Die juristische Presseschau vom 4. August 2015: "Netz­po­li­tik.org" und Pres­se­frei­heit – Is­la­mis­ten­-Pro­zess ohne Bild – Straf­ba­re Flucht­h

04.08.2015

Recht in der Welt

Großbritannien – Libor-Zins: Wegen jahrelanger Manipulationen des Libor-Referenzzinses hat ein Londoner Gericht den früheren Investmentbanker Tom Hayes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Einlassungen des Verurteilten, er habe nur wie andere Banker gehandelt, wirkten nicht strafmildernd. Der Fall belege nach Einschätzung des Gerichts, "dass es der Bankenbranche an Redlichkeit fehlte", so das Handelsblatt (Katharina Slodczyk). spiegel.de berichtet ebenfalls.

Großbritannien – Einwanderungsgesetz: Die britische Regierung plant ein neues Einwanderungsgesetz. Unter anderem sollen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages künftig prüfen, ob sich der Vertragspartner legal im Land aufhält, bei Zuwiderhandlung droht eine Haftstrafe. Die SZ (Björn Finke) berichtet.

Israel – Administrativhaft: Nach Übergriffen ultraorthodoxer Juden auf eine Homosexuellen-Parade und eine palästinensische Familie hat das israelische Sicherheitskabinett nach Bericht von zeit.de beschlossen, die Verhängung der sogenannten Administrativhaft auch gegen jüdische Verdächtige zu ermöglichen. Das längerfristige Festhalten ohne Anklage und Anwaltskontakt sei bislang nur gegenüber palästinensischen Verdächtigen möglich gewesen.

Sonstiges

Fluchthilfe: Aktivisten der Gruppe Peng Collective rufen dazu auf, Flüchtlingen als Akt zivilen Ungehorsams die Einreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen. Die hierbei beachtlichen Rechtsprobleme stellt zeit.de (Frida Thurm) dar. Nach Einschätzung eines zu Rate gezogenen Juristen riskierten Betroffene bei der scheinbar zufälligen Mitnahme eines Flüchtlings etwa aus Italien nur eine Geldstrafe. Dagegen könnten die auf der Webseite der Organisation veröffentlichten Tipps als sogenannte Kettenbeihilfe oder gar Anstiftung zur unerlaubten Einreise strafrechtlich relevant sein.

Bürgerwehren: Rechtliche Probleme privater Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken etwa durch sogenannte Bürgerwehren stellt Rechtsanwalt Karsten Gulden (infodocc.info) dar.

Cloud-Computing und Arbeitsrecht: Die Nutzung externer Systeme für die Speicherung betrieblicher Daten ist für viele Unternehmen bereits Realität. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Anja Mengel erklärt auf lto.de, was bei solchen Cloud-Systemen beachtet werden muss, um datenschutzrechtliche Belange von Arbeitnehmern zu wahren.

Elektrischer Stuhl: Vor 125 Jahren wurde in den USA die erste Hinrichtung durch einen elektrischen Stuhl durchgeführt. spiegel.de (Katja Iken) zeichnet die durch eine "unentwegte Marketingkampagne" des Erfinders Thomas Edison begleitete Einführung der Hinrichtungsmethode nach.

Das Letzte zum Schluss

Blau gegen Rot: Die Lager der Fußballanhänger in der bayerischen Landeshauptstadt sind streng zwischen blauen "Sechzigern" und und roten Bayern getrennt und bleiben auch nicht immer friedlich. Zwei Anhänger der blauen Löwen wurden jüngst zu Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Raubes verurteilt, nachdem sie einem Bayern-Anhänger dessen Fan-Devotionalien buchstäblich vom Leib gerissen hatten. Ob die Freiheitsstrafen vollstreckt werden, hängt von der Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ab: Nach Bericht der SZ (Ekkehard Müller-Jentsch) soll den Männern diese Chance eröffnet werden, wenn sie das Opfer auf eigene Kosten in roter, im Fanshop des FC Bayern erworbener Tracht neu einkleiden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. August 2015: "Netzpolitik.org" und Pressefreiheit – Islamisten-Prozess ohne Bild – Strafbare Fluchth . In: Legal Tribune Online, 04.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16482/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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