Die juristische Presseschau vom 4. September 2020: Frei­spruch für Jour­na­listen-Mord / Sank­tionen gegen IStGH-Chef­an­klä­gerin / Ber­liner Refe­ren­da­rinnen mit Kopf­tuch

04.09.2020

Der Hauptverdächtige im Mordfall an dem Journalisten Jan Kuciak ist in der Slowakei freigesprochen worden. Die IStGH-Chefanklägerin darf nicht mehr in die USA einreisen. In Berlin sollen Referendarinnen Kopftuch tragen dürfen.

Thema des Tages

Slowakei – Freispruch im Mordfall Kuciak: Im Prozess um den Doppelmord an dem slowakischen Investigativ-Journalisten Jan Kuciak und dessen Lebensgefährtin Martina Kusnirova im Jahr 2018 ist der hauptangeklagte Unternehmer Marián Kočner, der als Auftraggeber galt, überraschend freigesprochen worden. Das Urteil rief in der Slowakei und im Ausland Empörung hervor, die Anklage hat Berufung beim höchsten Gericht eingelegt. Als Journalist hatte Kuciak verschiedene Straftaten des Angeklagten aufgedeckt und über Verbindungen geschrieben, die er zur italienischen Mafia gehabt haben soll. Die Vorsitzende Richterin wurde dabei von ihren beiden Kollegen überstimmt, berichten u.a. SZ (Viktoria Großmann), spiegel.de (Jan Puhl) und taz (Alexandra Mostyn)

Viktoria Großmann (SZ) schreibt in einem separaten Kommentar, viele in der Slowakei könnten sich den unerwarteten Freispruch nur dadurch erklären, dass die Mafia immer noch stark sei. Dennoch habe sich in den Jahren nach dem Mord in der Slowakei eine demokratische Bewegung gebildet, die weiter gegen Korruption kämpfen würde. Tim Röhn (Welt) nennt das Urteil einen Skandal und die Slowakei einen "Mafia-Staat".

Rechtspolitik

Unternehmenssanktionen: Eine Gruppe von sechs zumeist unionsgeführten Ländern, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, haben im Bundesrat gegen die Einführung eines Unternehmenssanktionsrecht protestiert, berichtet SZ (Ronen Steinke). Nach einem Plan des Bundesjustizministeriums sollen bei vorsätzlichem Handeln künftig bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes als Strafe fällig sein, bei Fahrlässigkeit bis zu fünf Prozent. Die Länder legten nun einen Antrag vor mit dem Ziel, den Entwurf der Bundesregierung abzulehnen.

Ronen Steinke (SZ) spricht sich in einem gesonderten Kommentar für die Einführung des geplanten Gesetzes aus. Es entspreche auch einer ordoliberalen Idee, da es den fairen Wettbewerb schütze. Bisher könnten sich Menschen zu leicht hinter einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft verschanzen und "billig mit Gaunereien davonkommen, für die ein Einzelner teuer büßen würde". 

Bannmeile: Der Gastdozent Tim Wihl spricht sich auf LTO dagegen aus, einen befriedeten Bezirk (Bannmeile) um das Berliner Reichstagsgebäude einzurichten. Die Entscheidung, in Berlin anders als in Bonn keine strikte Bannmeilenregelung zu wählen, sei in Reaktion auf die Proteste in der DDR erfolgt, als ein selbstbewusstes Volk auch an symbolischen Orten gegen das autoritäre Regime auf die Straße gegangen sei. Der im Parlament bloß repräsentierte Souverän dürfe seine Vertretung stets daran erinnern, wem diese verpflichtet sei. Voraussetzung sei allein, dass weder physischer Druck noch körperliche Gewalt ausgeübt und die Abgeordneten nicht an ihrer Arbeit gehindert würden. 

StVO-Novellen: Wie spiegel.de (Gerald Traufetter) berichtet, ist das baden-württembergische Justizministerium der Auffassung, dass seit 1970 alle Novellen der Straßenverkehrsordnung an einem Formfehler leiden und daher nicht anwendbar sind.

Datenschutz: Im FAZ-Einspruch zieht Rechtsanwalt Thomas Giesen, der bis 2004 sächsischer Datenschutzbeauftragter war, ein kritisches Fazit zum bestehenden Datenschutzrecht und macht Reformvorschläge. Es bedürfe einer klaren europäischen Zuständigkeit für das Internet, das ein real existierender Ort der Freiheit sein müsse. Die Allgemeinplätze, welche die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Rechtfertigung bereithalte, seien abzuschaffen, da sie jeder politisierten Auslegung zugänglich seien.

Nachfolge EuGH–Generalanwältin Sharpston: Die Rechtsprofessoren Dimitry Kochenov und Graham Butler kritisieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten vom 2. September, die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Eleanor Sharpston durch einen neuen griechischen Generalanwalt zu ersetzen. Sharpstons Amtszeit wäre erst im Oktober 2021 abgelaufen und eine Absetzung vor deren Ende sei ein eklatanter Verstoß gegen die Verträge. Grund für das Manöver sei die britische Staatsbürgerschafts Sharpstons.

Justiz

BGH zu Kohl-Tonbändern: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der frühere Ghostwriter Heribert Schwan des inzwischen verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl dessen Witwe Auskunft erteilen muss, wie viele Tonband-Kopien sich noch in seinem Besitz befinden, und diese herausgeben muss. Heribert Schwan hatte zur Erstellung der Memoiren des CDU-Politikers Gespräche im Umfang von rund 600 Stunden mit Kohl geführt, sich dann aber mit ihm zerstritten. Bereits 2015 hatte der BGH entschieden, dass Schwan die Original-Tonbänder herausgeben musste, da zwischen Kohl und Schwan ein ungeschriebenes Auftragsverhältnis bestanden habe. Wie taz (Christian Rath), LTO und Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten, gilt dies nun auch für die Kopien, deren Existenz Schwan in einer Fernsehsendung zugegeben habe. 

EuGH zu Roaming-Gebühren: Nach der Abschaffung der EU-Roaming-Aufschläge in der EU im Jahr 2017 hätten alle Kunden automatisch auf den neuen Tarif umgestellt werden müssen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Opt-In-Regelung von O2 für rechtswidrig erklärt, bei welcher die Kunden per App oder SMS aktiv den neuen Tarif auswählen mussten. Er entschied dabei über eine Vorlage des Landgerichts München I, schreibt LTO.

EuGH zu Fluggastentschädigung: Ein Fluggast, der nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung aufgrund von Verspätung oder Annullierung des Fluges einen Anspruch auf Entschädigung hat, kann die Zahlung in seiner jeweiligen Landeswährung verlangen. Denn würde man zur Bedingung machen, dass die Entschädigung nur in Euro geleistet werden könne, würde das zu einer Ungleichbehandlung derjenigen Fluggäste führen, die aus einem EU-Mitgliedstaat außerhalb der Euro-Zone kommen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof, wie LTO berichtet.  

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um den Mord am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) sind Bekannte des Mitangeklagten Markus H. aus der Haft vernommen worden, wie SZ (Anika Blatz) berichtet. Dabei ging es um die Frage, ob H. Mittäterschaft vorgeworfen werden könne. Die Aussagen der Zeugen hätten hierfür jedoch keine Anhaltspunkte gegeben. Der frühere Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. ist unterdessen mit einer Beschwerde gegen seine Entpflichtung vor dem Bundesgerichtshof gescheitert, wie LTO meldet. Hintergrund der Entpflichtung war ein offen zu Tage getretener Konflikt zwischen dem Anwalt, Frank Hanning, und seinem Mandanten. 

Referendarinnen mit Kopftuch: In Berlin sollen künftig Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch die Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft übernehmen können oder im Zivilprozess eine Verhandlung leiten. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass sie dabei von ihrem Ausbilder begleitet würden. Über diese Neuerung, welche innerhalb der Regierungskoalition heftig umstritten ist, berichtet u.a. Tsp (Alexander Fröhlich/Ronja Ringelstein/Fatina Kailani)

Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält die Entscheidung von Kammergericht und Gemeinsamem Justizprüfungsamt für juristisch vertretbar. Man müsse sich ohnehin fragen, was denn so schlimm daran sein solle, muslimischen Frauen samt ihren Kopftüchern den Dienst in der Justiz zu erlauben.

OVG Niedersachsen zu Präsenz-Prüfung: Eine während der Corona-Pandemie als Präsenzveranstaltung stattfindende Klausur darf ein Student nicht online ablegen. Im konkreten Fall hatte der Antragsteller geltend gemacht, als Raucher zur Risikogruppe zu gehören und einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt zu sein. Über die entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, das auf den weiten Gestaltungsspielraum der Prüfer hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten abstellt, berichtet nun auch LTO.

VG Wiesbaden zu Maskenpflicht im Unterricht: Eine Schule darf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht "dringend" empfehlen, wenn es im Land keine Pflicht hierzu gibt; es fehle dann an einer Rechtsgrundlage. Über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden berichtet nun auch LTO. Durch eine "dringende" Empfehlung werde eine Form von Zwang ausgeübt, die dazu führe, dass im Falle einer Abweichung mit Sanktionen oder gar diskriminierendem Verhalten durch den Lehrer zu rechnen sei.

Hessen – Bestechlicher Staatsanwalt: In der Korruptionsaffäre um einen hessischen Oberstaatsanwalt ist die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) im Parlament scharf kritisiert worden, berichtet LTO. Der Mann, welcher in Untersuchungshaft sitzt, soll Unternehmen zu Gutachtenaufträgen verholfen und dafür allein zwischen 2015 und 2020 mehr als 240.000 Euro erhalten haben. Die Ministerin sprach von einem beispiellosen Vorgang mit hoher krimineller Energie, warnte aber davor, alle Richter und Staatsanwälte in Hessen unter Generalverdacht zu stellen. Künftig gelte bei der Gutachtenvergabe das Vier-Augen-Prinzip. 

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker, der den Rapper Bushido bedroht und verletzt haben soll, hat das Landgericht Berlin prominente Zeugen benannt. Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, stehen unter anderem die Rapper Farid Bang, Kollegah und Shindy auf der Zeugenliste. 

Recht in der Welt

USA – Sanktionen gegen IStGH-Chefanklägerin: US-Außenminister Pompeo hat Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes, Fatou Bensouda, und weitere Mitarbeiter verhängt, wie u.a. taz (Andreas Zumach) berichtet. Hintergrund ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen möglicher Kriegsverbrechen von US-Soldaten und CIA-Mitarbeitern in Afghanistan. Zu den Sanktionen gehören Einreisesperren und die Beschlagnahmung von möglichen Besitztümern in den USA.

Andreas Zumach (taz) merkt in einem separaten Kommentar an, dass die USA bereits vor der Trump-Regierung dem IStGH gegenüber kritisch eingestellt waren. Die Sanktionen der jetzigen Regierung seien indes ein beispielloser Vorgang, auf welchen die IStGH-Vertragsstaaten und auch die Bundesregierung deutlich und entschieden reagieren müssten. SZ (Ronen Steinke) porträtiert Bensouda: Wer die pragmatische ehemalige Justizministerin aus Gambia kenne, fürchte nicht, dass sie nach den Sanktionen anders agieren werde als zuvor.

Schweiz – Bundesrichterwahl: Auf dem Verfassungsblog beschäftigt sich der Doktorand Reto Walther (in englischer Sprache) mit politischer Einflussnahme auf den Wahlprozess der Schweizer Bundesrichter. Die Richter würden de facto nach ihrer Parteizugehörigkeit gewählt und müssten zudem nach einer sechsjährigen Amtszeit wiedergewählt werden. Die Schweizer Volkspartei habe nun angekündigt, einen von ihr aufgestellten Richter nicht erneut wählen zu wollen, da er an ihr politisch missliebigen Urteilen mitgewirkt habe.

EGMR/Türkei – Richter-Ehrung: Die SZ (Thomas Avenarius) berichtet über eine Ehrung des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Universität Istanbul. Róbert Spáno werde vom türkischen Präsidenten Erdogan persönlich empfangen, um vor angehenden Richtern und Staatsanwälten eine Rede über Menschenrechte zu halten und eine Ehrendoktorwürde zu erhalten. Angesichts der desaströsen Menschenrechtslage hätten türkische Oppositionelle die Veranstaltung scharf kritisiert.   

Österreich – Corona-Maßnahmen: Mit der gerichtlichen Aufarbeitung der coronabedingten Einschränkungen in Österreich befasst sich der Jurist Roman Friedrich auf dem JuWissBlog. Der österreichische Verfassungsgerichtshof habe das inzwischen außer Kraft getretene Betretungsverbot sämtlicher öffentlicher Räume sowie die zwischenzeitliche "400-Quadratmeter-Regel" – nach der Läden unter 400 m² sowie Garten- und Baumärkte früher wiederöffnen durften – für rechtswidrig erklärt. Den größten Teil der Corona-Maßnahmen habe der Verfassungsgerichtshof jedoch gebilligt und dabei darauf abgestellt, dass die Maßnahmen als Reaktion auf eine krisenhafte Situation unter erheblichem Zeitdruck getroffen werden mussten. 

Türkei – Deutscher Vertrauensanwalt: Bei der Verhaftung des Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in Ankara, Yilmaz S., im September 2019 haben die türkischen Behörden Daten von mehr als 900 Asylsuchenden beschlagnahmt. Dies geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine schriftliche Frage der Grünen-Abgeordneten Luise Amtsberg hervor, wie LTO (Markus Sehl) berichtet. Vertrauensanwälte werden eingesetzt, um die Angaben von türkischen Asylbewerbern zu überprüfen, etwa die Frage, ob gegen die Person in der Türkei ein Ermittlungsverfahren läuft oder ein Haftbefehl besteht. Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass die türkischen Sicherheitsbehörden die ihnen bekannt gewordenen Daten zu Asylantragstellern für weitere eigene Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen nutzen könnten.

Österreich – Löschpflicht für Hasspostings: Ein österreichisches Gesetzespaket soll die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Hass- und Gewaltpostings erleichtern. Wie die taz (Ralf Leonhard) und netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichten, soll das "Kommunikations-Plattformengesetz" Anbieter zum schnellen Löschen entsprechender Posts verpflichten. Bei systematischer Missachtung dieser Pflicht sollen sie bis zu zehn Millionen Euro zahlen müssen. Um das Kostenrisiko zu minimieren, würden die Gerichtsgebühren für Fälle von Hass im Netz für drei Jahre suspendiert.

EGMR – Klimaklage: taz (Susanne Schwarz) und LTO berichten über die Klage sechs portugiesischer Jugendlicher gegen 33 Staaten, darunter die 27 EU-Mitgliedsstaaten, weil diese nicht genug für den Klimaschutz täten und damit die Menschenrechte der Jugendlichen verletzten. Vier von ihnen stammten aus der zentralportugiesischen Region Leiria, in der es vor drei Jahren riesige Waldbrände gegeben habe.

USA – Illegales Überwachungsprogramm: Ein von Edward Snowden aufgedecktes Telefon-Überwachungsprogram ist von einem US-amerikanischen Bundesgericht für rechtswidrig befunden worden. Das heimliche Sammeln der Telefondaten von Millionen Amerikanern ohne Befugnis sei ein Verstoß gegen das Gesetz zur Überwachung der Auslandsaufklärung und Spionageabwehr und womöglich verfassungswidrig gewesen. Es berichten spiegel.de und netzpolitik.org (Markus Reuter)

Sonstiges

Rechtsextreme Drohmails: Wie die taz (Sebastian Erb/Christina Schmidt/Dinah Riese/Konrad Litschko) berichtet, ist in einer Drohmail vom "NSU 2.0" die neue, nicht öffentlich bekannte Wohnadresse der Anwältin Seda Basay-Yildiz genannt worden. Es stehe der Verdacht im Raum, dass erneut persönliche Daten in einem Polizeisystem abgefragt worden seien. 

Das Letzte zum Schluss

Gerichtliches Containern: Not macht erfinderisch. Weil die Sitzungssäle der Justiz in Oldenburg zu klein sind, um den coronabedingten Abstandsregelungen Genüge zu tun, schaffte man kurzer Hand Container an. Die drei für Landgericht und Oberlandesgericht Oldenburg vorgesehenen mobilen Ausweichstätten sollen am Montag eingeweiht werden, meldet LTO.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2020: Freispruch für Journalisten-Mord / Sanktionen gegen IStGH-Chefanklägerin / Berliner Referendarinnen mit Kopftuch . In: Legal Tribune Online, 04.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42704/ (abgerufen am: 12.05.2024 )

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