Die juristische Presseschau vom 8. Dezember 2016: Atom­kon­zerne klagen weiter / Doch pri­vate Auto­bahnen? / Schwim­m­un­ter­richt ist Pflicht

08.12.2016

Justiz

BVerfG zu Schwimmunterricht für Muslimin: Eine muslimische Schülerin kann nicht aus religiösen Gründen die Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht verweigern, entschied das Bundesverfassungsgericht und wies die Verfassungsbeschwerde einer elfjährigen Gymnasiastin ab. Der Islam enthalte keine verbindlichen Regelungen zur Badebekleidung, daher sei das Tragen eines Burkinis zumutbar, berichtet die SZ.

OLG Saarbrücken – Nennung von Facebook-Namen: In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken steht derzeit zu klären, ob eine Zeitung den Facebook-Namen abdrucken darf, unter dem ein Mordaufruf veröffentlicht wurde. Der Kläger hatte die "taz" verklagt und behauptet, ein Dritter habe sein Profil benutzt. In erster Instanz hatte er Recht bekommen, nun zeichnet sich eine andere Entscheidung ab, berichtet die taz (Christoph Schmidt-Lunau) in eigener Sache.

KG Berlin zu Gegendarstellungsanspruch: Auch gegenüber dem Betreiber eines privaten Blogs, der nur unregelmäßig und nicht professionell journalistisch betrieben wird, kann ein Anspruch auf Gegendarstellung nach § 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bestehen, bestätigte nun das Kammergericht Berlin eine Entscheidung der Vorinstanz. Die herrschende Ansicht in der Literatur beurteile diese Frage anders, erläutert internet-law.de (Thomas Stadler).

LG Bamberg: Die Welt (Gisela Friedrichsen) berichtet über den Prozessbeginn gegen einen 54-Jährigen, der zu Silvester 2015 eine Elfjährige erschossen haben soll, weil er sich von den Feuerwerksgeräuschen gestört fühlte.

LG Berlin – Mordprozess wegen illegalen Autorennens: Die Zeit (Fritz Zimmermann) berichtet ausführlich über das Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen zwei junge Männer, die wegen Mordes angeklagt sind, nachdem bei einem illegalen Autorennen ein Unbeteiligter starb. Der Prozess habe wegweisende Wirkung, weil bislang bei derartigen Taten keine Verurteilungen wegen vorsätzlicher Tötung ergingen, sondern lediglich wegen fahrlässiger Verletzung von Leib und Leben.

LG Krefeld – Strafprozess gegen Anwalt: Die SZ (Hans Leyendecker) berichtet über den turbulenten Strafprozess gegen den niederrheinischen Anwalt Lothar Vauth, der wegen Veruntreuung von Mandantengeldern sowie Untreue gegenüber seiner Sozietät angeklagt ist. Mehrere Gutachter befanden ihn bereits für längerfristig vernehmungsunfähig, denn er habe Herzprobleme und diverse psychische Erkrankungen. Die zuständige Kammer hält das für falsch und hat gegen zwei Gutachter Strafverfahren wegen Strafvereitlung eingeleitet.

LG Mannheim zu unwirksamer Kündigung: Die Zeit (Fritz Zimmermann) schildert den Fall eines Mannheimers, der sich erfolgreich gegen die Kündigung seiner Wohnung zur Wehr setzte, dem dann jedoch das Wohnhaus kurzerhand ohne vorherige Räumung abgerissen wurde. Der Vermieter behauptet ein Versehen, der Mieter vermutet, dass es dem Vermieter um die rücksichtslose Durchsetzung eines kostspieligen Bauvorhabens ging.

Einstiegsgehalt bei Anwälten: Im Zusammenhang mit Meldungen zu einem Einstiegsgehalt von 140.000 Uhr in einer internationalen Wirtschaftskanzlei erläutert spiegel.de die derzeit üblichen Gehälter für Absolventen juristischer Studiengänge.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Dezember 2016: Atomkonzerne klagen weiter / Doch private Autobahnen? / Schwimmunterricht ist Pflicht . In: Legal Tribune Online, 08.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21391/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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