Die juristische Presseschau vom 20. März 2015: BGH-Präsidentin Limperg im Interview – BGH zu Schönheitsreparaturen – Karlsruher Richter zu Schufa-Hinweis

20.03.2015

Recht in der Welt

Schiedsgerichte: Anlässlich der Diskussion um Schiedsgerichtsklauseln in internationalen Abkommen stellt die SZ (Markus Balser) im Wirtschaftsteil Verfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington dar, die mit deutscher Beteiligung geführt worden sind oder werden. Während gegen die Bundesrepublik bisher lediglich wegen des Atomausstiegs verklagt werde, hätten deutsche Firmen bereits 30 Verfahren gegen andere Staaten angestrengt. In einem weiteren Beitrag bringt die SZ (Jannis Brühl) Zahlen zu den weltweit geführten Prozessen.

Sonstiges

NSU-Untersuchungsausschuss BW: Die taz (Lena Müssigmann) berichtet aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg, der Ende 2014 eingesetzt worden ist um den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter aufzuklären. Die ersten acht öffentlichen Sitzungstage habe sich der Ausschuss mit dem Tod des Zeugen Florian H. befasst. Er habe behauptet zu wissen, wer für den Mord an der Polizistin verantwortlich gewesen sein soll und sei am Tag vor seiner Vernehmung verbrannt im Auto aufgefunden worden. Die Schwester des Verstorbenen habe nun Gegenstände vorgelegt, die von der Polizei im Auto übersehen worden sein sollen, unter anderem die vermissten Autoschlüssel und eine Pistole.

Rechte von Schwangeren: Rechtsanwalt Ulf Weigelt erklärt auf zeit.de, dass schwangere Mitarbeiterinnen nach dem Mutterschutzgesetz bei vollem Lohnanspruch von der Arbeit freizustellen sind, wenn sie einen Arzttermin zur schwangerschaftsbezogenen Untersuchung wahrnehmen wollen. Sie dürfen die Termine jedoch nur in Ausnahmefällen während der Arbeitszeit vereinbaren.

Das Letzte zum Schluss

Göttlicher Einfall: Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte es mit einer mystischen Urheberrechtsstreitigkeit zu tun. Die Klägerin hatte als "Schreibmedium" Weisheiten der Gottheit Theobald empfangen und diese gemeinsam mit ihrer Schamanen-Kollegin in einem Buch veröffentlicht. Später überlegt sie es sich dann aber anders und klagte auf Unterlassung. Das Gericht befand, die Rechte der Klägerin seien gewahrt worden, berichtet justillon.de (Stephan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2015: BGH-Präsidentin Limperg im Interview – BGH zu Schönheitsreparaturen – Karlsruher Richter zu Schufa-Hinweis . In: Legal Tribune Online, 20.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15009/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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