Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2016: Rund­funk­bei­träge für Unter­nehmen / Haf­tung für Ver­lin­kungen / Frei­ge­las­sene Gefan­gene

09.12.2016

Recht in der Welt

Griechenland – Auslieferung von mutmaßlichen Putschisten an Türkei: Ein Gericht in Athen verweigerte die Auslieferung von acht türkischen Soldaten, denen von der Regierung in Ankara eine Beteiligung am Putsch vorgeworfen wird, wie die SZ (Mike Szymanski) und spiegel.de schildern.

Frankreich – Verurteilung Cahuzac: Der ehemalige Haushaltsminister Jérome Cahuzac ist von einem französischen Gericht zu drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, so die SZ, FAZ (Michaela Wiegel) und taz (Rudolf Balmer). Das Gericht sah den Fall als "außergewöhnlich schweres Vergehen" an. Als damaliger Haushaltsminister sei seine Aufgabe die Bekämpfung jeglichen Steuerbetruges gewesen.

UN-Tribunal – Ratko Mladic: In einem ausführlichen Bericht beleuchtet die taz (Eric Rathfelder) das Plädoyer des Chefanklägers beim UN-Kriegsverbrechertribunal gegen den bosnisch-serbischen General Ratko Mladic. Dieser hatte eine lebenslange Haftstrafe für den wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagten General gefordert.

Sonstiges

Asyl: Flüchtlinge, die ab dem 15. März 2017 über Griechenland in die Europäische Union ein- und entgegen den europäischen Asylregeln in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterreisen, sollen nach Auffassung der EU-Kommission wieder nach Griechenland abgeschoben werden können. Es berichten die SZ, FAZ (Michael Stabenow) und spiegel.de (Markus Becker). Im Jahre 2011 hatten verschiedene Gerichte einen Abschiebestopp nach Griechenland festgelegt, wegen Mängeln im griechischen Asylsystem. Seitdem habe sich die Situation allerdings stark verbessert und werde sich bis März weiterhin entspannen, so die Kommission.

"Weihnachtsamnestie": Die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt über Gnadenerlasse für Strafgefangene in der Vorweihnachtszeit und schildert die Praxis in den einzelnen Bundesländern. Gefangene, die nicht wegen schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen ihre Strafe verbüßten und deren Haft in den Tagen vor dem Jahresende auslaufe, könnten ab Mitte November vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Vertragsverletzungsverfahren im VW-Skandal: Die EU-Kommission leitet gegen Deutschland und weitere EU-Staaten ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Länder hätten es versäumt, Sanktionen zu verhängen, obwohl Volkswagen verbotene Abschaltprogramme verwendete und die nationalen Bestimmungen Strafen vorsähen. Außerdem hätten Deutschland und Großbritannien in ihren nationalen Untersuchungsberichten nicht alle ihnen bekannten Informationen preisgegeben. Es berichten SZ (Markus Balser, Alexander Mühlauer), Hbl (Silke Kersting) und lto.de.

Killer Robots: netzpolitik.org (Constanze Kurz) beschäftigt sich mit sogenannten Killer Robots. Menschenrechtsorganisationen setzten sich in einer Kampagne für ein Verbot dieser Tötungsmaschinen ein. Diese könnten nicht zwischen Soldaten und Zivilisten unterscheiden und verstießen gegen humanitäres Völkerrecht. Ab nächster Woche werde bei den Vereinten Nationen in Genf darüber beraten, welche autonomen Waffensysteme in die sogenannte "Convention on Conventional Weapons" aufgenommen werden sollen. Die Kampagne will ein umfassendes Verbot dieser autonomen Tötungsmaschinen durch die Konvention erreichen.

Das Letzte zum Schluss

Klage gegen Oxford University: Ein ehemaliger Student der Eliteuniversität Oxford klagt vor Gericht, weil er in einem "erbärmlich schlechten" Kurs über Indien als britische Kolonie mit einer schlechten Note abgeschlossen hätte, was seine Abschlussnote insgesamt herunterzog. Er konnte somit kein erfolgreicher Wirtschaftsanwalt werden und fordert nun das Geld, das er als solcher verdient hätte, schreibt justillon.de (Jana Schäfer).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lz

(Hinweis für Journalisten)

Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2016: Rundfunkbeiträge für Unternehmen / Haftung für Verlinkungen / Freigelassene Gefangene . In: Legal Tribune Online, 09.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21409/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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