Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2015: Bessere EU-Bürokratie – Bild im Hintergrund – Verfassungswidrige Gefahrengebiete

15.05.2015

Neue Regeln gegen Regelungswahn: Unter Präsident Jean-Claude Juncker will die EU-Kommission ihre Gesetzgebung verbessern. Außerdem in der Presseschau: Udo Di Fabios Gutachten zur Erbschaftsteuer, Makler-Tricks, Urheberrechte im Hintergrund, NPD-V-Leute, verfassungswidrige Gefahrengebiete, Streikbrecher bei der Post und was passiert, wenn die Gema die Oma ärgert.

Thema des Tages

EU-Bürokratieabbau: Die Europäische Kommission will mit einer besseren Gesetzgebung auf anhaltende Kritik an der EU-Bürokratie reagieren. Laut FAZ (Hendrik Kafsack) stellt Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans nächste Woche einen Entwurf für eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kommission, Europaparlament und Ministerrat vor. So sollen wichtige Regeln nach fünf Jahren überprüft oder mit einem "Verfallsdatum" versehen werden. Wenn das Parlament Kommissionsvorschläge ändern will, soll es Folgen für die Wirtschaft stärker beachten. Außerdem sollen es die Mitgliedstaaten kennzeichnen, wenn sie bei der Umsetzung von EU-Recht über Vorgaben hinaus gehen.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuer: Der Welt (Martin Greive) liegt ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio vor, der im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen die Reformpläne zur Erbschaftsteuer bewertet. Di Fabio sieht verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere weil das Privatvermögen von Unternehmenserben mit einbezogen werden soll und weil die Erbschaftsteuer mit Tricksereien von Betriebserben umgangen werden könnte.

Mietpreisbremse: Joachim Jahn (FAZ) kritisiert das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das den Berliner Mietspiegel gekippt hat und die Pläne der SPD für eine schärfere Mietpreisbremse. Mietspiegel müssten rechtssicherer werden, die Mietpreisbremse dürfe nicht weiter verschärft werden.

Makler-Tricks: Ab 1. Juni gilt das Bestellerprinzip: Wer einen Makler bestellt, der muss ihn bezahlen. Die SZ (Christopher Eichfelder) erklärt, mit welchen Tricks Makler und Vermieter versuchen könnten, die Kosten dennoch auf den Mieter abzuwälzen: Etwa mit nachträglichen Aufträgen, überhöhten Ablösezahlungen oder versteckten Angeboten.

Kopftuchverbot: Der Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landtags, Gerhard Papke (FDP) kritisiert in einem Gastkommentar für die FAZ den Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen, mit dem das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgehoben werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein generelles Kopftuchverbot für verfassungswidrig erklärt. Papke hält es für möglich, das Verbot dennoch aufrecht zu erhalten, indem in den Schulgesetzen "Kleidungsstücke" untersagt werden, "die als Ausdruck einer nicht verfassungskonformen Haltung verstanden werden können."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2015: Bessere EU-Bürokratie – Bild im Hintergrund – Verfassungswidrige Gefahrengebiete . In: Legal Tribune Online, 15.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15549/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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