Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2014: Karlsruher Skepsis bei Erbschaftsteuer – Grüne für sexuelle Selbstbestimmung – "Super Nanny" verletzte Menschenwürde

09.07.2014

Justiz

VerfGH Saarbrücken zur Neutralität von Ministern: Der saarländische Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) durfte die NPD als "braune Brut" bezeichnen, meldet spiegel.de. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes lehnte eine Organklage der NPD ab. Der Minister habe nicht die Neutralitätspflicht verletzt. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie gebe dem Minister das Recht zu derart negativen Werturteilen.

BGH zu Erfolgshonoraren von Anwälten: Wenn ein Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbart und dabei die Formvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht einhält, entsteht zumindest ein Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren. Das entschied jetzt laut FAZ (Joachim Jahn) der Bundesgerichtshof.

BGH zum Ausschluss eines Gesellschafters: Auch nach einer groben Pflichtverletzung können die Gesellschafter einer GmbH den fehlsamen Mitgesellschafter nicht entschädigungslos ausschließen. Entsprechende Regelungen in einer Unternehmenssatzung sind sittenwidrig und damit nichtig, entschied der Bundesgerichtshof, wie jetzt die FAZ (Joachim Jahn) meldet.

VG Hannover zu "Super Nanny": Der Fernsehsender RTL scheiterte beim Verwaltungsgericht Hannover mit seiner Klage gegen eine Beanstandung der Kommission für Jugendmedienschutz, meldet spiegel.de. Die Kommission durfte rügen, dass eine 2011 ausgestrahlte Folge der Ratgeber-Serie "Super Nanny" die Würde dargestellter Kinder verletzt habe, weil sie mehrfach zeigte, wie die Kinder von ihrer Mutter geschlagen wurden.

EuGH - Weservertiefung: Der Europäische Gerichtshof verhandelte am Dienstag über die Frage, ob eine Vertiefung der Weser mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Die Richtlinie verbietet grundsätzlich die Verschlechterung des Zustands von Gewässern. Hingewiesen wird in dem Bericht der SZ (Marc Widmann) auf ein ähnliches Verfahren am Bundesverwaltungsgericht, das am 15. Juli über die geplante Hamburger Elbvertiefung verhandelt.

LG Mainz - Wasserpreise: An diesem Mittwoch verhandelt das Landgericht Mainz über die Klage eines Verbrauchers gegen die Stadtwerke Mainz wegen überhöhter Trinkwasserpreise in der Vergangenheit. Über den Pilotprozess berichtet die FAZ (Jan Hauser). Das Unternehmen hatte 2013 auf Druck des Bundeskartellamts seine Wasserpreise gesenkt.

LG Regensburg - Mollath: spiegel.de (Beate Lakotta) berichtet über den zweiten Tag des wiederaufgenommenen Strafprozesses gegen Gustl Mollath. Vernommen wurden zwei Polizisten, bei denen einst die Ex-Frau von Mollath über dessen tätliche Angriffe ausgesagt hatte.

Die SZ (Annette Ramelsberger) portraitiert den forensischen Psychiater Norbert Nedopil, der Mollath begutachten soll.

OLG München - NSU: Im Prozess gegen Beate Zschäpe und andere wurde der Rechtsanwalt Thomas Jauch vernommen, der das NSU-Trio 1998 wohl mindestens einmal rechtlich beraten hat und auch Kontakt zu anderen Angeklagten hatte. Es berichten unter anderem zeit.de (Tom Sundermann) und die Welt (Per Hinrichs).

Die SZ (Annette Ramelsberger) bringt ein große Seite 3-Reportage über das sich rechtfertigende Verhalten der Eltern von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vor Gericht.

Spionage und Immunität: Anlässlich des Ermittlungsverfahrens wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen einen BND-Mitarbeiter erläutert die SZ (Hans Leyendecker), dass die amerikanischen Agentenführer keine Strafverfolgung zu befüchten haben, wenn sie in der US-Botschaft arbeiteten, da sie dann Immunität genießen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2014: Karlsruher Skepsis bei Erbschaftsteuer – Grüne für sexuelle Selbstbestimmung – "Super Nanny" verletzte Menschenwürde . In: Legal Tribune Online, 09.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12491/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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