Die juristische Presseschau vom 8. Dezember 2016: Atom­kon­zerne klagen weiter / Doch pri­vate Auto­bahnen? / Schwim­m­un­ter­richt ist Pflicht

08.12.2016

Energiekonzerne klagen nach dem Urteil des BVerfG weiter. Außerdem in der Presseschau: Gutachten hält die Privatisierung von Autobahnen für verfassungskonform und Muslimin darf Schwimmunterricht nicht aus religiösen Gründen verweigern.

Thema des Tages

Entschädigung wegen Atomausstiegs: Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Atomausstieg von 2011 für überwiegend verfassungskonform erklärte, wollen die Energiekonzerne anderweitig anhängige Klagen gleichwohl weiter verfolgen. So wird beim Washingtoner Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) noch über eine Klage Vattenfalls verhandelt, in der sich der Konzern auf die Energiecharta von 1994 beruft. Nach diesem völkerrechtlichen Vertrag soll ausländischen Investoren eine "faire und gerechte Behandlung" und Schutz vor "unangemessenen und diskriminierenden Maßnahmen" garantiert werden. Dabei gibt es mehrere Ansatzpunkte, wonach Vattenfall hier auf eine höhere Entschädigung als auf Grundlage des BVerfG-Urteils hoffen kann, berichtet die taz (Christian Rath). Zudem sind beim Bundesverwaltungsgericht noch sechs Klagen anhängig, mit denen die Energiekonzerne Auskunft in die Dokumente erzwingen wollen, die der Atomausstiegsentscheidung vorangegangen sind, wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) schreibt.

Das BVerfG hatte am Dienstag geurteilt, dass der Bund die Energiekonzerne nur teilweise für Verluste aufgrund der Laufzeitverkürzungen für Atomkraftwerke entschädigen und der Gesetzgeber hierfür bis Mitte 2018 entsprechende Regelungen schaffen muss. Zu dem Urteil berichten nun auch lto.de (Michael Reissenberger) in einem Audio-Bericht und der swr.de RadioReport Recht (Bernd Wolf), zur Grundrechtsberechtigung ausländischer Staatsunternehmen nun auch juwiss.de (Frederik Ferrau).

Rechtspolitik

Doppelte Staatsbürgerschaft: Der CDU-Parteitag hat beschlossen, die die doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern abschaffen zu wollen – gegen den erklärten Willen von Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Erst 2014 hatte es hierzu einen Kompromiss zur Gesetzänderung gegeben, um die Doppelstaatlichkeit in bestimmten Fällen zuzulassen, wie spiegel.de und lto.de erläutern.

Musterklagen: Zu den von Bundesjustizminister Heiko Maas geplanten Musterfeststellungsklagen schreibt die Zeit (Marcus Rohwetter), diese seien eine begrüßenswerte Anpassung der Justiz an die Schutzbedürfnisse der Verbraucher in Zeiten der Massenproduktion. Denn die Prozesse funktionierten derzeit noch genau gegenteilig zur Verantwortungsverteilung im wirtschaftlichen Bereich, weil der einzelne Verbraucher das Prozessrisiko alleine tragen müsse.

Privatisierung von Autobahnen: Im Streit um die Privatisierungsmöglichkeiten von Autobahnen hält ein neues Gutachten solche nach einer geplanten Änderung von Artikel 90 Grundgesetz für verfassungsrechtlich zulässig, schreibt spiegel.de. Heribert Prantl (SZ) bezeichnet diese Verfassungsänderung als "unredlich" und ein "Täuschungsmanöver".

Strafbare Inhalte bei Facebook: Reinhard Müller (FAZ) unterstreicht, der Social-Media-Konzern Facebook könne sich nicht aussuchen, ob er sich an geltendes Recht halte. Er stehe gesetzlich in der Pflicht, strafbare Beiträge zu entfernen – mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung sei es nicht getan.

Wohnraumpolitik: Der Mieterbund kritisiert die aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt scharf. Der soziale Wohnungsbau werde weiterhin vernachlässigt und die Mietpreisbremse sei wirkungslos, schreiben die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die Welt (Michael Fabricius).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Dezember 2016: Atomkonzerne klagen weiter / Doch private Autobahnen? / Schwimmunterricht ist Pflicht . In: Legal Tribune Online, 08.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21391/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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