Die juristische Presseschau vom 1. August 2014: BVerfG-Richter kritisiert EuGH-Urteil – NSU: Abgelehnte Befangenheit – Problematische Gutachten

01.08.2014

Recht in der Welt

EGMR zu Russland und Yukos: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) spricht den Eignern der zerschlagenen russischen Ölfirma Yukos Schadensersatz in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zu, meldet die taz (Christian Rath). Nachdem der EGMR Russland 2011 im Steuerverfahren gegen Yukos mehrere Verstöße vorgeworfen hatte, ging es nun nur noch um die Höhe des Schadensersatzes.

Christian Rath (taz) zieht einen Vergleich zwischen der EGMR-Entscheidung und dem Urteil des Ständigen Schiedsgerichtshofes in Den Haag, der Russland jüngst in der gleichen Sache radikaler kritisierte und den Yukos-Eignern 37 Milliarden Euro Entschädigung zusprach. Rath fragt, ob das Haager Urteil die Gegner von Investorenschutz-Verfahren bestätige, indem es zeige, dass "stolze Staaten von schlecht legitimierten Gerichten mit exzessiven Urteilen in den Ruin getrieben" werden oder ob der Schiedshof einfach gründlicher und mutiger war als der EGMR.

Österreich – "Hypo Alpe Adría"-Gesetz: Wie das Handelsblatt meldet, hat der Österreichische Bundespräsident das Gesetz zum Schuldenschnitt der Hypo Alpe Adría unterzeichnet. Danach sollen auch bestimmte Gläubiger, wie etwa die Vermögensverwaltungsgesellschaft der Deutschen Bank, neben der früheren Mutter BayernLB an den Abwicklungskosten der notverstaatlichten Bank beteiligt werden, um nicht alles dem Steuerzahler zu überlassen. Es wird mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofs gerechnet.

USA – Datenherausgabe: Ein US-amerikanisches Gericht entschied, dass Microsoft E-Mail-Daten herausgeben muss, obwohl diese nicht in den USA sondern in Europa (Irland) gespeichert sind. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil will der Konzern weiter vorgehen, meldet spiegel.de.

USA - Klage gegen Obama: Im US-Repräsentantenhaus haben die Republikaner eine Resolution durchgesetzt, die den Sprecher des Hauses ermächtigt, eine Verfassungsklage gegen Präsident Barack Obama einzulegen. Obama wird vorgeworfen, mit Erlassen am Kongress vorbei zu regieren und so seine Kompetenzen zu überschreiten. Es sei jedoch umstritten, ob eine derartige Klage neben dem klassischen Impeachment (wegen Hochverrat und Straftaten) möglich ist, berichtet die SZ.

Sonstiges

Untersuchungsausschuss zu S-21 verfassungswidrig? In einem Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht hielt der Jurist Martin Reinhardt den Untersuchungsausschuss zu Polizeieinsätzen gegen die Gegner von "Stuttgart 21" für "evident verfassungswidrig". Der Ausschuss gefährde rückwirkend den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Vorgängerregierung“. Gestützt auf diese und ähnliche juristische Einschätzungen will die CDU-Fraktion des Baden-Würtemberger Landtags nach der Sommerpause die Einstellung des Ausschusses beantragen, meldet die FAZ (Rüdiger Soldt). Andernfalls, so droht ein CDU-Abgeordneter, werde der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg angerufen.

Das Letzte zum Schluss

Österreich – Wandererregeln: Nach tragischen Angriffen von Kühen auf Wanderer will Österreich nun Verhaltensregeln und Hinweise zum Wandern auf der Alm aufstellen, berichtet die Welt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2014: BVerfG-Richter kritisiert EuGH-Urteil – NSU: Abgelehnte Befangenheit – Problematische Gutachten . In: Legal Tribune Online, 01.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12750/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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