Die juristische Presseschau vom 10. - 12. Januar 2015: Personalstreitigkeiten beim BFH – Verbot der Vollverschleierung – Recht auf digitalen Neustart

12.01.2015

Recht in der Welt

EuGH – EZB: Kommende Woche wird der Generalanwalt sein Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof zur Frage der Vereinbarkeit von Staatsleihenkäufen durch die Europäische Zentralbank mit den EU-Verträgen vorstellen. Die FAZ (Reinhard Müller) diskutiert die unterschiedlichen Ansichten zur Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihenkäufe; die europäische Entwicklung, wie sie von der EZB vorangetrieben werde, unterliege nur zum Teil demokratischer Kontrolle, so dass der EuGH gefragt sei.

Sonstiges

Gotteslästerung: Infolge des Anschlags auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Frankreich wird die deutsche Strafnorm der "Beschimpfung von Bekenntnissen" gemäß § 166 des Strafgesetzbuches kritisiert und ihre Abschaffung unter anderem in einem Kommentar bei spiegel.de (Markus Becker) gefordert. lto.de (Pia Lorenz) erläutert, dass die in der Zeitschrift veröffentlichten Karikaturen nach der Norm nicht strafbar gewesen wären und der Paragraf in der Anwendung beinahe bedeutungslos sei. Auch der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) betont, dass die Norm nicht das religiöse Bekenntnis, sondern den öffentlichen Frieden schütze.

Privatdetektive: In einem ausführlichen Beitrag befasst sich Constantin van Lijnden in der Samstags-FAZ mit der Arbeit von Privatdetektiven, die häufig bei Verdachtsmomenten gegen Arbeitnehmer eingesetzt werden, weil ein etwaiges Fehlverhalten bei einer Kündigung lückenlos nachgewiesen werden müsse. Der Autor erläutert die Voraussetzungen des Einsatzes von Detektiven nach dem Bundesdatenschutzgesetz und stellt die Rechtsprechung von Arbeitsgerichten zur Zulässigkeit von Ermittlungsmethoden dar.

Urlaubsanspruch: Rechtsanwältin Regine Steiner erläutert in der Samstags-FAZ die Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs von Arbeitnehmern. Zudem stellt sie die Rechtslage bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb eines Jahres dar. Der Urlaub werde in diesem Fall nicht noch einmal in voller Höhe gewährt, sondern nur soweit er vom ehemaligen Arbeitgeber noch nicht erfüllt wurde.

Das Letzte zum Schluss

Hund als Erbe: Ein Hund ist keine rechtsfähige Person und kann deswegen kein Erbe sein. Diese Lektion musste eine Frau lernen, die den Hund einer verstorbenen Freundin bei sich aufnahm, den diese im Testament als Erben eingesetzt hatte. Die sich kümmernde Freundin wollte später etwas vom Erbe abhaben und machte geltend, dass der Anteil des Hundes ihr als Besitzerin zustehe. Das Landgericht München I sprach ihr zwar den Hund, jedoch nicht das Erbe zu, berichtet justillon.de (Andreas Stephan).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. - 12. Januar 2015: Personalstreitigkeiten beim BFH – Verbot der Vollverschleierung – Recht auf digitalen Neustart . In: Legal Tribune Online, 12.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14327/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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