Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2016: Keine Amts­haf­tung für Militär / kein Porno-Home-Office / Aus­wer­tung von Steuer-CD

07.10.2016

Recht in der Welt

Polen - Abtreibung: Nach Protesten von Frauen hat die polnische Regierungsparte PiS gegen das von ihr ursprünglich befürwortete weitgehende Verbot von Abtreibungen gestimmt, berichtet die SZ (Florian Hassel). Das Gesetz ist damit vorerst gescheitert.

EGMR - Le Pen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte eine Beschwerde des französischen Rechtsextremisten und FN-Gründers Jean-Marie Le Pen ab. Dieser hatte gesagt, die deutsche Besatzung in Frankreich sei "nicht besonders unmenschlich" gewesen." Dafür war er in Frankreich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der EGMR hielt dies für eine verhältnismäßige Strafe, meldet lto.de .

Großbritannien - EMRK: Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt dar, dass ein Staat im Notstand die Europäische Menschenrechtskonvention zeitweise für unanwendbar erklären kann. Ob ein Militäreinsatz im Ausland darunter falle, wie Großbritannien meine, sei jedoch zweifelhaft. Letztlich werde darüber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden. Außerdem könne das Folterverbot nie umgangen werden.

ISGH: Nun stellt auch die FAZ (Frank Pergande) den Internationalen Seegerichtshof vor, der seit 20 Jahren in Hamburg sitzt. Es werden einige der rund zwei Dutzend Fälle vorgestellt, mit denen der ISGH bisher zu tun hatte.

Sonstiges

Mietpreisbremse: Die im Vorjahr eingeführte Beschränkung von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen gilt inzwischen in rund 300 Städten, berichtet die SZ (Benedikt Müller). Bisher seien zwar noch fast keine Klagen erhoben worden, allerdings gebe es zunehmend außergerichtliche Einigungen. Das Justizministerium will ein Gutachten zur Wirkung des instruments in Auftrag geben.

Kindeswohlgefährdung: Nun berichtet auch die Welt (Sabine Menkens) über das zunehmende Eingreifen der Jugendämter bei mutmaßlicher Gefährdung des Kindeswohls. Der CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg nennt Fälle, bei denen zu hart in Familien interveniert wurde.

Kinderehen: Die in England lehrende Dozentin Viola Teubert weist auf juwiss.de darauf hin, dass eine Anerkennung von ausländischen Kinderehen auch die Familienzusammenführung eines minderjährigen Ehepartners mit hier lebenden Eltern verhindern kann.

Das Letzte zum Schluss

Der Sohn als Stalker: Eine Familie in Lindau bekam binnen kurzer Zeit unbestellte Smartphones, Pizza, Zeitungsabos und Möbel geliefert. Hinzu kamen 180 beleidigende Emails. Offensichtlich war ein Stalker am Werk. Am Ende stellte sich laut spiegel.de heraus: es war der 13-jährige Sohn der Familie. Er war beleidigt, weil er kein Handy bekommen hatte.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2016: Keine Amtshaftung für Militär / kein Porno-Home-Office / Auswertung von Steuer-CD . In: Legal Tribune Online, 07.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20798/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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