, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ausgenommen davon sind einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Schon vor dem Erlass dieser Normen sprachen sich Experten dagegen aus; eine Evaluierung im Bundestag verlief ernüchternd. Der Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Thomas Hoeren erläutert für lto.de, wie es zu der "fehlgeleiteten" Urheberrechtsregelung kommen konnte, und spricht sich für die Abschaffung des Leistungsschutzrechts aus. Er plädiert für ein Urheberrecht, welches das Interesse der Kreativen selbst schützt.
Frauenquote: Der Menschenrechtsaktivist Aaron Rhodes legt in der Zeit dar, weshalb er die Frauenquote für menschenrechtswidrig hält. Er ist der Ansicht, es handele sich dabei um eine Privilegierung einer Gruppe, der Frauen, zum Nachteil einer anderen, der Männer. Dies verstoße unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen den Gleichheitsgrundsatz. Prinzipien würden "so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt". Rhodes sieht darin die Schwächung des Schutzes vor "Tyrannei und Willkür". Quoten seien keine geeignete rechtsstaatliche Maßnahme zur Stärkung der Rechte Benachteiligter. Vielmehr sei die Zivilgesellschaft gefordert, um gegen entsprechende Benachteiligungen vorzugehen. Vielfalt, die aus der Gesellschaft erwächst, sei beständiger als staatlich vorgegebene.
Burkaverbot: Auf dem Parteitag der CDU in Köln wurde kontrovers über die Einführung eines Burkaverbots diskutiert. Ein dahingehender Beschluss wurde vertagt. Es müssten zunächst juristische Probleme eines möglichen Verbots überprüft werden. Dies meldet spiegel.de.
Die FAZ (Katja Gelinsky) befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines Burkaverbots. In Frankreich gelte dieses unter Androhung von Bußgeldern bereits seit 2011, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei es gebilligt worden. Die Religionsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre würden durch die Regelung nicht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hingegen hält die Vollverschleierung für eine geschützte Form der Religionsausübung. Ausführlich wird die Argumentation der Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle zur Verfassungsmäßigkeit eines Burkaverbots wiedergegeben.
TTIP: Der Jurist und hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erläutert für die FAZ, weshalb er TTIP und die darin vorgesehenen Schiedsgerichte für notwendig erachtet. So böten die Gerichte den Vorteil zügiger Verfahren. Auch sei die Befürchtung, es etabliere sich ein Paralleljustiz durch die Einführung von Schiedsgerichten, nicht haltbar. Die Zivilprozessordnung kenne bereits seit Langem das schiedsgerichtliche Verfahren. Solange für eine ausreichende Transparenz der Verfahren gesorgt werde, gebe es keinen Grund, die Einführung von Schiedsgerichten und den Investorenschutz durch das TTIP abzulehnen.
Tarifeinheit: Am heutigen Donnerstag will das Bundeskabinett das Gesetz zur Tarifeinheit beschließen. Was wird das Gesetz regeln? Wer profitiert davon? Wem schadet es? Diese und weitere Fragen zur geplanten Regelung beantwortet die SZ (Detlef Esslinger/Thomas Öchsner).
Justiz
BGH zu Reiserecht: Der Bundesgerichtshof stärkte in drei Urteilen von vergangenem Dienstag die Rechte von Pauschalreisenden. Das Gericht erachtet einen Betrag von mehr als 20 Prozent der Gesamtkosten der Reise für die Höhe der Anzahlung als in der Regel unangemessen. Das Gleiche gelte für die Höhe der Rücktrittsgebühren, wenn die Stornierung 30 Tage vor Reisebeginn vorgenommen wird. Des Weiteren dürfe der Gesamtpreis frühestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig gestellt werden. Über das Urteil und die Hintergründe berichtet der Zivilrechtsprofessor Ernst Führich für lto.de.
VG Köln zu Entzug des Reisepasses: Die Stadt Bonn hat einem Deutschen, der wohl zur Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nach Syrien ausreisen wollte, den Reisepass entzogen und seinen Personalausweis nur auf Deutschland beschränkt. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte diese Maßnahmen am Mittwoch für rechtmäßig. Die Klage des Betroffenen, welcher seinen Pass zurück forderte, wies das Gericht ab. Der Entzug sei legitim, wenn konkrete Tatsachen auf verfassungsfeindliche Aktivitäten hinwiesen. Dies melden die SZ und die taz.
OLG München - NSU: Eine Debatte über das Ausmaß des Prozesses dominierte den gestrigen Verhandlungstag im NSU-Prozess. Ein Anwalt der Nebenklage befragte die Zeugin Antje B. zu der Gruppe "Blood & Honour". Solche "Durchleuchtungsfragen" würden die Beweisaufnahme unzulässig ausweiten, so Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl. Der Vertreter der Anklage, Bundesanwalt Herbert Diemer, befürchtete gleichfalls ein Ausufern des Verfahrens. Viele Nebenkläger fordern hingegen eine umfassende Aufklärung auch der Neonazi-Szene um den NSU. So sei auch die Organisation "Blood & Honour" zu untersuchen, da sie als Unterstützernetz des Trios fungiert haben soll. Richter Manfred Götzl erklärte die Frage schließlich für zulässig. Er sei wohl nicht für eine enge Definition der Themen des Prozesses, so die SZ (Tanjev Schultz). Auch spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und der NSU-Blog der Zeit berichten von dem schleppend voran schreitenden Prozess.
swr.de (Holger Schmidt) meldet, dass die ersten Zeugenladungen zum Anschlag in der Keupstraße verfügt wurden. Ab dem 15. Januar werden die Angehörigen und Opfer vor Gericht aussagen. Auch wurden die nächsten Termine für die Verhörung des Ex-V-Manns "Piatto" festgelegt. Die Terminliste ist hier einzusehen.
OLG Hamm - Middelhoff: Das Oberlandesgericht Hamm hob am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Essen auf, welches die umstrittenen Flüge des früheren Arcandor Chefs Thomas Middelhoff gebilligt hatte. Dieser hatte sich unter anderem zahlreiche Reisen von Aracandor bezahlen lassen. Die Richter werden nun untersuchen, ob gegebenenfalls weitere Flüge Privatreisen gewesen sind. Dies berichtet die SZ (Joachim Jahn), und geht dabei auch auf das Strafverfahren gegen Middelhoff wegen Untreue ein.
AG Dresden - Ramelow: Das Amtsgericht Dresden hat in der vergangenen Woche die Aufhebung der Immunität des neuen Ministerpräsidenten Thüringes Bodo Ramelow (Die Linke) beantragt. Er stehe wegen der Blockade einer Demonstration der "Jungen Landsmannschaft Ostpreußen" im Februar 2010 unter dem Verdacht der Sprengung einer Versammlung. Das Verfahren wurde zunächst im Frühjahr eingestellt. Ramelow hatte jedoch Beschwerde eingelegt. Er hätte seine Rechtsanwaltskosten tragen müssen. Er akzeptiere keinen "Freispruch zweiter Klasse", es müsse möglich sein, Demonstrationen zu besuchen. Ramelow ist ferner der Ansicht, der "Verfolgungsdrang" sei "an Absurdität nicht zu überbieten". Bislang sei nicht klar, ob es eine Hauptverhandlung geben werde. Auch die Einstellung des Verfahrens mit Übernahme der Kosten durch die Justiz sei möglich. Dies berichten Die Welt (Claudia Ehrenstein/Uwe Müller/Miriam Hollstein/Claus Christian Malzahn), die taz (Sebastian Erb) und die SZ (cpm./lock.).
Heribert Prantl (SZ) ist der Ansicht, die Justiz treibe im Fall Ramelow ein "böses Spielchen". Ein solches Vorgehen ließe sich nicht unter dem Begriff "Rechtspflege" subsumieren. Prantl moniert, Sicherheitsbehörden schikanierten bewusst couragierte Bürger, die Demonstrationen von Neonazis zu verhindern versuchen.
Christian Bommarius (BerlZ) hält das Vorgehen der Justiz für blamabel. In den letzten Monate sei ausreichend Zeit gewesen, um die Aufhebung der Immunität zu verlangen. Stattdessen "ramponiere" die sächsische Justiz ihr Ansehen dadurch, dass sie erst zwei Tage vor der Wahl Ramelows zum Ministerpräsidenten aktiv werde.
LG Braunschweig - Porsche: Vor dem Landgericht Braunschweig wird der Autohersteller Porsche von Finanzinvestoren auf Schadensersatz in Höhe von zwei Milliarden Euro verklagt. Die Anwälte des beklagten Unternehmens warfen der Gegenseite Prozessverschleppung vor. Am Mittwoch wurde erstmals verhandelt, nachdem vor drei Jahren die Klage eingereicht worden war. Dies berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Über die Prozesse gegen den Autohersteller schreibt ebenso das Handelsblatt (Christian Schnell).
LG Essen - Achenbach: Die Zeit (Tobias Timm) schildert ausführlich den Fall Achenbach, anlässlich des Beginns des Strafverfahrens am vergangenen Dienstag. Der Kunstsammler Helge Achenbach soll unter anderem den Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht bei Kunst- und Oldtimerkäufen um 22,5 Millionen Euro betrogen haben. Des Weiteren stehe er unter dem Verdacht der Urkundenfälschung und der Untreue.
Stellung des EuGH: Der Europarechtsprofessor und Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs Koen Lenaerts erklärt in einem Interview mit verfassungsblog.de (Hannah Birkenkötter) die Stellung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei geht es auch um die Spannungen zwischen Völkerrecht und nationalem Verfassungsrecht. Lenaerts erklärt, dass es sich beim EuGH nicht um ein internationales, sondern um ein internes Gericht des europäischen Verfassungsbundes handele. Er sei gewissermaßen eine Mischung aus oberstem Gericht und Verfassungsgericht, wobei die Funktion als oberstes Gericht deutlich überwiege.
Recht in der Welt
USA - Folter: internet-law.de (Thomas Stadler) setzt sich mit der "Folter-Debatte" in den Vereinigten Staaten auseinander. Der US-Senat hatte einen Bericht über die Folterpraxis der CIA veröffentlicht. Daraufhin begann in den USA eine Diskussion über "gute und schlechte Folter". Stadler betont, dass ein absolutes Folterverbot deswegen unabdingbar sei, weil Folter stets die Menschenwürde verletze. Sie sei sogar eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen. Daher sei eine Diskussion über die Legitimität von Folter nicht konform mit freiheitlichen, rechtsstaatlichen Grundwerten. Vielmehr müsse man die Folteranwendung der CIA nicht nur unterbinden, sondern deren Akteure bestrafen. Das Ausbleiben von Strafverfolgung ihnen gegenüber führe zu einer Pervertierung des Rechts.
Die FAZ (Reinhard Müller) berichtet von verschiedenen Verfahren hinsichtlich der Anwendung von Folter durch US-amerikanische Beamte. So habe die Bundesanwaltschaft bereits im Jahre 2005 gegen einen US-Soldaten wegen des Verdachts der Folter ermittelt. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, da die Bundesanwaltschaft davon ausging, eine Verfolgung der Tat in den USA sei vorrangig. Laut FAZ sei jedoch über Verfahren in den USA zur Bestrafung entsprechender Akteure derzeit nichts bekannt. Eine Anzeige gegen den Direktor der CIA sei beispielsweise mit dem Verweis auf das staatliche Interesse am Schutz von Staatsgeheimnissen abgewiesen worden. Der Artikel befasst sich ferner mit einem umfassenden US-Gesetz zur Behandlung mutmaßlicher Terroristen in den USA und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Khaled el-Masri. Dieser wurde von Mazedonien an CIA-Agenten überstellt. Das Land habe damit gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Folterverbot verstoßen.
Im Interview mit der taz (Christian Rath) äußert sich der Anwalt Wolfgang Kaleck zu seinen Anzeigen gegen US-Agenten und zur Strafverfolgung des von der CIA entführten Khaled el-Masri. Ihm zufolge besteht auch die Möglichkeit, in Deutschland strafrechtlich gegen die Akteure vorzugehen, denn es liege ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch vor. Dennoch seien die Strafanzeigen Kalecks in den Fällen ohne deutschen Bezug unter anderem mit dem Hinweis auf den Vorrang der US-Justiz nicht weiter verfolgt worden. Im Fall von Khaled el-Masri, einem deutschen Staatsbürger, hingegen ermittele die Staatsanwaltschaft München. Es lägen auch Haftbefehle gegen die Verdächtigen vor. Eine Auslieferung durch die USA sei jedoch nicht zu erwarten.
Pretoria - Pistorius: Oscar Pistorius wurde im vergangenen Oktober wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft in Pretoria ist jedoch nach wie vor der Ansicht, Pistorius habe mit Tötungsabsicht gehandelt. Ihre Berufung wurde nun zugelassen. Allerdings wurde der Antrag auf Berufung hinsichtlich des verhängten Strafmaßes abgelehnt. Das Verfahren wird vor dem obersten Berufungsgericht Bloemfontein neu verhandelt. Dies berichten die FAZ (Claudia Bröll), die taz (Martina Schwikowski) und die Welt (Christian Putsch).
Großbritannien - Anti-Terror-Gesetze: Großbritannien erleichtert mit den neuen Anti-Terror-Gesetzen den Entzug der britischen Staatsbürgerschaft. verfassungsblog.de (Prisca Feihle) erklärt die geplante Regelung und moniert, dass dadurch rechtsstaatliche Pflichten umgangen würden. Auch greife der Entwurf zu kurz und sei nicht effektiv zur Terrorismusbekämpfung. So würde das Risiko der wohl gefährlichen Personen durch die Ausbürgerung nur auf andere Staaten übertragen und nicht gemindert.
Neuseeland - Anti-Terror-Gesetze: In Neuseeland wurde am vergangenen Dienstag eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen. So soll der Geheimdienst bei begründetem Terrorverdacht Betroffene bis zu 24 Stunden auch ohne richterliche Genehmigung per Video überwachen können. Ebenso soll der Entzug des Reisepasses für drei Jahre möglich sein. Bisher lag die zeitliche Begrenzung bei zwölf Monaten. Dies meldet die SZ.
Japan - "Whistleblower": Die Weitergabe bestimmter Staatsgeheimnisse zum Schutz der nationalen Sicherheit soll in Japan künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden können. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Mittwoch durch die japanische Regierung in Kraft gesetzt. Besonders kritisch sei die Befugnis der Exekutive, zu bestimmen, welche Informationen als Geheimnisse zu werten seien. Ebenso fehle es an einer unabhängigen Kontrollinstanz. Da auch Journalisten von der Regelung betroffen seien, werde ein Angriff auf die Pressefreiheit moniert. Die FAZ (Carsten Germis) geht darüber hinaus auf die politischen Hintergründe des Gesetzes ein.
Indien - straffreier Suizidversuch: In Indien wird der Suizidversuch künftig nicht mehr unter Strafe gestellt. Bislang konnte hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Dies meldet die taz.
Sonstiges
Atom-Garantiefonds: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um feststellen zu lassen, ob die Einrichtung eines Atom-Garantiefonds zulässig wäre. SPD und Grüne möchten erreichen, dass Unternehmen die Reserven, welche sie in ihren Bilanzen für den Atom-Ausstieg vorhalten müssen, in einen Fonds einzahlen. Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt erklärt in einem Rechtsgutachten, welches der FAZ (Joachim Jahn/Werner Sturbeck) vorliegt, weshalb derartige Regelungen seines Erachtens nach gegen die Verfassung verstoßen. So wäre unter anderem ein Fall der verfassungswidrigen echten Rückwirkung anzunehmen.
Das Letzte zum Schluss
Eine Gemeinde bleibt hart: Bei einem Brand müssen die Helfer der freiwilligen Feuerwehr schnell zur Stelle sein. Bei Beachtung entsprechender Sorgfaltpflichten dürfen sie dabei auch mit privaten Pkws die zulässige Geschwindigkeit überschreiten. Dass die Retter dabei geblitzt werden, ist zunächst einleuchtend. Das Vorgehen der Gemeinde Lohfelden in Hessen dagegen mutet merkwürdig an. Diese nimmt trotz entsprechenden Einspruchs des betroffenen Feuerwehrmanns ihren Bußgeldbescheid wegen überhöhten Tempos nicht zurück. Focus.de nimmt dies zum Anlass für eine kurze Rechtsinformation.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2014: BVerwG zur Aufenthaltserlaubnis und Sicherungshaft – AG Dresden zu Ramelow - USA und Folter . In: Legal Tribune Online, 11.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14078/ (abgerufen am: 27.04.2024 )
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