Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2016: Keine Amts­haf­tung für Militär / kein Porno-Home-Office / Aus­wer­tung von Steuer-CD

07.10.2016

Justiz

EGMR zu Steuer-CDs: Datenträger mit illegal kopierten Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher dürfen als Anlass für Hausdurchsuchungen genutzt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf Klage eines deutschen Ehepaars, bei dem 2008 eine Durchsuchung stattfand, nachdem es auf einer CD mit Steuerdaten aus Liechtenstein erwähnt war. Es berichten die SZ (Hans Leyendecker) und lto.de. Die taz (Christian Rath) weist zudem darauf hin, dass das Urteil eine Zeit betrifft, in der Steuer-CDs noch nicht systematisch angeschafft wurden - was der EGMR wohl anders bewerten würde.

OLG Düsseldorf zu IS-Rückkehrer: Der Islamist Kerim Marc B. wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Rheinische Post schildert den Fall.

OLG Stuttgart zu Ahrar-al-Sham: Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte vier Männer, die der syrischen Gruppe Ahrar-al-Sam angehörten, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen 21 Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft. Sie hätten Ausrüstungsgegenstände geliefert. In dem Urteil wurde Ahrar-al-Sham laut swr.de erstmals als Terrorgruppe eingestuft.

AG Berlin-Tiergarten zu Anti-Hass-Graffiti: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die 70-Jährige Irmela Mensah-Schramm wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt. Sie hatte ein Graffiti "Merkel muss weg!" in "Merke: Hass weg!" verändert. Es berichten die SZ (Ulrike Heidenreich) und spiegel.de.

VG München zu Porno-Home-Office: Die Pornodarstellerin "Natalie Hot" darf in ihrer Wohnung keinen Webcam-Sex anbieten. Das entschied nun das Verwaltungsgericht München. Wegen der Außenwirkung betreibe sie kein Home-Office. Mangels Qualifikation sei ihre Tätigkeit auch keine freiberufliche, berichtet die Welt (Lars-Thorben Niggehoff).

LG Neubrandenburg - KZ-Sanitäter: Der Prozess gegen einen KZ-Sanitäter am Landgericht Neubrandenburg ist vorläufig geplatzt, meldet spiegel.de. Da über Befangenheitsanträge gegen das Gericht nicht schnell genug entschieden werden konnte, müsse der Prozess neu beginnen.

OLG München - NSU/Synagoge: Ein Nebenklägeranwalt hat die Vernehmung eines Polizisten beantragt, der im Jahr 2000 Beate Zschäpe und Uwe Mundlos bei der Ausspähung einer Synagoge bemerkt haben will, meldet spiegel.de (Wiebke Ramm). Dies könnte ihre aktive Rolle im rechtsteroristischen NSU beweisen.

StA Karlsruhe verneint GBA-Strafvereitelung: Die Karlsruher Staatsanwaltschaft wird nicht gegen zwei Bundesanwälte ermitteln, die das Notizbuch eines Rechtsextremisten aus dem NSU-Umfeld vernichten ließen. Diese waren u.a. wegen Strafvereitelung angezeigt worden. Doch die Staatsanwaltschaft gehe von einem straflosen Versehen aus, meldet lto.de.

Maschmeyer vs. Classen: Die SZ (Klaus Ott/Uwe Ritzer - sueddeutsche.de-Kurzfassung) schildert in einer Seite-3-Reportage das komplexe Verhältnis der Unternehmer Carsten Maschmeyer und Utz Classen, die sich gemeinsam in einer Medizintechnik-Firma engagierten. Inzwischen überziehen sie sich mit Strafanzeigen wegen Untreue bzw. falscher Verdächtigung. Zudem ist das OLG Celle mit gesellschaftsrechtlichen Fragen befasst.

EuGH - Antidiskriminierung: Die niederländische Europarechtlerin Elke Cloots befasst sich auf verfassungsblog.de in englischer Sprache mit EuGH-Fällen, bei denen es u.a. um das Tragen eines Kopftuches bei der Arbeit geht. Entscheidende Frage ist, ob Firmen das Kopftuch ablehnen können, indem sie sich auf ein Konzept "religiöser Neutralität" berufen. Cloots bezweifelt das.

ICSID - Vattenfall: Am Montag werde das Washingtoner Schiedsgericht ICSID eine erste Anhörung zu der Klage von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg durchführen, meldet die SZ. Vattenfall strebt eine großzügige Entschädigung an.

Europarat - Justizvergleich: swr.de (Gigi Deppe) berichtet über die zweijährliche Untersuchung des Europarats, wie effizient die Justizsysteme sind. Angestrebt werde kein Ranking, sondern ein Anreiz, sich zu verbessern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2016: Keine Amtshaftung für Militär / kein Porno-Home-Office / Auswertung von Steuer-CD . In: Legal Tribune Online, 07.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20798/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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