Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2015: Bessere EU-Bürokratie – Bild im Hintergrund – Verfassungswidrige Gefahrengebiete

15.05.2015

 

Recht in der Welt

UK – Bill of Rights: Der Europarechtler Tobias Lock schreibt in einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de über die Pläne der britischen Konservativen, den Human Rights Act von 1998 durch einen neue "British Bill of Rights" zu ersetzen und möglicherweise auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention auszutreten.

USA – Unschuldiger kommt frei: Im US-Bundesstaat Virgina ist ein Gefangener entlassen worden, der 29 Jahre unschuldig in Haft saß. Michael Kenneth McAlister war wegen einer Vergewaltigung veruteilt worden – der eigentliche Täter hat inzwischen gestanden. Er sah McAlister außergewöhnlich ähnlich, so spiegel.de. Udo Vetter (lawblog.de) kommentiert, solche Fälle zeigten, wie wichtig die Aufgabe des Strafverteidigers sei, alle Indizien in Frage zu stellen. Das falle leichter, wenn der Angeklagte auch gegenüber seinem Anwalt kein Geständnis ablege.

Syrien – Beweismaterial gegen Assad: Internationale Ermittler haben eine umfangreiche Dokumentation zusammen gestellt, um den syrischen Machthaber Baschar al Assad und 24 weitere Funktionäre wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen. Die FAZ (Markus Bickel) berichtet. Trotz des umfassenden Materials gelte eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof als ausgeschlossen, weil Russland und China ein Veto einlegen würden.

Sonstiges

Streikbrecher bei der Post?: Nach Informationen der SZ (Detlef Esslinger) hat die Post bei Warnstreiks im April Beamte als Streikbrecher eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das grundsätzlich für unzulässig erklärt. Die Post habe ihr Vorgehen allgemein verteidigt, auf konkrete Nachfragen aber ausweichend geantwortet.

BND-Spionage: Mehr pfingstlichen Aufklärungsgeist wünscht sich Heribert Prantl (SZ) von der Bundesregierung. Das Staatswohl werde nicht dadurch gefährdet, dass Informationen über NSA- und BND-Spionage veröffentlicht wurden, sondern dadurch, dass "Angela Merkel und ihr Bundeskanzleramt seit zwei Jahren nichts zur Aufklärung dieser Abhörskandale getan haben."

Suchmaschinen und "Recht auf Vergessen": Vor einem Jahr entschied der Europäische Gerichtshof, dass Suchmaschinen Suchergebnisse löschen müssen, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. lto.de (Anne-Christine Herr) spricht mit dem Rechtsprofessor Hannes Rösler über die Umsetzung des Urteils. Rösler hält es zwar für praktikabel, aber dennoch problematisch, dass Google selbst für die Bearbeitung von Löschanträgen verantwortlich ist. Die NDR-Verwaltungsrätin Dagmar Gräfin Kerssenbrock fordert im Interview mit telemdicus.info (Fabian Rack) eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine.

Das Letzte zum Schluss

Oma gegen Gema: Ist ein Senioren-Singkreis ein Fall für die Gema? Helga von Assel (77) wunderte sich jedenfalls, als sie eine Rechnung von der Verwertungsgesellschaft bekam und gebeten wurde, eine Liste mit dem Liedgut vorzulegen. Nach einigem Hin und Her erkannte die Gema den Irrtum: Es handele sich wohl doch nicht um eine öffentliche musikalische Veranstaltung. Die betagten Damen und Herren bleiben verschont und erhalten Aufmerksamkeit und Solidarität der Medien, etwa der taz (est).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2015: Bessere EU-Bürokratie – Bild im Hintergrund – Verfassungswidrige Gefahrengebiete . In: Legal Tribune Online, 15.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15549/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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