Die juristische Presseschau vom 20. März 2015: BGH-Präsidentin Limperg im Interview – BGH zu Schönheitsreparaturen – Karlsruher Richter zu Schufa-Hinweis

20.03.2015

Justiz

BGH zu Schönheitsreparaturen: Die drei Urteile des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturklauseln von diesem Mittwoch werden in den Medien besprochen. Zum einen kann der Mieter einer unrenovierten Wohnung nicht mehr klauselmäßig zur Renovierung verpflichtet werden. Zum anderen erklärte der BGH die Quotenabgeltungsklauseln für unwirksam, stellt der Tagesspiegel (Ursula Knapp) zusammen. Rechtsanwalt Dominik Schüller erläutert auf lto.de die Rechtslage, die bisherige Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturklauseln und gibt einen Ausblick auf mögliche weitere Streitigkeiten rund um die Klauseln. Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt, dass der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Quotenabgeltungsklauseln abgerückt ist, es sei "folgerichtig, dass der BGH diesen Klauselmonstern, die aus seiner eigenen Rechtsprechung geboren wurden, nun den Garaus gemacht hat."

BGH zu Schufa-Hinweis: Mahnt ein Schuldner seinen Gläubiger, darf er dabei nicht den Hinweis verwenden, er sei verpflichtet die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen. Das hatte Vodafone in Mahnungen an seine säumigen Kunden geschrieben und damit die Kunden in wettbewerbswidriger Weise unter Druck gesetzt, entschied der Bundesgerichtshof am gestrigen Donnerstag. Das meldet lto.de.

BAG zu Azubihaftung: Wie lto.de berichtet, hat das Bundesarbeitsgericht vergangenen Dienstag entschieden, dass Auszubildende nach denselben Voraussetzungen für Schädigungen an Kollegen haften, wie gewöhnliche Mitarbeiter – eine Berücksichtigung des jüngeren Alters findet nicht statt. Im konkreten Fall verneinte das BAG den Haftungsausschluss für einen Lehrling, der einen anderen durch den Wurf eines Autoreifens verletzt hatte.

OLG München – NSU: spiegel.de (Björn Hengst) berichtet von der gestrigen Verhandlung im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Zwei ehemalige Nachbarinnen von Beate Zschäpe seien vernommen worden und bestätigten mit ihrer Aussage die Argumentation der Anklage, Zschäpe sei dafür zuständig gewesen, der Terrorzelle nach Außen hin den Anschein eines bürgerlichen Lebens zu verleihen.

Entschädigung für NS-Verbrechen: Die FAZ (Reinhard Müller) befasst sich mit der Frage, ob Opfer von NS-Verbrechen heute noch Ansprüche auf Entschädigung gegen die Bundesrepublik geltend machen können. Der Autor erläutert die Rechtslage anhand der Klagen von Opfern des Distomo-Massakers, die sowohl vor deutschen Gerichten, als auch vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gescheitert waren. Dominik Fronert setzt sich auf juwiss.de ebenfalls mit dem Urteil des IGH im Distomo-Fall auseinander und bespricht kritisch die Forderung, die Staatsimmunität im Falle von Entschädigungsforderungen zu lockern.

Urteile zum Miet- und Werkvertragsrecht: Rechtsanwältin Veronika Thormann fasst im Immobilien-Teil der FAZ drei aktuelle Urteile zum Mietrecht zusammen. Es geht um Voraussetzungen zum Abschluss eines Maklervertrages, Berechnung der Maklerprovision und um diskriminierende Mieterhöhungen. Daneben greift Rechtsanwältin Sergia Antipa zwei Urteile zum Werkvertragsrecht auf.

Schadensersatz wegen Zuckerkartell: Lebensmittelproduzenten haben angekündigt deutsche Zuckerhersteller wegen Kartellvertößen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, berichtet das Handelsblatt (Volker Votsmeier u.a.) auf der Titelseite. Im Interview mit dem Handelsblatt (Volker Votsmeier) beantwortet Rechtsanwalt Johann Brück Fragen nach den Erfolgsaussichten der Klagen und der Schadensberechnung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2015: BGH-Präsidentin Limperg im Interview – BGH zu Schönheitsreparaturen – Karlsruher Richter zu Schufa-Hinweis . In: Legal Tribune Online, 20.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15009/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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