Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2014: Justizirrtümer in der Presse – Industrie gegen IT-Sicherheitsgesetz – US-Kommission pro Prism

03.07.2014

Justiz

NSU-Prozess und Medienbeute: Dass Beate Zschäpe an jedem neuen Prozesstag von Journalisten fotografiert werden darf, kritisiert Heiner Alwart in der Zeit. Der Strafrechtsprofessor wirft die Frage auf, ob ein von Sensationsbedürfnissen beherrschter Sitzungssaal "noch als Ort des Rechts verstanden werden" könne. Eine Gerichtspraxis, die von den kommerziellen Bedürfnissen der Medien überlagert sei, führe "nicht zu rationalen Debatten, sondern zu einer Emotionalisierung und Mythenbildung", so Alwart.

OVG Berlin zu Pressezutritt zu besetzter Schule: Die taz berichtet in eigener Sache, sie habe erfolglos versucht, per Eilantrag verwaltungsgerichtlich Pressezutritt zu der von Flüchtlingen besetzten Berliner Gerhart-Hauptmann-Schule zu erwirken. Die Polizei hatte das Gelände abgeriegelt. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin wurde am Mittwochabend zurück gewiesen: Die Schule sei kein öffentlicher Raum und sei dies durch die Duldung der Besetzung auch nicht geworden.

LSG Niedersachsen zu Hartz-IV-Leistungen: Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die von der Stadt Göttingen gezahlten Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher zu niedrig waren. Das meldet lto.de. Geklagt hatte eine Familie, die für ihre Göttinger Wohnung inklusive Nebenkosten 520 Euro Miete zahlte. Die Stadt Göttingen wollte hiervon nur 470 Euro übernehmen – auf Grundlage eines Gutachtens zum Wohnungsstandard, das der Landkreis in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten enthielt nach Ansicht des LSG aber keine taugliche Grundlage zur Festlegung der Mietobergrenzen.

LG Hannover zu falschem Arzt: Wie die SZ meldet, hat das Landgericht Hannover einen Mann unter anderem wegen Körperverletzung, Titelmissbrauchs, Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz, Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte sich fälschlicherweise als Juniorprofessor und Facharzt für Palliativmedizin ausgegeben, einen Kinderhospizverein gegründet und todkranke Kinder betreut. Die Richterin sprach von einem "hohen Manipulationstalent" des Angeklagten.

StA Kiel prüft Waffenlieferungen nach Kolumbien: Die Staatsanwaltschaft Kiel prüft Vorwürfe, nach denen die Waffenfirma Sig Sauer aus Eckernförde Waffen über die USA nach Kolumbien ohne die dafür erforderliche Ausfuhrgenehmigung geliefert haben soll. Der Waffenhersteller soll deutsche Behörden getäuscht haben, um die Lieferungen zu ermöglichen: Auf den Exportdokumenten habe Sig Sauer behauptet, die Waffen würden in den USA verbleiben, so die SZ (Volkmar Kabisch/Georg Mascolo und andere). Tatsächlich gingen die Waffen offenbar nach Kolumbien – was strafbar ist, weil in Krisenländer nicht exportiert werden darf. Dem Rechercheteam von NDR, WDR und SZ liegen laut SZ nun aber zahlreiche Dokumente vor, "die klar belegen, wie Sig Sauer die geltenden Vorschriften umging – gegen Widerstand aus den eigenen Reihen und offenbar mit Wissen der obersten Führungsriege". Laut dem Bericht plant das Wirtschaftsministerium eine Gesetzesreform, nach der stichprobenartig der tatsächliche Verbleib der Waffen überprüft werden soll.

StA Limburg ermittelt nicht gegen Tebartz-van Elst: Die Staatsanwaltschaft Limburg sieht von Ermittlungen wegen Untreue gegen den umstrittenen früheren Limburger Bischof Tebartz-van Elst ab. Das meldet zeit.de. Es habe sich kein Anfangsverdacht ergeben; Verstöße gegen innerkirchliches Recht habe man zwar festgestellt, hierfür sei jedoch die Kirche zuständig, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2014: Justizirrtümer in der Presse – Industrie gegen IT-Sicherheitsgesetz – US-Kommission pro Prism . In: Legal Tribune Online, 03.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12430/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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