Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2015: Krux der Opferanwälte – Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe – Rebellion gegen Sommerzeit

30.03.2015

Recht in der Welt

Türkei – Sicherheitsgesetz: Am vergangenen Freitag verabschiedete das türkische Parlament ein neues Sicherheitsgesetz, welches die Kompetenzen der Polizei, insbesondere im Rahmen von Demonstrationen, erweitern soll. Beispielsweise soll den Beamten der Einsatz von Schusswaffen erlaubt sein, wenn Demonstranten bewaffnet sind, hier reiche allerdings bereits der Verdacht eines Steins in der Tasche, so fr-online.de (Frank Nordhausen). Kritiker sehen in den Regelungen den "Marsch in den Polizeistaat". Die Opposition plane, Klage vor dem türkischen Verfassungsgericht einzureichen.

Australien – Vorratsdatenspeicherung: Das australische Parlament hat am vergangenen Donnerstag die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Demnach sollen Provider über zwei Jahre Daten der Kunden speichern, Strafverfolgungsorgane sollen darauf ohne richterliche Anordnung zugreifen dürfen. Ausnahmen solle es für Journalisten geben, so netzpolitik.org (Anna Biselli). Der Senat müsse den Entwurf noch bestätigen, dies sei allerdings "bloß eine Formalität".

USA – Todesstrafe: Die FAS (Andreas Ross) setzt sich, anlässlich der Wiedereinführung von Erschießungskommandos im US-Bundesstaat Utah, kritisch mit der Suche nach Alternativen zur Exekution durch die Giftspritze und der dortigen Praxis der Vollstreckung der Todesstrafe auseinander. So ergäben sich Probleme bei der Hinrichtung durch Giftspritzen – unter anderem sei die Beschaffung zuverlässiger Mittel aufgrund von Exportstopps und unseriösen Exporteuren schwierig. Der Beitrag berichtet auch von dem Fall Randy Lee Gardner, er war bislang der Letzte dessen Todesstrafe in Utah durch Erschießen vollstreckt wurde.

Argentinien – kein Hauptverfahrene gegen de Kirchner: Ein argentinisches Berufungsgericht hat die Anklage gegen Präsidentin Cristina Kirchner wegen Strafvereitelung nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, bei einem Anschlag auf ein jüdisches Kulturzentrum die Beteiligung iranischer Täter verschleiert zu haben. Der Gang zum Kassationshof sei noch eine Möglichkeit der Anklagebehörde. Dies meldet zeit.de.

China - Zhang Miao: Zhang Miao arbeitete für die China-Korrespondentin der Zeit Angela Köckritz und befindet sich seit Oktober vergangenen Jahres in chinesischer Haft wegen des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Staatsanwaltschaft werde bald entscheiden, ob sie Anklage gegen Miao erhebt. Der Spiegel (Bernhard Zand) beschreibt den Fall Miao und die Gefahr der Tätigkeit als ausländischer Korrespondent in China – chinesische Strafverfolgungsbehörden und Staatssicherheit konfrontierten sie mit "Argwohn und Verdächtigungen".

Sonstiges

Unternehmen gegen Terrorismus: Im Ressort Beruf und Chance setzt sich die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) mit der Beteiligung von Unternehmen am Kampf gegen den Terrorismus auseinander und erklärt deren Maßnahmen sowie die gesetzlichen Grundlagen. So machten zwei unmittelbar geltende Verordnungen der EU eine Überprüfung der Mitarbeiter auf terroristische Bestrebungen hin nötig, denn die Finanzierung bestimmter terroristischer Organisationen und deren Mitglieder stehe unter Strafe – so auch die Auszahlung von Arbeitslohn. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten der Unternehmen auf, um sich straflos zu halten und geht auch auf datenschutzrechtliche Aspekte und die Klagemöglichkeiten gegen einen Eintrag auf einer Terrorliste ein.

Haftung von German Wings: Der Professor für Luftfahrtrecht Elmar M. Giemulla erläutert in einem Interview mit lto.de (Anne Herr) ausführlich die Haftung der Fluggesellschaft Germanwings für den Absturz ihrer Maschine.

Videoüberwachung: ferner-alsdorf.de (Jens Ferner) befasst sich ausführlich mit der Zulässigkeit der privaten Videoüberwachung und erklärt die Rechtsgrundlage sowie formelle und materielle Voraussetzungen – insbesondere die Angemessenheit – der Maßnahme. Der Beitrag geht zudem auf die Konsequenzen unzulässiger Videoüberwachung, besondere Fallfragen und die Videoüberwachung durch Behörden ein.

"Predictive Policing": zeit.de (Kai Biermann) stellt ein umstrittenes Programm der bayrischen Polizei für "Predictive Policing" – vorausschauende Polizeiarbeit mit dem Ziel der Prävention – vor. Das Prognose-Programm werte die Daten von Verbrechen in Bayern aus und suche nach Mustern in der Vorgehensweise der Täter, es sei für jede Form von Massenkriminalität geeignet. Eine Vorhersage für eine Straftat treffe es, bei einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 75 Prozent. Der Beitrag schildert auch die Kritik an der Software, so werde beispielsweise deren Zuverlässigkeit bezweifelt und eine Rasterfahndung befürchtet.

Das Letzte zum Schluss

Rebellion gegen die Sommerzeit: Die Kritiker der Zeitumstellung nehmen es meist einfach mürrisch hin, dass ihnen die Sommerzeit ihren Tages-Rhythmus durcheinander bringt. Nicht so eine rebellische Mutter aus dem Allgäu. Diese wollte sich bereits in den 1990er-Jahren nicht damit abfinden und schickte ihre Kinder einige Wochen nach der Umstellung immer eine Stunde später zur Schule. Ihre Schützlinge sollten sich so langsam an die Sommerzeit gewöhnen können. Ihr ziviler Ungehorsam führte allerdings nicht, wie gewünscht, dazu, dass andere Eltern es ihr gleich taten, sondern zu mehreren Gerichtsverfahren. Die anfangs noch verständnisvollen Richter verurteilten sie dann schließlich auch zur Zahlung von Bußgeldern. Von der rebellischen Mutter schreibt justillon.de (Stephan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2015: Krux der Opferanwälte – Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe – Rebellion gegen Sommerzeit . In: Legal Tribune Online, 30.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15099/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen