Die juristische Presseschau vom 30. April bis 2. Mai 2016: Durch­bruch für "Nein heißt Nein" / BVerfG schützt Kachel­mann nicht / BAMF sucht Anwälte ohne Sach­kunde

02.05.2016

Justiz

BVerfG zu Meinungsfreiheit und Freispruch: Die Ex-Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann bezichtigte diesen auch nach dessen strafrechtlichem Freispruch der Vergewaltigung. Die gerichtliche Untersagung verletzte ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Es handele sich um "subjektive Bewertungen eines nicht aufklärbaren Geschehens". Berichte finden sich in der Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), auf taz.de (Christian Rath) und auf lto.de.

VG Darmstadt zu Aufenthaltsverbot: Das Verwaltunsgericht Darmstadt hat Eilanträgen von Frankfurter Fussballfans stattgegeben und damit ein von der Stadt Darmstadt für sie ausgesprochenes Aufenthaltsverbot im ganzen Stadtgebiet ausgehebelt, berichtete lto.de.

BVerwG zu Cialis für Polizisten: Der Anwalt Robert Hotstegs stellt auf lto.de ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von voriger Woche dar. Danach durfte das Land Nordrhein-Westfalen die freie Heilfürsorge für Polizisten auf  Leistungen zu beschränken, die die Polizeidienstfähigkeit sichern bzw. wiederherstellen. Cialis-Tabletten gegen Erektionsstörungen dürfen hierbei ausgeschlossen werden. Das Land habe großen Spielraum in der Ausgestaltung, so das BVerwG, dürfe sich nur nicht ganz aus der Fürsorge für die Beamten verabschieden.

OLG Düsseldorf - Reker-Attentat: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sagte jetzt die Kölner Kommunalpolitikerin Henriette Reker aus, die von einem Asylgegner mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden war. Der Attentäter habe nicht freiwillig von ihr abgelassen, sondern sei abgedrängt worden, schildert spiegel.de (Jörg Diehl).

Einen Überblick über den Prozess gibt die FAS (Reiner Burger).

LG Detmold - KZ-Wachmann: Vor dem Landgericht Detmold gab der wegen hunderttausendfacher Beihilfe zum Mord angeklagte Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning über seine Verteidiger eine Erklärung ab und sagte auch selbst einige Worte des Bedauerns. Es berichten u.a. die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) und die Samstags-taz (Klaus Hillenbrand).

In einem Leserbrief in der Montags-SZ kritisiert der Ex-BGH-Richter Ernst Ankermann solche Prozesse gegen gebrechliche alte Männer als "grotesk, menschenunwürdig und rechtlich mehr als fragwürdig."

OLG München - Zschäpe: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) analysiert das Aussageverhalten der Angeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess. Sie bestätige zwar in vielen Punkten die Anklage, trage aber darüber hinaus nicht zur Aufklärung bei.

GBA - Freital: Ein Verteidiger der mutmaßlich rechtsterroristischen Freital-Gruppe hat jetzt die Ermittler angezeigt, weil sie durch Telefonüberwachung von Anschlagsplänen wussten und diese nicht verhindert hätten, meldet der Spiegel (Steffen Winter). Ein Zeuge, der die Polizei warnte und sich später mit einer Dienstmarke unklarer Herkunft ausgewiesen haben soll, sei sogar bei manchen Taten dabeigewesen.

BVerfG - deutsche Grenzen: In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ fordert der ehemalige CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler die bayerische Staatsregierung auf, endlich die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht zu verklagen, weil diese die deutschen Grenzen nicht gegen illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen geschützt habe.

BFH - Ehegattensplitting: Die verwitwete Steuerberaterin Reina Becker klagt vor dem Bundesfinanzhof gegen das Ehegattensplitting. Nach dem Tod ihres Mannes war ihre Steuerlast von 35 Prozent auf 42 Prozent gestriegen. Die Montags-SZ (Gianna Niewel) portraitiert Becker.

RAin Ina Brock: Das Handelsblatt (Martin Tofern) portraitiert die Anwältin Ina Brock, die jetzt in das internationale Management der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells berufen wurde. Ihr Spezialgebiet sei die Produkthaftung für Pharma- und Medizinprodukte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April bis 2. Mai 2016: Durchbruch für "Nein heißt Nein" / BVerfG schützt Kachelmann nicht / BAMF sucht Anwälte ohne Sachkunde . In: Legal Tribune Online, 02.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19495/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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