Die juristische Presseschau vom 10. April 2015: Organklage wegen Oktoberfestattentat – Brustimplantate-Fall landet vor EuGH – Kritische Fragen zum Strafvollzug

10.04.2015

Recht in der Welt

Österreich – Klage gegen Facebook: Das Landesgericht Wien hat am gestrigen Donnerstag das Verfahren im Fall Max Schrems gegen das Unternehmen Facebook vertagt. Frühestens in drei Wochen sei mit der Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage zu rechnen. Schrems hält unter anderem das Sammeln personenbezogener Daten durch Facebook für europarechtswidrig und verlangt 500 Euro Schadensersatz für sich und jeden Facebooknutzer, für den er in der "Sammelklage" auftritt. Facebook argumentiere, laut zeit.de, das LG sei nicht zuständig und die von Schrems konstruierte "Sammelklage" unzulässig. Auch die Welt (Benedikt Fuest) berichtet.

USA – Schuldspruch für Boston-Attentäter: Dschochar Zarnajew ist wegen des Anschlags auf den Boston-Marathon im April 2013 in allen 30 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Die Verteidigung gestand im Verfahren ein, dass Zarnajew den Anschlag begangen habe, betonte jedoch er sei von seinem islamistischen Bruder angestiftet worden. Die Geschworenen werden nun über das Strafmaß entscheiden, es könne entweder eine Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verhängt werden. Dies schreibt die SZ. Auch die taz (Dorothea Hahn) und die Welt (Clemens Wergin) besprechen das Urteil.

Hubert Wetzel (SZ) weist anlässlich der möglichen Todesstrafe Zarnajews auf die generelle Kritik an dieser Sanktionsform hin. Die Todesstrafe befriedige lediglich das "Bedürfnis nach Rache". Sinnvoll sei vielmehr, insbesondere bei islamistisch motivierten Taten, in den USA einen Diskurs über Präventionsmöglichkeiten anzustoßen. Der Tod eines Attentäters bringe die Opfer nicht zurück.

Sonstiges

Sinn und Unsinn des Strafvollzugs: Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck beklagt auf blog.zeit.de, dass Kritik am Strafvollzug meist nur in prominenten Fällen – wie Middelhoff und Hoeneß – auf öffentliches Interesse stoße und regt dazu an, sich kritisch mit der Freiheitsstrafe und deren Vollzug generell auseinanderzusetzen. Kaleck wirft einige grundsätzliche Fragen auf: Schadet das Gefängnis nicht mehr als es nützt? Welchen Sinn hat die Gefängnisstrafe im Allgemeinen? Er erklärt zudem sein Unverständnis bezüglich der Untersuchungshaft von Thomas Middelhoff – und vielen anderen nicht prominenten Untersuchungshäftlingen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2015: Organklage wegen Oktoberfestattentat – Brustimplantate-Fall landet vor EuGH – Kritische Fragen zum Strafvollzug . In: Legal Tribune Online, 10.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15195/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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