Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2016: Keine Amts­haf­tung für Militär / kein Porno-Home-Office / Aus­wer­tung von Steuer-CD

07.10.2016

Laut BGH gilt die Amtshaftung nur für "normalen Amtsbetrieb", nicht aber im bewaffneten Konflikt. Außerdem in der Presseschau: Das Gesetz zur Lohngleichheit von Männern und Frauen kommt, das schärfere Abtreibungsrecht in Polen nicht. 

Thema des Tages

BGH zum Kundus-Bombardement: Die Opfer des Bombardements von Kundus und ihre Angehörigen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 839 BGB. Die Regeln der Amtshaftung gelten nicht bei kriegerischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr, entschied nun der Bundesgerichtshof. Hilfsweise erwähnte der BGH, dass auch bei Geltung der Amtshaftungsregeln kein Anspruch bestünde, weil Bundeswehr-Oberst Klein, der das Bombardement anordnete, dabei keine Pflicht verletzt habe. Der BGH kam zwar zum gleichen Ergebnis wie die Vorinstanzen, war dogmatisch aber restriktiver. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Klaus Hempel).

Wolfgang Janisch (SZ) findet, dass der BGH eine "historische Chance" vertan hat."In einer Zeit zunehmender Auslandseinsätze deutscher Soldaten würde es Deutschland gut anstehen, zu sagen: Zur globalen Verantwortung gehört auch die Entschädigung der Opfer." Reinhard Müller (FAZ) glaubt, dass im Recht menschenrechtsfreundlicher Staaten der Schutz der Menschen immer im Mittelpunkt stehe, auch ohne staatliche Haftung. Ullrich Fichtner (spiegel.de) kritisiert, dass das Urteil zynisch sei, auch wenn es dem internationalen Standard entspreche.

Rechtspolitik

Lohngleichheit: Der Koalitionsausschuss einigte sich auf letzte Details beim "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern". In Unternehmen ab 200 Beschäftigten sollen diese künftig einen Auskunftsanspruch über den Durchschnittslohn vergleichbarer Kollegen haben. In Unternehmen mit Tarifbindung und Betriebsrat sind die Auskunftsrechte abgeschwächt. Über den Kompromiss berichtet die FAZ (Dietrich Creutzburg) und die SZ (Constanze von Buillon/Christoph Hickmann).

"Digitaler Hausfriedensbruch": Richter Ulf Buermeyer kritisiert auf lto.de den hessischen Gesetzentwurf für einen neuen § 202e Strafgesetzbuch (StGB) ("Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme"). Die Bundesrats-Initiative sei überflüssig, weil das Betreiben von Botnetzen heute schon strafbar sei. Der Entwurf sei aber auch uferlos weit, da bereits die unbefugte Nutzung fremder Fernseher strafbar sein könnte.

§ 103 StGB: Im Januar will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter) beschließen. Das kündigte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann laut spiegel.de an.

Hartz IV für EU-Bürger: Nächste Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschränkung von Hartz-IV-Leistungen bei EU-Bürgern beschließen, meldet zeit.de. Erstmals arbeitssuchende EU-Bürger sollen erst nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts Ansprüche auf Sicherung des Existenzminimums in Deutschland erhalten.

Ceta-Zusatzerklärung: Die taz (Martin Kaul) stellt die "gemeinsame interpretative Erklärung" vor, die die EU-Staaten und Kanada zusätzlich zum Freihandelsabkommen Ceta beschließen wollen.  Darin werde das Recht zu regulieren bekräftigt und ein Zwang zu Privatisierungen verneint. Kritikern seien die Klarstellungen jedoch zu unverbindlich.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2016: Keine Amtshaftung für Militär / kein Porno-Home-Office / Auswertung von Steuer-CD . In: Legal Tribune Online, 07.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20798/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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