Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2015: Beschlag­nahme von Immo­bi­lien – Haft bei Ein­rei­se­verbot – Staats­an­walt­schaft kor­ri­giert sich

02.10.2015

Hamburg regelt die Beschlagnahme leerer Immobilien. Außerdem in der Presseschau: Haft für "IIlegale" verstößt nicht gegen die EU-Rückführungsrichtlinie und StA Braunschweig dementiert Winterkorn-Pressemitteilung.

Thema des Tages

Beschlagnahme von Immobilien: zeit.de, die SZ (Thomas Hahn) und die FAZ (Frank Pergande) berichten über das Gesetz zur Beschlagnahme von Gewerbeimmobilien in Hamburg, welches jetzt verabschiedet wurde. Hamburg ist das erste Bundesland, das in seinem Polizeigesetz eine ausdrückliche derartige Regelung schafft. So soll der drohenden Massenobdachlosigkeit von Flüchtlingen schnell und effektiv begegnet werden. Das Gesetz ist bis Ende März 2017 befristet. Bremen wolle nachziehen. Wie spiegel.de weiß, hält der Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier eine Zwangsbelegung von leer stehenden Gewerbeimmobilien für unverhältnismäßig.

Wolfgang Janisch (SZ) findet es "unfassbar dumm", dass einige Kommunen Mietern die Wohnung kündigen, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Auch sei dies wahrscheinlich rechtswidrig, weil es kein "berechtigtes Interesse" gebe, Mieter gegen Mieter auszutauschen. Besser sei die Beschlagnahme leerstehender Immobilien. Dort gelte das Prinzip "Eigentum verpflichtet".

Asylrecht: Der Bundestag beriet in erster Lesung die Gesetzentwürfe zur Änderung des Asylrechts. Das Gesetz soll im Eilverfahren bis zum 16. Oktober von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und bereits am 1. November in Kraft treten. Vorgesehen sind unter anderem schnellere Asylverfahren, aber auch schnellere Abschiebungen, eine Öffnung des Arbeitsmarktes und besserer Zugang zu Integrationskursen. Während Innenminister de Maizière die Gesetzentwürfe zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verteidigte und betonte, dass jeder Flüchtling, der in Deutschland ankomme, das Recht habe, "friedlich, respektvoll und menschenwürdig" behandelt zu werden, übte die Opposition Kritik. Insbesondere der längere Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Sozialkürzungen für abgelehnte Asylbewerber sowie die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten, stießen bei den Grünen auf Kritik. Linken-Fraktionschef Gysi forderte eine Bekämpfung der Fluchtursachen. Dies berichten zeit.de, die taz (Daniel Bax) und tagesschau.de.

Rechtspolitik

Bundeswehr und Schleuser: Der Bundestag hat nun gegen die Stimmen der Linkspartei und der Grünen beschlossen, dass bis zu 950 Marinesoldaten im Mittelmeer auch zur Bekämpfung von Schleusern aktiv werden dürfen. Bislang durfte die Bundeswehr nur Flüchtlinge in Seenot retten und Informationen über Menschenschlepper sammeln, meldet spiegel.de.

EU-Datenschutz-Grundverordnung: In einem Gastbeitrag erklärt der Anwalt Tim Wybitul in der FAZ unter anderem die Auswirkungen der geplanten neuen EU-Grundverordnung - welche unmittelbar und direkt in den Mitgliedstaaten gelten soll - auf die Datensicherheit im Job. Durch die neue Verordnung steige der Bußgeldrahmen für Verfehlungen des Arbeitgebers im Bezug auf die Datensicherheit seiner Arbeitnehmer auf bis zu 100 Millionen Euro.

Urhebervertragsrecht: Im Interview auf buchreport.de (David Wengenroth) spricht der Rechtsprofessor Karl-Nikolaus Peifer über die - bei Verlagen auf Kritik stoßende - geplante Reform des Urhebervertragsrechts. "Der Entwurf des Ministeriums gehe in die richtige Richtung, teilweise aber nicht weit genug."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2015: Beschlagnahme von Immobilien – Haft bei Einreiseverbot – Staatsanwaltschaft korrigiert sich . In: Legal Tribune Online, 02.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17083/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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