Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2014: Expertokratie statt Rechtsprechung – Zukunft des Datenschutzes – Entscheidung zu Telekom-Aktien

09.12.2014

Justiz

BGH – Pauschalreisen: Der Bundesgerichtshof wird am heutigen Dienstag über mehrere Klagen von Verbraucherschutzzentralen gegen Veranstalter von Pauschalreisen verhandeln. Zuvor mit den Sache befasste Oberlandesgerichte hätten bereits Klauseln zu hohen Anzahlungen und ebensolchen Stornogebühren für unwirksam erklärt, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Nun werde unter anderem eine Entscheidung darüber erwartet, ob eine Anzahlung von 20 Prozent des Gesamtpreises, die vom BGH im Jahr 2006 als zulässig erachtet wurde, eine Höchstgrenze darstelle.

BGH zu Wohnungsprostitution: Notar Herbert Grziwotz stellt für lto.de nun das Urteil des Bundesgerichtshofs zur unzulässigen individuellen gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs wegen Störung des Wohneigentums durch einen Nachbarn vor. Im behandelten Fall hatte eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) bereits beschlossen, wegen der in einer Wohnung des Gebäudes mutmaßlich ausgeübten gewerblichen Prostitution gegen den fraglichen Nachbarn vorzugehen. In diesem Fall ist nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich nur die WEG klagebefugt.

BGH zu Telekom-Aktien: Nach Informationen der FAZ (Joachim Jahn) hat der Bundesgerichtshof über die Schadensersatzklage von rund 17.000 Aktionären der Deutschen Telekom wegen vermeintlich falscher Angaben anlässlich des Börsengangs des Unternehmens entschieden. Der Inhalt der Entscheidung wurde allerdings nicht bekannt. Das ungewöhnliche Massenverfahren sei erst durch das eigens hierfür geschaffene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geschaffen worden.

BGH – Aufklärungspflichten: Der Bundesgerichtshof verhandelt zu einer Schadensersatzklage wegen angeblicher Falschberatung bei einem Cross-Currency oder auch Währungsswap-Vertrag, durch die der Kläger einen Schaden von 180.000 Euro erlitten haben will. Wie die SZ schreibt, hat das Gericht 2011 eine Falschberatung durch eine Bank bei riskanten Zinswetten bejaht und hohe Anforderungen an Aufklärungspflichten aufgestellt. Nun müsse geklärt werden, ob diese Anforderungen auch bei den jetzt streitgegenständlichen Swap-Geschäften gelten würden.

LG Köln zu Pro Köln-Funktionär: Wegen Betrugs ist der Pro Köln-Funktionär Jörg Uckermann vom Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass Uckermann und weitere Verurteilte der Wählervereinigung als Ratsmitglieder gefälschte Anwesenheitslisten bei der Stadtverwaltung eingereicht hätten, um Sitzungsgelder einzustreichen, schreibt die taz (Anja Krüger).

ArbG Frankfurt zu NPD-Mitglied: Die politische Tätigkeit eines Sachbearbeiters eines Frankfurter Jobcenters als Landesvorsitzender der NPD stellt nach Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt keinen wirksamen Kündigungsgrund dar. Das geforderte Maß an Verfassungstreue sei bei der "einfachen" Bürotätigkeit des Klägers bereits durch fehlende aktive Bekämpfung der Verfassung gewahrt, schreibt lawblog.de (Udo Vetter).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2014: Expertokratie statt Rechtsprechung – Zukunft des Datenschutzes – Entscheidung zu Telekom-Aktien . In: Legal Tribune Online, 09.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14052/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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