Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2015: Beschlag­nahme von Immo­bi­lien – Haft bei Ein­rei­se­verbot – Staats­an­walt­schaft kor­ri­giert sich

02.10.2015

Recht in der Welt

Russland – Syrien: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Ralph Janik geht der völkerrechtlichen Legitimität des russischen Vorgehens in Syrien auf Einladung der Regierung Assads auf verfassungsblog.de nach: insbesondere dem Gewaltverbot und dem Selbstbestimmungsrecht. "Russland kann somit zwar im Rahmen des Völkerrechts gegen terroristische Gruppen wie den Islamischen Staat und auch die al-Nusra Front vorgehen. Die rechtliche Grundlage für eine pauschale militärische Unterstützung Assads gegen sämtliche seiner Kontrahenten ist allerdings wesentlich fragiler."

Sonstiges

Peter M. Huber und Solange III: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) kritisiert die "konservativ-etatistische Old-School-Staatsrechtslehrerperspektive" des Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, die er in der FAZ zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit nach der Wiedervereinigung geäußert hatte. Insbesondere wundert er sich über die Annahme Hubers zum jetzigen Zeitpunkt, dass "der verfassungsrechtliche Auftrag deutscher Politik in Europa nicht etwa [ist], zu tun, was für Europa gut ist. Sondern zu tun, was für Deutschland gut ist" und fragt sich, ob der Bundesverfassungsrichter in einer aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde zu Schulgeld an der Europäischen Schule Frankfurt ein Solange-III-Urteil anstrebe.

VW-Abgas-Skandal: Der Rechtsprofessor Thomas Riehm geht auf lto.de den zivilrechtlichen Ansprüchen der Käufer durch "Dieselgate" nach. Joachim Jahn (FAZ) wundert sich über das behutsame Vorgehen der Braunschweiger Justiz im Fall VW, obgleich Staatsanwälte im Umgang mit Großkonzernen an sich nicht zimperlich seien. Im Interview mit dem Handelsblatt (Torsten Riecke) spricht der Wirtschaftsanwalt Friedrich Merz über die verschiedenen Rechtssysteme in den USA und in Deutschland, über drakonische Strafen in den USA, welche VW ruinieren könnte und über das Freihandelsabkommen TTIP.

Netzpolitik-Affäre: Hans-Georg Maaßen, Präsident des Verfassungsschutzes, ist der Ansicht, dass "die Weitergabe geheimer Dokumente 'bagatellisiert' und 'verzwergt' werde." zeit.de (Kai Biermann) geht der Frage nach, wer eigentlich überprüfe, was geheim bleiben müsse, denn Geheimnisse seien kein "absoluter Wert" und auch Herr Maaßen und Herr Schäuble hätten schon Geheimnisse verraten.

Das Letzte zum Schluss

Pinkeln im Stehen erlaubt: Leiden Mietwohnungen unter der Praxis des Stehpinkelns, müssen die Mieter dafür nicht aufkommen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf, in einer vorläufigen Bewertung mitgeteilt. Selbst dann, wenn der Marmorboden im vermieteten Bad durch den Urin stumpf geworden sei, sei dies "keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache." Die durch die Vermieterin eingelegte Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, meldet die SZ.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ps

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2015: Beschlagnahme von Immobilien – Haft bei Einreiseverbot – Staatsanwaltschaft korrigiert sich . In: Legal Tribune Online, 02.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17083/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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