Die juristische Presseschau vom 4. - 6. Januar 2014: Heiko Maas' schneidiger Einstand – Norbert Blüm kritisiert BVerfG – Strafanzeige gegen Abmahn-Anwalt

06.01.2014

Der neue Bundesjustizminister löst gleich mal einen Koalitionsstreit aus - indem er die Vorratsdatenspeicherung auf Eis legt. Außerdem in der Presseschau: Norbert Blüm wirft dem BVerfG eine Relativierung der Ehe vor, die Hamburger Staatsanwaltschaft wird gegen Abmahn-Anwalt Thomas Urmann in Stellung gebracht - und warum das Renoir-Bild vom Flohmarkt vielleicht doch kein Glücksgriff war.

Thema des Tages

Heiko Maas: In seinem ersten großen Interview als Bundesjustizminister gibt sich Heiko Maas zupackend. Im Spiegel (Melanie Amann/Veit Medick, Zusammenfassung) sagt er unter anderem: "Um meine rechtspolitische Kompetenz müssen Sie sich keine Sorgen machen" und "Für mich werden die Bürgerrechte ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit sein". Er spricht über Verbraucherschutz, Datenschutz und die Vorratsdatenspeicherung, sein erstes Projekt werde die gesetzliche Frauenquote von dreißig Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen.

Vorratsdatenspeicherung: Maas' Ankündigung, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Richtlinie keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzulegen, führte sofort zu Kritik der CDU/CSU, die spiegel.de dokumentiert. Daniel Haufler (FR) lobt Maas Ankündigung als "schöne Überraschung". Allerdings werde der Europäische Gerichtshof "die Vorratsdatenspeicherung nicht völlig ausschließen, sondern nur die Bedingungen präziser formulieren".

Rechtspolitik

Wahlperiode Bundestag: Rechtsprofessor Christoph Degenhart kritisiert auf lto.de den Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert, den Bundestag nur noch alle fünf Jahre wählen zu lassen. Eine entsprechende Grundgesetzänderung hält Degenhart zwar für "verfassungsrechtlich möglich, aber verfassungspolitisch wenig sinnvoll". Zu lange Wahlperioden minderten die Verantwortlichkeit der Abgeordneten gegenüber dem Volk als ein Kernelement des Demokratieprinzips.

Selbstanzeige im Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt Karsten Randt kritisiert im Interview mit dem Spiegel, den Plan einiger Bundesländer, die Voraussetzungen der Selbstanzeige zu verschärfen. Randt hält es für "großen Unsinn", wenn Steuerhinterzieher künftig in ihrer Selbstanzeige Versäumnisse der letzten zehn Jahre offenlegen müssten, um straffrei davonzukommen. "Bei den besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung gilt bereits seit 2008 eine strafrechtliche Verjährungsfrist von zehn Jahren. Und bei den kleineren Fällen von Steuerhinterziehung, also Größenordnungen von unter 50.000 Euro, spielt das Strafrecht ohnehin keine Rolle."

Überlange Wirtschaftsstrafprozesse: Joachim Jahn (Montags-FAZ) kritisiert im Vorfeld des Prozesses gegen Manager der Bayerischen Landesbank überlange Wirtschaftsstrafprozesse wegen ihrer Belastung für die Angeklagten: "Gesetzgeber und Justizbehörden müssen endlich Konsequenzen ziehen. Wenn Strafverfolger in den Bergen elektronischer Unterlagen, die sie regelmäßig beschlagnahmen, nicht in angemessener Zeit fündig werden, müssen sie ein Verfahren eben einstellen". Außerdem sollte der Bundestag regeln, dass in solchen Prozessen nur Wirtschaftsfachleute als Schöffen berufen werden.

Mord: Thomas Fuchs (blog.delegibus.com) kritisiert das Plädoyer von BGH-Richter Thomas Fischer zur Reform des Mord-Paragraphen. Fischer habe an mehreren Stellen im Detail ungenau zitiert und argumentiert. "Von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof verlange ich Präzision", schreibt Fuchs.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. - 6. Januar 2014: Heiko Maas' schneidiger Einstand – Norbert Blüm kritisiert BVerfG – Strafanzeige gegen Abmahn-Anwalt . In: Legal Tribune Online, 06.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10553/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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