Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2015: Freispruch für Transplantationsarzt? – Abgeordneten-Aufträge bleiben geheim – Streik und Recht

05.05.2015

Justiz

BAG zu Bildveröffentlichungen von Arbeitnehmern: Wegen der Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses muss die von einem Arbeitnehmer erteilte Einwilligung in eine Veröffentlichung eines Bildnisses in jedem Fall schriftlich erfolgen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im Dezember. Thomas Stadler (internet-law.de) geht in seinem Bericht auch auf datenschutzrechtliche Aspekte des Urteils ein.

OLG Stuttgart – Völkerstrafgesetzbuch: Bereits seit vier Jahren wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen zwei Angeklagte unter anderem auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches verhandelt. Den Männern wird die Beteiligung an bzw. Steuerung von Kriegsverbrechen im Kongo vorgeworfen. Der Experte Rolf Merk beschreibt für lto.de den Verfahrensstand und die zahlreichen Rechtsprobleme.

OVG B-B zu Transparenz: Das freie Mandat von Bundestagsabgeordneten umfasst nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom vergangenen Donnerstag auch deren Informationsbeschaffungsverhalten. Daher ist die Bundestagsverwaltung nicht verpflichtet, Presseanfragen zur Beauftragung wissenschaftlicher Gutachten des Bundestages zu beantworten, schreibt der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof).

OVG Münster zu Ausreisefreiheit: Der gegenüber einem mutmaßlichen Salafisten verfügte Entzug des Reisepasses und die gleichzeitige Gültigkeitsbeschränkung des Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster rechtmäßig. Weil zu befürchten sei, dass der Mann sich in Syrien am bewaffneten Kampf beteiligen wolle, ist nach Ansicht des Gerichts von einer Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik auszugehen, meldet lto.de.

LG Darmstadt – Fall Tuğçe: Im Verfahren zum Fall Tuğçe vor dem Landgericht Darmstadt hat die Vernehmung eines Begleiters des Angeklagten in der Tatnacht eine neue Sachverhaltsversion ergeben. Der Zeuge habe das Verhalten seiner Gruppe als weitgehend harmlos beschrieben, schreibt die FAZ (Timo Frasch). Aggressionen seien dagegen eher von der Gruppe der Geschädigten ausgegangen.

focus.de (Julian Rohrer) stellt Richter Jens Aßling vor. Den zumeist jugendlichen Zeugen gegenüber verhalte er sich "verständnisvoll und fair, lasse aber gleichzeitg an seiner Autorität keine Zweifel aufkommen.

LG Bochum – Schienenkartell: Vor dem Landgericht Bochum müssen sich mehrere Manager verschiedener Herstellerfirmen wegen ihrer Beteiligung am sogenannten Schienenkartell verantworten. Nach Darstellung der SZ (Kirsten Bialdiga) scheiterte eine von der Verteidigung der weitgehend geständigen Angeklagten ins Spiel gebrachte Verfahrensverständigung bislang an der unnachgiebigen Haltung der Staatsanwaltschaft. Im Prozess tritt ThyssenKrupp als Nebenkläger auf. Der Versuch des Unternehmens, die auferlegte Kartellbuße von den Beteiligten auf dem Arbeitsgerichtsweg zurückerstattet zu bekommen, sei bislang erfolglos geblieben.

BAW – Oktoberfest-Anschlag: Die SZ (A. Ramelsberger/K. Riedel) erinnert daran, dass die Bundesanwaltschaft vor einem halben Jahr erneute Ermittlungen zu den Hintergründen des Anschlags auf das Münchner Oktoberfest 1980 aufnahm. Wie weit diese gediehen seien, könne nicht in Erfahrung gebracht werden, bei den Ermittlern herrsche "striktes Stillschweigen."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2015: Freispruch für Transplantationsarzt? – Abgeordneten-Aufträge bleiben geheim – Streik und Recht . In: Legal Tribune Online, 05.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15437/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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