Die juristische Presseschau vom 4. - 6. Januar 2014: Heiko Maas' schneidiger Einstand – Norbert Blüm kritisiert BVerfG – Strafanzeige gegen Abmahn-Anwalt

06.01.2014

Justiz

Blüm kritisiert BVerfG: Norbert Blüm greift in einem Gastbeitrag für die FAS (Zusammenfassung) die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Partnerschaften im Steuerrecht an. Die Richter sollten Hüter des Grundgesetzes sein, nicht Agenten seiner Veränderung. Der Ex-Sozialminister sieht "die Besonderheit von Ehe und Familie als die Normalität eines auf Lebenszeit und Kinder ausgerichteten Bündnisses von Frau und Mann" bedroht.

OLG Hamm zu Kletterunfällen: Wer in einem Klettergarten absprachewidrig die Sicherung löst und dabei eine Körperverletzung verursacht, haftet wegen Fahrlässigkeit. Das entschied laut lto.de jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Ein Haftungsausschluss oder eine Beschränkung der Haftung, wie bei sportlichen Wettkämpfen üblich, sei in diesem Fall nicht möglich.

LG München zu Beschlagnahmen bei Deutscher Bank: Das Landgericht München hat die Beschwerde von Ex-Bankchef Josef Ackermann gegen die Beschlagnahme von elektronischen Unterlagen bei der Deutschen Bank zurückgewiesen, berichtet das Handelsblatt (Laura de la Motte/Kerstin Leitel). Die Beschlagnahme auch "vertraulicher Dokumente" sei verhältnismäßig gewesen. Die Unterlagen können nun als Beweismittel im Verfahren wegen Prozessbetrugs gegen Manager der Bank dienen.

LG Freiburg zu Facebook-Werbung: Im November hatte das Landgericht Freiburg entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn der Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebook-Seite Werbung des Unternehmens verbreitet, ohne sich an entsprechende Regeln für Unternehmenswerbung zu halten. Jetzt liegt die Begründung des Urteils vor und zeit.de (Marin Majica) berichtet darüber.

BVerfG - Industriekraftwerke: Ein norddeutsches Unternehmen, das seinen eigenen Strom erzeugt, hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 13 Energiewirtschaftsgesetz eingelegt. Das berichtet das Handelsblatt (Klaus Stratmann) auf seiner Titelseite. Die Regelung ermöglicht es Stromnetzbetreibern, in den Betrieb von Kraftwerken einzugreifen, um das Gesamtsystem in der Balance zu halten. So können Industriekraftwerke zum Abschalten oder zur Einspeisung von Strom gezwungen werden, je nachdem ob gerade zuviel oder zuwenig Windstrom vorhanden sei. Beides könne zu Produktionsausfällen führen, die aber nicht entschädigt werden. Das sei ein Eingriff ins Eigentum, so die Klage.

BGH - Störerhaftung: Am kommenden Mittwoch wird sich der Bundesgerichtshof mit der Störerhaftung bei Filesharing-Fällen beschäftigen, kündigt petringlegal.blogspot.de (Ralf Petring) an. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Revisionsmöglichkeit erzwungen, nachdem das Oberlandesgericht Köln zunächst keine Revision zugelassen hatte.

OLG München - NSU: Im Januar wird sich das Oberlandesgericht München im NSU-Prozess an drei Tagen dem Mord an der Polizistin Michelle Kiesewetter widmen. Am 16. Januar wird ihr einst schwer verletzter Kollege Martin A. aussagen. Die WamS (Hannelore Crolly) gibt einen Überblick über die offenen Fragen.

Nach einem halben Jahr NSU-Prozess fasst die Montags-FAZ (Karin Truscheit) eine Bilanz: "Die Charakterisierungen durch Zeugen entsprechen immer mehr dem Bild, das die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage zeichnet: Zschäpe als eine willens- und kommunikationsstarke Frau, auch gewaltbereit, die das soziale Leben der drei mit einer Findigkeit organisierte, wie es die Männer wahrscheinlich nie hinbekommen hätten".

Auch die Montags-Welt (Hannelore Crolly) beschäftigt sich mit der Angeklagten Beate Zschäpe, die wohl verurteilt werde. Aber irgendwann werde sie "wieder frei sein, ohne ein Wort der Reue von sich gegeben zu haben". Sie sei zur Märtyrerin der rechten Szene geworden und genieße im Gefängnis wohl Star-Status.

LG Hannover - Wulff: Nach dem Willen des Landgerichts Hannover sollte die Staatsanwaltschaft im Korruptions-Prozess gegen Christian Wulff schon am kommenden Donnerstag plädieren, doch hat sie neue Beweisanträge angekündigt. Laut BamS sind die Plädoyers nun für den 16. Januar geplant und das Urteil für den 22. Januar.

BAG - Cockpitmütze: Am 20. Februar wird sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigen, ob ein männlicher Pilot verpflichtet werden kann, im Cockpit eine Mütze zu tragen - wenn dies Pilotinnen freigestellt ist, kündigt blog.beck.de (Christian Rolfs) an.

StA Hamburg - Redtube: Nachdem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eine Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung und besonders schwerem Betrug einging, ermittele diese nun wohl gegen den Regensburger Anwalt Thomas Urmann, berichtet focus.de (Marion Lenke). Urmann hatte Abmahnungen gegen Tausende Nutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf dem Porno-Portal Redtube versandt.

StA Augsburg - Gurlitt: Der Focus (Markus Krischer/Axel Spilcker, Zusammenfassung) gibt einen Überblick über die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen Cornelius Gurlitt, den Besitzer von Hunderten sogenannter Raubkunst-Werke. Wegen des unversteuerten Verkaufs einzelner Bilder werde gegen Gurlitt immer noch wegen Steuerhinterziehung ermittelt.

Hartz IV für EU-Bürger: Die FAS (Timo Frasch/Thomas Gutschker) skizziert Rechtslage und Rechtsprechung zu Sozialleistungen für EU-Bürger.

Videovernehmung: Die Samstags-taz (Kersten Augustin) schildert den Einsatz von Video-Vernehmungstechnik am Amtsgericht München, insbesondere im Fall sexuell missbrauchter Kinder. Der Richter Robert Grain berate bundesweit andere Richter, wie sie die Technik sinnvoll einsetzen können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. - 6. Januar 2014: Heiko Maas' schneidiger Einstand – Norbert Blüm kritisiert BVerfG – Strafanzeige gegen Abmahn-Anwalt . In: Legal Tribune Online, 06.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10553/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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