Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2016: Abschie­bungen nach Afg­ha­nistan / Kul­tur­gut­schutz­ge­setz / BSG-Urteil begründet

02.02.2016

Justiz

BVerfG zu Kindesentziehung: Eine behördliche Sorgerechtsentziehung setzt nach einem veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine nachhaltige Gefährdung des Kindes voraus und ist nur unter strengsten Voraussetzung zulässig. Das staatliche Wächteramt bedinge nicht eine gegen den Willen der Eltern durchzusetzende "bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes", gibt die SZ (Wolfgang Janisch) die in Fortführung einschlägiger Rechtsprechung ergangene Entscheidung wieder.

BGH zu Netzsperren: Im November urteilte der Bundesgerichtshof, dass Internetdienstleister dazu verpflichtet werden können, Webseiten, die urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich machen, zu sperren. In einer Analyse dieser Netzsperren-Entscheidung hält internet-law.de (Thomas Stadler) die Kritik, die Tätigkeit des Accessproviders sei nicht adäquat-kausal für Urheberrechtsverletzungen, aufrecht.

BSG zu Sozialhilfe für EU-Bürger: Die FAZ (Joachim Jahn/Jan Hauser) berichtet zu der nun veröffentlichten Urteilsbegründung zu der vom Bundessozialgericht im Dezember entschiedenen Frage eines Sozialhilfeanspruchs für EU-Bürger. Das Gericht habe darauf hingewiesen, dass Ausländerbehörden von ihrem Recht, von Antragstellern Bemühungen zur Arbeitsplatzsuche einzufordern, nur selten Gebrauch mache. Dieses "Vollzugsdefizit" aber ermögliche den "verfestigten Aufenthalt", der nach dem Urteil Voraussetzung für den Leistungsbezug ist.

OLG München – NSU: Rechtsanwalt Matthias Grasel hat gegenüber der SZ (Annette Ramelsberger) angekündigt, in der für den heutigen Dienstag geplanten Fortsetzung des NSU-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München einen neuen Befangenheitsantrag seiner Mandantin Beate Zschäpe stellen zu wollen. Bei der nun schon mehrfachen Weigerung seines Gerichts, die alten Anwälte der Hauptangeklagten zu entpflichten, ginge es nach Auskunft des Verteidigers vor allem um "Verfahrenssicherung".

OLG Hamm zu Bausparverträgen: Die Kündigung eines Bausparvertrages von 1991, bei dem die sogenannten Zuteilungsvoraussetzungen bereits 1997 vorlagen, für den aber dennoch kein Baukredit in Anspruch genommen wurde, ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm rechtmäßig. Über die Entscheidung mit möglicher Signalwirkung für bis zu 200.000 Vertragskündigungen von Bausparkassen, berichtet die Welt (Anne Kunz).

LG Mannheim – Zuckerkartell: Die FAZ (Bernd Freytag) berichtet zu einer "Klagewelle" kartellgeschädigter Unternehmen gegen drei führenden Zuckerhersteller. Allein am Landgericht Mannheim seien 21 solcher Schadensersatzforderungen anhängig. In ersten Verhandlungen hätte sich gezeigt, dass über die weitgehend unstreitige Annahme eines Kartells hinaus der Nachweis eines ersatzfähigen Schadens schwierig werden dürfte.

LG Bonn – Atomausstieg: Am morgigen Mittwoch wird das Landgericht Bonn zu einer "im niedrigen dreistelligen" Millionenbereich angesiedelten Schadensersatzklage des Energieversorgers EnBW verhandeln, meldet die taz. Diese Summe fordert das Unternehmen vom Bund und dem Land Baden-Württemberg wegen des deutschen Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2016: Abschiebungen nach Afghanistan / Kulturgutschutzgesetz / BSG-Urteil begründet . In: Legal Tribune Online, 02.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18012/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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