Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2016: Abschie­bungen nach Afg­ha­nistan / Kul­tur­gut­schutz­ge­setz / BSG-Urteil begründet

02.02.2016

Recht in der Welt

IStGH: Das Gipfeltreffen der Afrikanischen Union hat die Einberufung eines Außenministerausschusses beschlossen, der eine "Road Map" zum Austritt aus dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vorbereiten soll. Hierfür habe sich insbesondere der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta starkgemacht, schreibt die taz (Dominic Johnson). In einer Rede habe Kenyatta den IStGH als "dysfunktionales Instrument" mit dem Ziel, Afrikaner zu erniedrigen, bezeichnet.

Belgien – AKW: Nach Bericht der SZ (Thomas Kirchner/Kristiana Ludwig) entscheidet die Städteregion Aachen am heutigen Dienstag, ob sie – gegebenenfalls im Verbund mit niederländischen Kommunen – vor dem Staatsrat, dem obersten belgischen Verwaltungsgericht, gegen die Wiederinbetriebnahme eines nahe gelegenen belgischen Atomkraftwerks klagen will. Der betreffende Meiler hatte nach Sicherheitsbedenken einige Jahre stillgestanden und war erst im November wieder ans Netz gegangen.

Frankreich – Begnadigung: Über die vom französischen Präsidenten verfügte Begnadigung der wegen Tötung ihres Ehemannes verurteilten Jacqueline Sauvage berichtet nun auch die SZ (Christian Wernicke). Als Konsequenz des Falls, der eine lange Vorgeschichte häuslicher Gewalt besitzt, würde nun ein Recht für Frauen, "legitime Selbstverteidigung mit Verzögerung" auszuüben, gefordert. Die taz (Rudolf Balmer) porträtiert die Begnadigte.

Großbritannien – Brexit: Über den Stand der Verhandlungen zu britischen Reformforderungen an die EU berichtet u.a. spiegel.de (Markus Becker). Hinsichtlich des wohl größten Streitpunkts, dem Ausschluss von Sozialleistungen für EU-Ausländer sei eine "Notbremse" im Gespräch, nach der alle Mitgliedsstaaten bei einem entsprechenden Nachweis einer Überlastung Leistungen aussetzen könnten.

Sonstiges

Genmanipulationen: Aus Anlass einer britischen Genehmigung von Genmanipulationen menschlicher Embryos im Rahmen eines Forschungsprogramms stellt die taz (Christian Rath) die Rechtslage in Deutschland dar. Obwohl der Embryonenschutz in Deutschland, ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zu Schwangerschaftsabbrüchen, besonders streng sei, wäre das jetzige Forschungsprojekt wohl genehmigungsfähig. Voraussetzung wäre die Forschung an älteren Stammzelllinien, wie im Stammzellgesetz von 2002 festgeschrieben.

Karneval in Köln: Ankündigungen verstärkter Sicherheitsvorkehrungen für die bevorstehenden Karnevalsfeierlichkeiten in Köln begrüßt Reinhard Müller (FAZ) in einem Kommentar. Hierdurch würde sichergestellt, dass jeder willkommen sei – und gleichzeitig jeder "mit den Zumutungen des Karnevals wie der freiheitlichen Gesellschaft insgesamt leben" müsse.

Schusswaffeneinsatz zur Grenzsicherung: Nach Forderungen zu einem Schusswaffengebrauch zur Grenzsicherung unternimmt lawblog.de (Udo Vetter) "Anmerkungen zu den rechtlichen Voraussetzungen". Die einschlägige Norm des Unmittelbaren-Zwangs-Gesetzes des Bundes ermächtige zum Schusswaffengebrauch nur bei einer Weigerung Betroffener, zu halten oder sich überprüfen zu lassen. Weil beides auf einreisewillige Flüchtlinge nicht zutreffe, sei der Schusswaffengebrauch zur Verhinderung illegaler Einreisen "nach dem Gesetz gerade nicht legitimiert".

Verhaltensmaßregeln: Am Beispiel der Kölner Silvesterübergriffe und der daraus folgenden Diskussion über hierzulande geltende Sitten und Normen untersucht die SZ (Jörg Häntzschel), inwiefern gesetzliche Regeln auch für "unzivilisiertes oder verletzendes Verhalten unterhalb der Schwelle zur Kriminalität" sinnvoll sein können. Der Autor nennt zahlreiche Beispiele aus den USA und meint, dass die dortige "Akzeptanz für staatliche und private Aufpasser" geschichtlich bedingt sei. Initiativen, die sich auch schon mal mit der zulässigen Größe von Cola-Bechern beschäftigten, trügen aber auch zu einer Debatte über die gerechte und friedliche Organisation von Zusammenleben bei.

NSU-U-Ausschuss Hessen: Im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss hat Heinz Fromm, ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, ausgesagt, dass nach seiner Einschätzung Andreas T. zu der Ermordung Halit Yozgats hätte vernommen werden können. Nach dem Bericht der taz (Alina Leimbach) bewirkt diese Einlassung "Erklärungsnöte" für den heutigen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU). In seinem Amt als Innenminister des Landes hatte er die Genehmigung einer Vernehmung T.s verweigert.

Dashcams: Den Diskussionsstand zur Frage der Zulässigkeit von Dashcams zeichnet Volljurist Conrad S. Conrad (mycsc.de) nach und prüft dabei die Praxistauglichkeit vorhandener technischer Lösungen.

Das Letzte zum Schluss

Einfallslos: Drogenschmuggel erfordert neben krimineller Energie auch jede Menge Einfallsreichtum. Den aber sparte sich ein 53-jähriger Schweizer, der am Züricher Flughafen festgesetzt wurde. Nach Meldung der taz hatte der Mann, aus der Dominikanischen Republik kommend, Päckchen mit guten acht Kilogramm Kokain in seinem Handgepäck verstaut.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2016: Abschiebungen nach Afghanistan / Kulturgutschutzgesetz / BSG-Urteil begründet . In: Legal Tribune Online, 02.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18012/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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