Die juristische Presseschau vom 2. Dezember 2014: Freihandel und Recht – Vergleich zu Heckler & Koch – Alter und Reinigungspflicht

02.12.2014

Justiz

LAG B-W zu Heckler & Koch-Kündigungen: Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Freiburg zu Kündigungsklagen von Mitarbeitern des Waffenherstellers Heckler & Koch endete mit einem Vergleich. Nach Bericht der Badischen Zeitung (Christian Rath) einigten sich die Kläger, denen Unregelmäßigkeiten bei Waffenlieferungen nach Mexiko vorgeworfen wurde, und der beklagte Arbeitgeber darauf, die Kündigungen zunächst aufzuheben. Die fraglichen Mitarbeiter würden bis zur Eröffnung eines Strafverfahrens freigestellt und nur bei einer endgültigen strafrechtlichen Verurteilung endgültig gekündigt. Das Handelsblatt (Jan Buchenau) berichtet ebenfalls.

LG München I – Adblocker: Thomas Stadler (internet-law.de) macht auf ein beim Landgericht München I anhängiges wettbewerbsrechtliches Verfahren aufmerksam, bei dem über die Zulässigkeit eines sogenannten Adblockers entschieden wird. Es stehe zu vermuten, dass diese vom Gericht verneint werde. Denn der nun streitgegenständliche Werbeblocker für Internet-Übertragungen weise gegenüber jenem für Fernsehsendungen – dessen wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hatte der Bundesgerichtshof 2004 bejaht – zahlreiche Unterschiede auf.

LG Hamburg – Chantal: Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich die Pflegeeltern der im Januar 2012 an einer Methadonvergiftung verstorbenen Chantal wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Angeklagten hätten in über die Verteidigung abgegebenen Erklärungen den Darstellungen der Anklage widersprochen, schreibt spiegel.de (Julia Jüttner) im Bericht zum Prozessauftakt.

LG Köln – Kartellschaden: Auch die Welt (Nikolaus Doll) berichtet nun in einem längeren Artikel über die von der Deutschen Bahn beim Landgericht Köln erhobene Schadensersatzklage. Von mehreren Fluggesellschaften, unter ihnen die Lufthansa, verlangt die Bahn mehr als eine Milliarde Schadensersatz wegen Kartellschäden.

VG Berlin zu Reinigungspflicht: Auch hohes Alter befreit Anlieger nicht von der im Berliner Straßenreinigungsgesetz vorgesehenen Pflicht zur Reinigung des Fußwegs vor dem eigenen Grundstück. Dies entschied nach Meldung von Rechtsanwalt Olaf Moegelin (kanzlei-moegelin.de) das Verwaltungsgericht Berlin in einem nun veröffentlichten Eilverfahren vom letzten Monat. Der 95-jährigen Antragstellerin sei es nach Auffassung des Gerichts unbelassen, die ihr obliegende Pflicht an Dritte zu übertragen. Ob die von ihr bewohnte Straße tatsächlich jener Kategorie unterfalle, innerhalb der die Reinigung von Anliegern übernommen werden müsse, sei in einem gesonderten Verfahren zu ermitteln.

SG Dortmund zu Hartz-IV für Unionsbürger: In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Dortmund ein Jobcenter verpflichtet, bis zur Hauptsacheentscheidung einem arbeitssuchenden Polen Grundsicherungsleistungen zu gewähren. Nach dem Bericht der FAZ (Helene Bubrowski) unterstreicht der nun veröffentlichte Beschluss die auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiterhin bestehende Offenheit der Rechtsfrage, ob arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland rechtmäßig von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können. Eine entsprechende Frage sei dem EuGH im vergangenen Dezember vom Bundessozialgericht zur Entscheidung vorgelegt worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Dezember 2014: Freihandel und Recht – Vergleich zu Heckler & Koch – Alter und Reinigungspflicht . In: Legal Tribune Online, 02.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13979/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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