Die juristische Presseschau vom 4. August 2015: "Netz­po­li­tik.org" und Pres­se­frei­heit – Is­la­mis­ten­-Pro­zess ohne Bild – Straf­ba­re Flucht­h

04.08.2015

Justiz

OLG Celle – Islamisten: Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung müssen sich zwei mutmaßliche Islamisten vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten. Über den Prozessauftakt berichtet u.a. die SZ (Peter Burghardt). In einer zweistündigen, von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung berichtete einer der Angeklagten von seinem Werdegang. Er habe sich zur Reise nach Syrien überreden lassen und sei, dort angekommen, zu Diensten als Fahrer eines Sanitätsfahrzeugs des IS gezwungen worden.

Weil die Bild-Zeitung einer Anordnung des Gerichts, die Angeklagten nur verpixelt abzubilden, nicht nachkam, wurde ihr Vertreter vom Prozess ausgeschlossen. In einem Kommentar protestiert Julian Reichelt (bild.de) gegen diesen "Angriff auf die Pressefreiheit" und kündigt an, sich gegen die Anordnung zur Wehr setzen zu wollen.

OLG München – NSU: In ihrem Bericht zur Fortsetzung des Verfahrens gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München stellt die taz (Konrad Litschko) das Wirken des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl in den Mittelpunkt. Vorwiegend ihm sei es zu verdanken, dass das "Fiasko" eines geplatzten Prozesses nach den Auseinandersetzungen der Hauptangeklagten und ihrer Anwälte abgewendet wurde. Derweil beantragten Nebenklagevertreter die Zeugenvernehmung des für großflächige Aktenvernichtungen verantwortlichen Mitarbeiters beim Verfassungsschutz im November 2011. Nicht zuletzt wegen dieses Beweisantrages zu möglichen Geheimdienst-Verstrickungen wird das Verfahren nun nicht vor dem Frühsommer des kommenden Jahres beendet sein, so die Welt (Per Hinrichs) unter Berufung auf Justizkreise.

LAG Düsseldorf zu Arbeitszeit: Die Frage, ob tägliche Umkleide- und Waschzeiten eines Kfz-Mechanikers zur Arbeitszeit gehört, wurde vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich beendet. Nach der von Rechtsanwalt Jens Ferner (ferner-alsdorf.de) veröffentlichten Pressemitteilung sei das Umziehen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als fremdnützig und damit vergütungspflichtig zu betrachten. Dies gelte nicht im gleichen Maße für die in Streit stehenden Duschzeiten des Klägers, die mit jeweils zehn Minuten wohl auch zu großzügig bemessen seien.

Insolvenzanfechtung: § 133 der Insolvenzordnung ermöglicht die Anfechtbarkeit von Zahlungen später insolvent Gewordener durch den Insolvenzverwalter. Die FAZ (Stefan Locke) berichtet zu zahlreichen Fällen, in denen diese Anfechtungen existenzbedrohende Auswirkungen für die Anfechtungsgegner gehabt hätten und macht die extensive Auslegung der nach der Norm erforderlichen Kenntnis drohenden Zahlungsunfähigkeit durch den Bundesgerichtshof verantwortlich. Problematisch sei zudem die zehnjährige Anfechtungsfrist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. August 2015: "Netzpolitik.org" und Pressefreiheit – Islamisten-Prozess ohne Bild – Strafbare Fluchth . In: Legal Tribune Online, 04.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16482/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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