Die juristische Presseschau vom 30. April bis 2. Mai 2016: Durch­bruch für "Nein heißt Nein" / BVerfG schützt Kachel­mann nicht / BAMF sucht Anwälte ohne Sach­kunde

02.05.2016

Nun ist plötzlich auch die große Koalition für das Prinzip "Nein heißt Nein". Außerdem in der Presseschau: Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann hat beim BVerfG Erfolg und Bundesamt für Flüchtlinge sucht Anwälte ohne Asyl-Kompetenz.

Thema des Tages

Sexualstrafrecht: Die Spitzen der Koalition bekennen sich erstmals zum Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht. Die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU) und Thomas Oppermann (SPD) schwenken unter dem Druck der Frauen aus ihren Fraktionen damit auf den Kurs der Oppositionsfraktionen Grüne und Linke ein. Der bisherige Regierungsentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) wollte zwar einige Lücken im Sexualstrafrecht schließen, ohne allerdings jede sexuelle Handlung gegen den erklärten Willen eines anderen unter Strafe zu stellen. Über die Wende der Koalitionsführungen berichtete zunächst die BamS (Angelika Hellemann/Miriam Hollstein), dann auch die Montags-FAZ (Johannes Leithäuser) auf der Titelseite.

Christian Rath (taz.de) warnt, dass der vermeintliche Durchbruch nur eine Finte sein könnte. Union- und SPD-Politiker hätten sich schon mehrfach zu "Nein heißt Nein"-Lösungen bekannt, dabei aber anderes gemeint.

Rechtspolitik

TTIP: Die SZ bekam Dokumente aus den Verhandlungen über den EU-US-Handelsvertrag TTIP zugespielt und stellt diese auf einer Doppelseite vor. Dabei befasst sich die Montags-SZ (Michael Bauchmüller/Silvia Liebrich) unter anderem mit der geplanten Kooperation bei der Gesetzgebung. Dabei wolle die USA, dass sich die Europäer bei der Schaffung neuer Gesetze verpflichten, Alternativen zu prüfen. Die EU will sich dazu jedoch nicht verpflichten. Außerdem beschreibt die Montags-SZ (Alexander Hagelüken/Alexander Mühlauer/Jan Wilmroth) die Diskussionen um Schiedsgerichte zum Investorenschutz. Über den EU-Vorschlag eines staatlichen Handelsgerichtshofs sei noch nicht verhandelt worden, die USA beharrten nach wie vor auf privaten Schiedsgerichten.

Heribert Prantl (Montags-SZ) bezeichnet TTIP im Leitartikel als "Wirtschaftsgrundgesetz der Superlative", das tief in die Politik und Sozialkulturen eingreife. Die geleakten Papier zeigten, "dass die Realität der Verhandlungen die dunklen Ahnungen noch übertrifft." Möglicherweise komme das Abkommen wegen des "US-Starrsinns" aber gar nicht zustande.

Kameras im Gericht: Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, kritisiert im Interview mit der Montags-SZ (Detlef Esslinger - sz.de-Zusammenfassung) die Pläne von Justizminister Heiko Maas zur Zulassung von TV-Übertragungen der Urteile von Bundesgerichten. Dass dies nur mit Zustimmung des jeweiligen Senatsvorsitzenden möglich sein soll, helfe nicht, da gegen die Verweigerung wohl erfolgreich das Bundesverfassunsgericht angerufen werden könne.

Elektronische Fußfessel: Die Justizminister von Bayern und Hessen wollen im Rahmen der Führungsaufsicht entlassener Strafäter die Anwendung der elektronischen Fußfessel ausweiten, berichtet die Samstags-FAZ (Eckart Lohse). Sie soll bei Unterstützern einer terroristischen Vereinigung, die nach der Entlassung als Gefährder gelten schon nach einjähriger Freiheitsstrafe angewandt werden (sonst sind drei Jahre Strafe erforderlich). In einer separaten Reportage schildert die Samstags-FAZ (Eckart Lohse) die Arbeit der Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel. Dort gehen die von den Fußfesseln ausgelösten Alarme ein.

§ 103 StGB: Die Samstags-FAZ (Günter Bannas) schildert den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas "zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten" und den Stand des Verfahrens.

Landesverfassung SH: Nachdem der Landtag von Schleswig-Holstein 2014 eine Verfassung ohne Gottesbezug beschlossen hat, schlägt nun eine interfraktionelle Initiative folgenden Kompromissformel vor: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt." So soll auf eine Volksinitiative reagiert werden, die den Gottesbezug auf direktdemokratischem Wege in die Verfassung bringen will. Die Samstags-FAZ (Frank Pergande) schildert die Diskussion.

Geheimdienstkontrolle: In einem Beitrag für die Montags-taz warnt Ex-Linke-MdB Wolfgang Neskovic vor der Einrichtung eines Geheimdienstbeauftragten. Das Parlament solle seine Aufgaben selbst erfüllen.

Stephan Harbarth: Als Nachfolger von Thomas Strobl soll MdB Stephan Harbarth neuer Fraktions-Vize der CDU/CSU im Bundestag werden, meldet der Focus (Margarete van Ackeren). Seine Zuständigkeit sind Recht und Inneres.

Jens Gnisa: Den neuen Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds (DRB) Jens Gnisa portraitieren die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Tanja Podolski). Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2013 stellvertretender DRB-Vorsitzender.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April bis 2. Mai 2016: Durchbruch für "Nein heißt Nein" / BVerfG schützt Kachelmann nicht / BAMF sucht Anwälte ohne Sachkunde . In: Legal Tribune Online, 02.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19495/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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