Die juristische Presseschau vom 01. Oktober 2014: Die Klage einer Toten – Die Mütze des Piloten – Pornosammeln leicht gemacht

01.10.2014

Recht in der Welt

Abkommen mit Afghanistan: Die afghanische Regierung hat nun die Sicherheitsabkommen mit den USA und der Nato unterschrieben. Damit ist der Weg freigemacht für einen über den Jahreswechsel hinaus andauernden Militäreinsatz, welcher unter die Bedingung gestellt war, dass ausländische Soldaten Immunität vor der afghanischen Rechtsprechung genießen. Nach den Abkommen sollen sie nun in ihren Heimatländern vor Gericht gestellt werden, meldet die FAZ (ausführlicher online).

Sonstiges

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Ab dem 1. Januar 2016 müssen Rechtsanwälte ihren Postzugang über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) sicherstellen. Der Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer zur Realisierung des beA ging nun laut lto.de an die französische IT-Firma Atos. Antworten auf die Kritik an der Intransparenz hinsichtlich der technischen Anforderungen, der Pläne zur Integration des beA in bestehende Anwaltssoftware und der Rolle des herstellenden IT-Dienstleisters stehen noch aus.

Bezahlen mit dem Handy: Rechtsanwalt Philipp Becker setzt sich in der FAZ mit den rechtlichen Fragen auseinander, die sich hinsichtlich des in Fachkreisen seit einigen Jahren geplanten bargeldlosen Bezahlens mit dem Mobiltelefon stellen. Dabei geht er auf bestehende Regeln zum bargeldlosen Zahlungsverkehr und ihre Übertragbarkeit ein, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen. Es würden wohl neue Aufsichtsregeln erforderlich, da die bestehenden sich an Finanzdienstleister richteten. In Bezug auf den Datenschutz stellten sich wohl keine ungeklärten Fragen, das Thema sei jedoch für die Entwicklung des Projektes besonderes zu beachten.

Kopftuch bei konfessionellem Arbeitgeber: Rechtsanwalt Maximilian Baur auf blog.handelsblatt.com, setzt sich mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen des muslimischen Kopftuchs bei einem konfessionellen Arbeitgeber auseinander. Er setzt das Urteil auch in den Kontext anderer ergangener und zu erwartender Entscheidung zur Frage des Kopftuchs bei der Arbeit und weist darauf hin, dass die Kirchen in Deutschland der zweitgrößte Arbeitgeber neben dem Staat sind.

Googles Algorithmus: Die Rechtsanwälte Christoph Peter und Andreas Lober schreiben in der FAZ, es sei nicht ausgeschlossen, dass eine Offenlegung von Googles Algorithmus gefordert werden könnte, etwa durch die EU-Kommission bei Kartellrechtsverstößen, deren Nachweis aber fraglich erscheint. Die Autoren halten die Offenlegung jedoch aus anderen Gründen nicht für hilfreich. Zum einen, weil der Algorithmus so häufig geändert werde, dass eine Auswertung kaum möglich sei. Zum Anderen, weil wettbewerbsrechtlich eher die Ausweitung des Angebots auf das Auswerfen von konkreten Angeboten und nicht nur das Aufzeigen von Links problematisch sei. Dabei sei jedoch der Algorithmus ohne Einfluss.

Canabis-Legalisierung? Mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Legalisierung von Canabis setzt sich neue-juristische-zeitung.blogspot (wijnrijk) auseinander. Dabei wird die derzeitige Rechtslage in Deutschland dargestellt sowie die Voraussetzungen einer Rechtsänderung. Es wird auf Legalisierungshürden durch völkerrechtliche Verträge hingewiesen und die Unmöglichkeit einer gänzlichen Freiverkäuflichkeit. Auch die Rechtslage in den Niederlanden wird vorgestellt und eine Übertragung des amerikanischen Modells nicht für gangbar gehalten. Eine Liberalisierung durch den Bundesgesetzgeber nach einem eigenen deutschen Modell sei jedoch möglich.

Das Letzte zum Schluss

Pornosammelfreiheit: Auf die Klage eines privaten Pornosammlers entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass er einen Anspruch auf Erstellung und Herausgabe einer Kopie eines Pornofilmes gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien habe, berichtet justillon.de. Der Film sei eine "amtliche Information", die "zu amtlichen Zwecken aufbewahrt" sei, womit ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bestehe. Da lediglich an einen erwachsenen Privatsammler herausgegeben werde, das Werk seit mehr als zwei Jahren vergriffen sei und ausschließlich analoge Nutzung stattfinde, stünden auch keine Belange des Jugend- oder Urheberrechtsschutzes entgegen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 01. Oktober 2014: Die Klage einer Toten – Die Mütze des Piloten – Pornosammeln leicht gemacht . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13357/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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