Die juristische Presseschau vom 7. November 2014: Zug-Räder stehen weiter still - Schutzlückenschließung im Sexualstrafrecht - Erkenntnisse im NSA-Ausschuss

07.11.2014

Justiz

BVerwG zu Zuwanderungskontrolle: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Erstreckung der Aufenthaltserlaubnispflicht auch auf unter 16-jährige Ausländer durch den Grundsatz einer effektiven Zuwanderungskontrolle gerechtfertigt. Diese stelle nach Ansicht des Gerichts einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, schreibt die Welt (Sven Eichstädt), und sei auch auf türkische Kinder anwendbar. Hierüber hatte wegen des Assozierungsabkommens mit der Türkei Unklarheit bestanden.

OLG München – NSU-Prozess: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München versuchten gemäß der Darstellung von spiegel.de (Gisela Friedrichsen) Nebenklagevertreter, durch Beweisanträge und Erklärungen die Unterstützung des NSU-Trios durch die Dortmunder Neonazi-Szene in das Blickfeld des Gerichts zu rücken. Die Verbindungen in die westdeutsche Stadt seien nach Ansicht der Anwälte besonders eng gewesen, gleichwohl erfolgten hier 2011 keine Ermittlungen.

VG Berlin zu Oranienplatz-Einigung: Die im Juli zwischen Flüchtlingen vom Berliner Oranienplatz und dem Senat der Hauptstadt erzielte Einigung ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bindend. Damit treffe das Land auch die Verfahrenszuständigkeit für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung der betroffenen Flüchtlinge, schreibt zeit.de (Michael Stürzenhofecker) in einem Bericht über den Eilentscheid. Dessen Ergebnis widerspreche einem ähnlich gelagerten Verfahren von Ende September.

VG Hamburg zu reiner Luft: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nach Bericht der taz-Nord (Sven-Michael Veit) auf eine Klage des Naturschutzverbandes B.U.N.D. die Stadt Hamburg verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan durch Maßnahmen zu ergänzen, die möglichst schnell zu einer Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen. Die Hansestadt verstoße seit 2010 gegen EU-Grenzwerte.

AG Dresden zu Demo-Ausschreitungen: Wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung ist ein Student, der an Ausschreitungen bei einer Gegendemonstration zu einem Aufmarsch von Rechtsradikalen im Februar 2011 teilgenommen hatte, vom Amtsgericht Dresden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das in der Darstellung von Rechtsanwalt Mirko Laudon (strafakte.de) "vergleichsweise milde Urteil" sei durch ein Geständnis des Angeklagten, dessen Reue und eine außergewöhnlich lange Fallbearbeitung bedingt. Die Anklage erfolgte im Oktober 2011.

AG Tiergarten – NVA: Vor dem Amtsgericht Tiergarten von Berlin ist ein Verfahren gegen vier Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot bei Versammlungen eröffnet worden. Den älteren Männern wird vorgeworfen, als Mitglieder des Berliner Traditionsverbands Nationale Volksarmee am 9. Mai des vergangenen Jahres eine Kranzniederlegung am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow in Uniformen der DDR-Armee unternommen zu haben. Den Prozessauftakt beschreibt spiegel.de (Jonas-Erik Schmidt).

Rechtsextremer Richter: Spiegel.de (Björn Hengst) berichtet über eine Sitzung des Rechtsausschusses des bayerischen Landtags zu möglichen Behördenversäumnissen bei der Berufung von Maik B. an das Amtsgericht Lichtenfels. So sei den zuständigen Stellen des Justizministeriums nicht aufgefallen, dass der mittlerweile entlassene B. eine Referendariats-Station bei dem Szene-Anwalt Wolfram Narath abgeleistet habe. Online-Recherchen seitens des Verfassungsschutzes seien offenbar unterblieben.

Kreditkündigungen: Nach Darstellung der FAZ (Markus Frühauf) leiden Banken unter einer aktuellen Kündigungswelle bei Immobilienkrediten. Verbraucher stützten sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 zu unwirksamen Klauseln über das Widerrufsrecht derartiger Kredite und nähmen die Gelegenheit wahr, durch Umschuldungen vom gegenwärtig niedrigen Zinsniveau zu profitieren. In einem separaten Kommentar vertritt Markus Frühauf (FAZ) jedoch die Ansicht, "dass die zuletzt eher bankenkritische Rechtsprechung kein Dauerzustand ist". Deshalb seien Verbraucher gut beraten, in Verhandlungen mit Banken "verstärkt auf eine einvernehmliche Strategie als auf Konfrontation" zu setzen.

Bodo Ramelow: Über Ungereimtheiten eines Bußgeldverfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit gegen den designierten thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) berichtet die FAZ (Claus Peter Müller).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. November 2014: Zug-Räder stehen weiter still - Schutzlückenschließung im Sexualstrafrecht - Erkenntnisse im NSA-Ausschuss . In: Legal Tribune Online, 07.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13734/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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