Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2014: EuGH zu "Gesundheitstourismus" – BGH zu "Energy & Vodka" – Kohl scheitert beim LG Köln

10.10.2014

Justiz

BGH zu "Energy & Vodka": Der Schutzverband der Spirituosenindustrie reichte Klage ein, weil der Titel "Energy & Vodka" für Verbraucher irreführend sei. Er vermittele, dass das Getränk fit mache. Der Bundesgerichtshof urteilte nun, es sei für den Konsumenten – spätestens mit dem Blick auf die Zutatenliste – erkenntlich, dass es sich dabei um ein alkoholisches Mixgetränk handelt. Das Getränk darf somit den Namen behalten. Dies melden spiegel.de (Yasmin El-Sharif) und die SZ.

BSG zu Künstlersozialabgabe: Das Bundessozialgericht beschloss am vergangenen Mittwoch, dass auch die Steuerberaterkammer die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichten muss, wenn beispielsweise ihre Internetseite Bilder beinhaltet, die von selbstständigen Fotografen hergestellt wurden. Die KSK soll selbstständige Künstler und Journalisten sozial absichern. Der Anwalt Andri Jürgensen beschreibt auf lto.de ausführlich die Hintergründe und relevanten Urteile zur Sozialabgabe sowie die Folgen des BSG-Entscheidung.

OLG Düsseldorf – Al Qaida: In dem Strafprozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen vier mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen begann die Bundesanwaltschaft am gestrigen Donnerstag mit der Verlesung ihres Plädoyers. Demnach sieht sie die Anklagepunkte als vollumfänglich bestätigt an. Die Männer wurden unter anderem wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt. Von dem Prozess berichten fr-online.de und focus.de.

LG Köln zu Helmut Kohl: Der Ex-Kanzler hatte vor dem Landgericht Köln keinen Erfolg mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Buchs von Heribert Schwan, meldet spiegel.de (Philipp Wittrock). Schwan verwertete den Inhalt seiner Gespräche mit Helmut Kohl, die er als Ghostwriter von dessen Memoiren führte. Eine Beschwerde Kohls ist bereits beim Oberlandesgericht Köln anhängig.

LG Stuttgart zu Daimler: Daimler klagte gegen den Südwestrundfunk vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassen der Ausstrahlung einer Reportage über Niedriglöhne. Dieser war zu entnehmen, dass das Unternehmen über Werkverträge Personen beschäftigt, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Das Gericht stellte zwar fest, dass die Aufnahmen rechtswidrig entstanden sind, aber erlaubt die weitere Ausstrahlung wegen eines überwiegendes öffentliches Interesses. Daimler plant Rechtsmittel einzulegen. Dies teilt die FAZ mit. sueddeutsche.de beantwortet die relevantesten Fragen bezüglich Hintergrund und etwaiger Folgen des Prozesses.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2014: EuGH zu "Gesundheitstourismus" – BGH zu "Energy & Vodka" – Kohl scheitert beim LG Köln . In: Legal Tribune Online, 10.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13443/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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