Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2014: Justizirrtümer in der Presse – Industrie gegen IT-Sicherheitsgesetz – US-Kommission pro Prism

03.07.2014

Recht in der Welt

Frankreich – Ermittlungen gegen Sarkozy: Gegen Frankreichs Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy läuft ein Verfahren wegen Korruptionsverdachts. Konkret stehen Bestechung, unerlaubte Einflussnahme und die Verletzung von Amtsgeheimnissen im Raum, so die SZ (Stefan Ulrich). Nachdem er sich 15 Stunden in Polizeigewahrsam befand, hat sich Sarkozy am Abend in einem Fernsehinterview den Vorwürfen gestellt. Wie spiegel.de berichtet, weist Sarkozy darin die Vorwürfe zurück und wirft seinen politischen Gegnern vor, "ihn mithilfe der Justiz zerstören zu wollen" – und hält die Rückkehr in die Politik offen.

USA – Prism ist rechtmäßig: Eine US-amerikanische unabhängige Prüfungskommission hat das NSA-Spähprogramm "Prism" für rechtmäßig erklärt, wie zeit.de meldet. Die Kommission namens "Privacy and Civil Liberties Oversight Board" hält "Prism" für "eindeutig durch das Gesetz gedeckt". US-Kongress und Präsident Obama hatten den Bericht in Auftrag gegeben.

Britische Datenschützer gegen Facebook: Die britische Datenschutzbehörde will prüfen, ob Facebook im Jahr 2012 gegen geltende Datenschutzregeln verstieß. Die SZ beruft sich auf einen entsprechenden Bericht der britischen Financial Times. Facebook wollte damals prüfen, wie sich Emotionen auf sozialen Netzwerken auswirken. Dafür wurden Nutzern entweder mehr positive oder mehr negative Inhalte als gewöhnlich angezeigt – und sodann deren Verhalten analysiert. Facebook hätte die Nutzer um Erlaubnis fragen müssen, so Kritiker. Facebook betont hingegen, angemessenen Schutz gewährleistet zu haben und verweist zudem auf die Geschäftsbedingungen.

Sonstiges

Bewerberdiskriminierung: Zu klein? Zu dick? Zu männlich? Anhand drei gerichtlich entschiedener Fälle befasst sich Die Zeit (Kathrin Fromm) mit der Diskriminierung bei der Personalauswahl. Außerdem erklärt der Arbeitsrechtler Ingo Frieters im Interview, was sich Bewerber gefallen lassen müssen. Frieters spricht sich schließlich für anonymisierte Bewerbungen aus. Die führten nicht nur "zu einer diskriminierungsfreieren, sondern ebenso zu einer qualitätsfördernden Auswahl" – was schließlich auch im Sinne der Arbeitgeber liege.

Rüstungsexporte: Inwiefern die Bundesregierung derzeit Rüstungsexporte untersagen kann und wie sich Unternehmen gerichtlich dagegen wehren können, erklärt der Rechtsanwalt Viktor Winkler auf lto.de.

Das Letzte zum Schluss

VG Neustadt zu Müllabfuhr bei schlechtem Wetter: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, nach dem der Kunde eines örtlichen Entsorgungsbetrieb die Müllgebühren nicht mindern kann, wenn der Müll wegen schlechten Wetters nicht rechtzeitig geleert wurde. Der Entsorgungsbetrieb hatte Altpapier, Rest- und Biomüll vier Mal verspätet abgeholt – und zwar jeweils dann, wenn das Wetter es zuließ. Der Kunde des Entsorgungsbetriebs wollte die Gebühren mindern. Ohne Erfolg: Nach Ansicht des VG rechtfertigt im öffentlichen Gebührenrecht die Schlechtleistung eine Minderung nur bei einem spürbaren Missverhältnis. Das lag hier nicht vor, denn für das schlechte Wetter könne der Entsorger nichts.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2014: Justizirrtümer in der Presse – Industrie gegen IT-Sicherheitsgesetz – US-Kommission pro Prism . In: Legal Tribune Online, 03.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12430/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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