Kritiker von Opferanwälten halten deren Arbeit für "pietätlos". Außerdem in der Presseschau: juristische Rehabilitierung verurteilter Homosexueller, BGH zu Adoption nach Samenspende, EGMR muss über Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung nach verbüßter Jugendstrafe entscheiden und wie einen die Rebellion gegen die Sommerzeit mit dem Gericht in Konflikt bringt.
Thema des Tages
Opferanwälte – Zwischen Recht und Moral? Das Handelsblatt (Volker Votsmeier/Sönke Iwersen) beschäftigt sich mit der Arbeit von Juristen, die sich "auf die Vertretung von Opfern und ihrer Angehörigen bei "'Großschadensereignissen'" spezialisiert haben und stellt insbesondere den Anwalt Ulrich von Jeisen vor. Er hat bereits im 9/11-Prozess und bei mehreren Flugzeugunglücken Mandate übernommen. Kritiker hielten seine Arbeit für "pietätlos" und "ethisch grenzwertig", denn "letztlich verdiene er sein Geld mit dem Leid anderer". Auf der anderen Seite, so das Handelsblatt, böte der Opferanwalt Menschen die Dienste an, "die sie gerade am dringendsten brauchen". Die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes könnten aufgrund des Montrealer Abkommens mit einer Entschädigung von mindestens 20.000 Euro rechnen – von Jeinsen prognostiziere auch "sehr viel höhere Ansprüche", diese müssten allerdings rechtlich geltend gemacht werden.
Rechtspolitik
Rehabilitierung verurteilter Homosexueller: Die Urteile zum ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen männlichen Personen unter Strafe stellte, sind bis heute noch in Kraft. Der Spiegel (Melanie Amann) teilt mit, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) prüfe derzeit, ob sich diese Urteile aufheben ließen und beschreibt die Probleme einer juristischen Rehabilitierung der Betroffenen. Kritiker monierten, die Aufhebung der Urteile sei nur unter "sehr engen Grenzen" möglich, denn eine unabhängige Justiz habe nach gültigen Vorschriften geurteilt. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf spreche, die Aufrechterhaltung der Unrechtsurteile würde die Verletzung der Menschenrechte fortsetzen.
Unternehmensstrafrecht: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erwägt, einen Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht einzubringen. Der Rechtsanwalt Konstantin Philipp von Busekist moniert in der Montags-FAZ die bisherigen Möglichkeiten der Sanktionierung von Unternehmen seien ausreichend. Die Verfolgung von Compliance-Verstößen scheitere an tatsächlichen, nicht an rechtlichen Problemen. Sinnvolle Neuregelungen im Bereich Compliance seien die Konkretisierung der Organisationspflichten der Unternehmen und "konkrete Vorgaben für eine Selbstanzeige von Gesetzesverletzungen durch Unternehmen".
Bundesrat billigt Gesetze: Der Bundesrat gab am vergangenen Freitag seine Zustimmung zu verschiedenen Gesetzesbeschlüssen des Bundestags – darunter Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und Frauenquote. Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn/Kerstin Schwenn/Manfred Schäfers) bringt eine Übersicht der Regelungen.
Organisierte Kriminalität: Der Spiegel (Andreas Ulrich) informiert über einen Gesetzentwurf des Innenministers Thomas de Maizière (CDU). Er wolle dem Generalbundesanwalt die Zuständigkeit für grenzüberschreitende organisierte Kriminalität übertragen, unter anderem die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Länder sorge für eine geringe Aufklärungsrate. Das Bundeskabinett unterstütze diesen Vorschlag nicht, hier liege keine Ausnahme von der Strafverfolgungskompetenz der Länder vor.
Mautgesetz: Am vergangenen Freitag passierte das Mautgesetz den Bundestag. Die Samstags-FAZ (Kerstin Schwenn) erläutert die geplante Regelung und nach wie vor bestehende Kritik. In deren Fokus stand das wohl drohende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Diskriminierung von Ausländern – den "Taschenspielertrick" der Entlastung Deutscher über die KfZ-Steuer werde die EU nicht billigen.
Der Focus (Daniel Goffart/Margarete van Ackeren/Markus Hurek) bespricht ausführlich die Kritik am Mautgesetz. Dieses würde sich wirtschaftlich und bürokratisch nicht rentieren, stattdessen sei es wahrscheinlich, dass die EU-Kommission nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot feststellt. Entscheidend sei die Frage, was passiert, wenn die Maut die Überprüfung der EU-Kommission nicht besteht – wird dann die gesamte Regelung oder nur die Entlastung über die KfZ-Steuer gekippt?
Justiz
BVerfG zum Kopftuch: Laut WamS (Jochen Gaugele) stellt der Kopftuch-Beschluss nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier eher eine "Ursache von Problemen" dar, statt eine Lösung voranzubringen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter basierte, nach Papier, auf einer "problematischen Beurteilung und Gewichtung des Grundrechtsschutzes der Lehrkraft in Ausübung eines öffentlichen Amtes". Denn, wenn die Richter der Lehrerin die Berufung auf die Religionsfreiheit zugestehen, dann müsste der Staat sie vor entsprechenden Störungen schützen – dies bedeute allerdings, dass das Grundrecht auch vor einer konkreten Gefahr "nicht zurückstehen dürfe".
BGH zu Adoption nach Samenspende: Der Bundesgerichtshof erschwerte am vergangenen Freitag die Adoption von Kindern, welche durch eine Samenspende gezeugt wurden. Der Vater muss die Gelegenheit bekommen sich an dem Adoptionsverfahren zu beteiligen, selbst wenn er nicht der rechtliche Vater ist. Im vorliegenden Fall wollte die lesbische Lebenspartnerin der Mutter das durch "private" Samenspende gezeugte Kind adoptieren, das zuständige Amtsgericht lehnt den Adoptionsantrag ab, da die Frauen keine Zustimmung des Vaters vorlegten. Die Samstags-FAZ (Alexander Haneke) erläutert die Argumentation der Karlsruher Richter.
OVG Münster zu islamischer Beschneidungsfeier: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Verbot der Stadt Köln, eine islamische Beschneidungsfeier an Karfreitag abzuhalten – das Fest habe "jedenfalls auch unterhaltenden Charakter" und widerspreche so dem "besonderen Wesen des Karfreitags". Der Beschwerdeführer Mehmet Doğan plane nun, laut Spiegel (Dietmar Hipp), im Hauptsacheverfahren "eine grundlegende Klärung" zu erwirken, auch eine Verfassungsbeschwerde käme in Frage – berufen wolle er sich auf seine Religionsfreiheit.
EuGH – Hartz IV: Die FAS (Corinna Budras) erläutert das Plädoyer des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Melchior Wathelet zum Anspruch auf Sozialleistungen von EU-Ausländern und stellt die von ihm gebildeten drei Fallgruppen vor. Demnach hätten EU-Ausländer, die keine Arbeit suchen oder nur zur Arbeitssuche eingereist sind, keinen Anspruch auf Hartz IV – dieser bestehe nur, wenn sie bereits im Aufnahmeland gearbeitet haben. Die FAS hält fest, dass Wathelet zudem unausgesprochen eine vierte Gruppe eingeführt hat, denn einen Anspruch auf Sozialleistungen solle auch erlangen, wer wegen der Schulpflicht seiner Kinder im Land bleiben dürfe.
EGMR – Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich mit der Frage befassen müssen, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung am Ende einer Jugendstrafe zulässig ist. Michael W., der wegen Mordes an der damals 12-Jährigen Vanessa eine Jugendstrafe verbüßt hatte, befindet sich derzeit in Sicherungsverwahrung – die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte diese nachträglich beantragt. Dies halten W.'s Verteidiger für verfassungs- und menschenrechtswidrig. Der Spiegel (Julia Jüttner – spiegel.de-Zusammenfassung) legt den Fall und die bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung dar.
BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: Der Spiegel (Dietmar Hipp) befragt den Staatsrechtler und Vertreter des Bundesrats im NPD-Verbotsverfahren Christoph Möllers zu den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachweisen der Abschaltung von V-Leuten in den Führungsgremien der NPD. Möllers betont, dass die Vertreter der Länder die Nachweise fristgerecht erbringen können, räumt etwaige Probleme im Verbotsverfahren wegen des Einsatzes der V-Leute aus und hebt die Zulässigkeit der Beobachtung von Parteien durch den Verfassungsschutz hervor.
Die Juristen Horst Meier und Johannes Lichdi loben in der taz das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts – nur durch eindeutige Nachweise für die "Quellenfreiheit" der NPD-Führung könne ein "strenges justizförmiges Verfahren" garantiert werden. Sie erläutern ausführlich, welche Sachverhalte nachgewiesen werden müssen.
Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) zeigt auf, dass die Forderung des Bundesverfassungsgericht "kein schlechtes Zeichen für den weiteren Verfahrensgang" sein muss – vielmehr könne dies helfen das "Verbotsurteil wasserdicht zu machen". Auch andere Ausgänge des Verfahrens seien "begrüßenswert" – beispielsweise könnte ein Scheitern der Nachweiserbringung dazu anregen, über das "amtliche Spitzelwesen" zu reflektieren – "manchen Verfassungsfeind gäbe es wohl gar nicht ohne staatliche Alimentation".
Der Habilitand Stephan Pötters beschreibt auf juraexamen.info den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren, die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot sowie das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens im Jahre 2003. Er argumentiert, es sei sinnvoller die NPD "in der politischen Arena statt vor dem BVerfG zu bekämpfen" – einige Gründe sprächen für ein Scheitern des Verbots.
OLG Stuttgart – Haft für Islamisten: Im Verfahren gegen drei Islamisten hat das Oberlandesgericht Stuttgart am vergangenen Freitag den Hauptangeklagten, Ismail I., zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Seine beiden Mitangeklagten erhielten Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sie haben Ismail I. bei seinen Vorbereitungen zur Reise nach Syrien geholfen. Die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) informiert über die Argumentation des Gerichts und die Einlassungen des Hauptangeklagten.
StA Hamburg – Mosley Fotos: Die USA hat der Staatsanwaltschaft Hamburg die Rechtshilfe bei den Ermittlungen gegen das Unternehmen Google USA im Fall Mosley versagt – es läge kein Verdacht für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Suchmaschinenkonzerns vor. Der ehemalige FIA-Präsident Max Mosley hatte Strafanzeige erstattet, weil Google sich weigerte Fotos von privaten Sexpartys von vorneherein aus den Suchtreffern zu filtern. Dies meldet der Spiegel (Isabell Hülsen).
LG Duisburg – Loveparade: Der Strafverteidiger eines im Loveparade-Verfahren angeschuldigten Bauamtmitarbeiters, Michael Kaps, legte der Staatsanwaltschaft Duisburg ein neues Gutachten zum Loveparade-Unglück vor und beantragte das Hauptverfahren gegen seinen Mandaten nicht zu eröffnen. Das Gutachten des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht Münster, Bernd Schulte, erklärt, dass die vom Bauamt genehmigte Nutzungsänderung nicht für die Unglücksstelle der Loveparade 2010 gegolten habe. Zudem verweise Schulte auch auf die Verantwortung der Polizei im Rahmen des Unglücks, berichtet der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Sven Röbel – spiegel.de-Zusammenfassung).
Recht in der Welt
Türkei – Sicherheitsgesetz: Am vergangenen Freitag verabschiedete das türkische Parlament ein neues Sicherheitsgesetz, welches die Kompetenzen der Polizei, insbesondere im Rahmen von Demonstrationen, erweitern soll. Beispielsweise soll den Beamten der Einsatz von Schusswaffen erlaubt sein, wenn Demonstranten bewaffnet sind, hier reiche allerdings bereits der Verdacht eines Steins in der Tasche, so fr-online.de (Frank Nordhausen). Kritiker sehen in den Regelungen den "Marsch in den Polizeistaat". Die Opposition plane, Klage vor dem türkischen Verfassungsgericht einzureichen.
Australien – Vorratsdatenspeicherung: Das australische Parlament hat am vergangenen Donnerstag die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Demnach sollen Provider über zwei Jahre Daten der Kunden speichern, Strafverfolgungsorgane sollen darauf ohne richterliche Anordnung zugreifen dürfen. Ausnahmen solle es für Journalisten geben, so netzpolitik.org (Anna Biselli). Der Senat müsse den Entwurf noch bestätigen, dies sei allerdings "bloß eine Formalität".
USA – Todesstrafe: Die FAS (Andreas Ross) setzt sich, anlässlich der Wiedereinführung von Erschießungskommandos im US-Bundesstaat Utah, kritisch mit der Suche nach Alternativen zur Exekution durch die Giftspritze und der dortigen Praxis der Vollstreckung der Todesstrafe auseinander. So ergäben sich Probleme bei der Hinrichtung durch Giftspritzen – unter anderem sei die Beschaffung zuverlässiger Mittel aufgrund von Exportstopps und unseriösen Exporteuren schwierig. Der Beitrag berichtet auch von dem Fall Randy Lee Gardner, er war bislang der Letzte dessen Todesstrafe in Utah durch Erschießen vollstreckt wurde.
Argentinien – kein Hauptverfahrene gegen de Kirchner: Ein argentinisches Berufungsgericht hat die Anklage gegen Präsidentin Cristina Kirchner wegen Strafvereitelung nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, bei einem Anschlag auf ein jüdisches Kulturzentrum die Beteiligung iranischer Täter verschleiert zu haben. Der Gang zum Kassationshof sei noch eine Möglichkeit der Anklagebehörde. Dies meldet zeit.de.
China - Zhang Miao: Zhang Miao arbeitete für die China-Korrespondentin der Zeit Angela Köckritz und befindet sich seit Oktober vergangenen Jahres in chinesischer Haft wegen des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Staatsanwaltschaft werde bald entscheiden, ob sie Anklage gegen Miao erhebt. Der Spiegel (Bernhard Zand) beschreibt den Fall Miao und die Gefahr der Tätigkeit als ausländischer Korrespondent in China – chinesische Strafverfolgungsbehörden und Staatssicherheit konfrontierten sie mit "Argwohn und Verdächtigungen".
Sonstiges
Unternehmen gegen Terrorismus: Im Ressort Beruf und Chance setzt sich die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) mit der Beteiligung von Unternehmen am Kampf gegen den Terrorismus auseinander und erklärt deren Maßnahmen sowie die gesetzlichen Grundlagen. So machten zwei unmittelbar geltende Verordnungen der EU eine Überprüfung der Mitarbeiter auf terroristische Bestrebungen hin nötig, denn die Finanzierung bestimmter terroristischer Organisationen und deren Mitglieder stehe unter Strafe – so auch die Auszahlung von Arbeitslohn. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten der Unternehmen auf, um sich straflos zu halten und geht auch auf datenschutzrechtliche Aspekte und die Klagemöglichkeiten gegen einen Eintrag auf einer Terrorliste ein.
Haftung von German Wings: Der Professor für Luftfahrtrecht Elmar M. Giemulla erläutert in einem Interview mit lto.de (Anne Herr) ausführlich die Haftung der Fluggesellschaft Germanwings für den Absturz ihrer Maschine.
Videoüberwachung: ferner-alsdorf.de (Jens Ferner) befasst sich ausführlich mit der Zulässigkeit der privaten Videoüberwachung und erklärt die Rechtsgrundlage sowie formelle und materielle Voraussetzungen – insbesondere die Angemessenheit – der Maßnahme. Der Beitrag geht zudem auf die Konsequenzen unzulässiger Videoüberwachung, besondere Fallfragen und die Videoüberwachung durch Behörden ein.
"Predictive Policing": zeit.de (Kai Biermann) stellt ein umstrittenes Programm der bayrischen Polizei für "Predictive Policing" – vorausschauende Polizeiarbeit mit dem Ziel der Prävention – vor. Das Prognose-Programm werte die Daten von Verbrechen in Bayern aus und suche nach Mustern in der Vorgehensweise der Täter, es sei für jede Form von Massenkriminalität geeignet. Eine Vorhersage für eine Straftat treffe es, bei einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 75 Prozent. Der Beitrag schildert auch die Kritik an der Software, so werde beispielsweise deren Zuverlässigkeit bezweifelt und eine Rasterfahndung befürchtet.
Das Letzte zum Schluss
Rebellion gegen die Sommerzeit: Die Kritiker der Zeitumstellung nehmen es meist einfach mürrisch hin, dass ihnen die Sommerzeit ihren Tages-Rhythmus durcheinander bringt. Nicht so eine rebellische Mutter aus dem Allgäu. Diese wollte sich bereits in den 1990er-Jahren nicht damit abfinden und schickte ihre Kinder einige Wochen nach der Umstellung immer eine Stunde später zur Schule. Ihre Schützlinge sollten sich so langsam an die Sommerzeit gewöhnen können. Ihr ziviler Ungehorsam führte allerdings nicht, wie gewünscht, dazu, dass andere Eltern es ihr gleich taten, sondern zu mehreren Gerichtsverfahren. Die anfangs noch verständnisvollen Richter verurteilten sie dann schließlich auch zur Zahlung von Bußgeldern. Von der rebellischen Mutter schreibt justillon.de (Stephan Weinberger).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2015: Krux der Opferanwälte – Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe – Rebellion gegen Sommerzeit . In: Legal Tribune Online, 30.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15099/ (abgerufen am: 06.05.2024 )
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