Recht in der Welt
USA – Datenschutz: Der Oberste Gerichtshof der USA hat bereits im vergangenen Juni eine richtungsweisende Entscheidung zum Theme Datenschutz getroffen. Demnach ist die Sichtung der Daten eines Smartphones bei der Festnahme einer verdächtigen Person grundsätzlich nicht zulässig. Paolo Ramadori beschreibt auf juwiss.de ausführlich die Hintergründe des Falls und die damit zusammenhängenden neuen Entwicklungen im US-amerikanischen Verfassungsrecht.
Sonstiges
Datenschutz und Google: Thomas Stadler (internet-law.de) analysiert einen Entschluss der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Dieser bezieht sich auf das "Google-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs. Diesem Urteil zufolge sind Suchmaschinen verpflichtet, auf Antrag eines Betroffenen unliebsame Links aus der Trefferliste zu seiner Person zu entfernen. Diese Bereinigung der Suchergebnisse darf Google laut den Datenschützern dem betroffenen Inhaltsanbieter nicht mitteilen. Stadler führt aus, weshalb er diese Auffassung aus verschiedenen Gründen für rechtlich fragwürdig hält. Er sieht beispielsweise das Informationsinteresse der Allgemeinheit beeinträchtigt.
Das Letzte zum Schluss
Vergleich mit Red Bull: Menschen können nicht aus eigener Kraft fliegen. Auch nicht mit Red Bull. Diese Erkenntnis erschien einem Kläger in New York jedoch nicht unbedingt schlüssig und so verklagte er das Unternehmen Red Bull wegen irreführenden Marketings. Nicht absurd genug, Red Bull zahlt nun sogar eine hohe Summe in einen Fond und wahrscheinlich Entschädigungen an die fehlgeleiteten Konsumenten des Energy Drinks. Diese können wegen des "falschen Versprechens" auf 10 Dollar Schadensersatz hoffen, mokiert sich spiegel.de.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2014: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13443 (abgerufen am: 21.09.2024 )
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