Die juristische Presseschau vom 10. - 12. Januar 2015: Personalstreitigkeiten beim BFH – Verbot der Vollverschleierung – Recht auf digitalen Neustart

12.01.2015

Justiz

BVerfG zu Uber: Wie die Samstags-FAZ (Britta Beeger) meldet, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von Uber mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Das Unternehmen wandte sich mit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, das ein behördliches Verbot der Fahrvermittlung in Hamburg bestätigte.

OLG Düsseldorf zu Bestpreisklauseln: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am vergangenen Freitag entschieden, dass die Bestpreisklauseln des Internetportals HRS nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. In den beanstandeten Klauseln hatte das Portal mit den Vertragshotels vereinbart, dass es die günstigsten Zimmerpreise der Hotels anbieten könnte. Das schränke den Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Hotelportalanbietern unzulässig ein, entschied das OLG. internet-law.de (Thomas Stadler) und die Samstags-FAZ (Timo Kotowski/Helmut Bünder) stellen den Beschluss dar.

OLG Köln zur PKH: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 11. Dezember 2014 entschieden, dass für das Prozesskostenhilfeprüfungs- und –beschwerdeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann; es gelte der Grundsatz "keine PKH für PKH", meldet blog.beck.de (Hans-Jochem Mayer). Ein Anwalt hatte Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Anhörungsrüge beantragt, nachdem der Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussichten abgelehnt und die Beschwerde dagegen zurückgewiesen worden war.

AG München zu Glücksspiel: Das Amtsgericht München hat einen Mann zu einer Geldstrafe wegen Beteiligung an einem unerlaubten Online-Gewinnspiel gemäß § 285 des Strafgesetzbuches verurteilt. Rechtsanwalt Hendrik Schöttle bespricht das Urteil auf lto.de. Das AG habe das Verbot von Internet-Glücksspielen für mit dem EU-Recht vereinbar gehalten und auch die Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit des Verhaltens bejaht.

OLG München – NSU: Diesen Montag wird beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße vom 9. Juni 2004 verhandelt, bei dem 22 Menschen teilweise schwer verletzt worden waren. Die Montags-taz (Andreas Speit) bringt einen Vorbericht. Außerdem führt die Montags-taz (Sabine am Orde) ein Interview mit dem Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann, der ein Opfer des Nagelbombenanschlags vertritt und die polizeiliche Ermittlungsarbeit kritisiert. Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) stellt in einem ausführlichen Bericht die zahlreichen Nebenklagevertreter und ihre Rolle im Prozess sowie bei der Erkenntnisgewinnung über die rechtsextremistische Szene vor.

StA Berlin zu Geschenk für Lehrerin: Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) kommentiert den Fall einer Berliner Lehrerin, die wegen eines teuren Geschenks ihrer Schüler wegen Vorteilsnahme angezeigt worden war und gegen die Einstellung des Verfahrens eine Auflage von 4.000 Euro zahlen musste. Die anteilnehmenden Reaktionen auf den Fall zeigen wie "wandelbar und stimmungsabhängig das öffentliche Urteil über Korruptionsdelikte ist."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. - 12. Januar 2015: Personalstreitigkeiten beim BFH – Verbot der Vollverschleierung – Recht auf digitalen Neustart . In: Legal Tribune Online, 12.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14327/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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