Die juristische Presseschau vom 14. - 16. November 2015: Kein Krieg / Kein Fir­men­waf­fen­schein / Kein Gra­tis­b­litzer

16.11.2015

Justiz

BVerwG zu "Firmenwaffenschein": Waffenscheine dürfen an Firmen nur hinsichtlich konkret dargelegter Umstände erteilt werden – welche Personen oder Objekte geschützt werden sollen und worin die besondere Gefährdungslage besteht. Einen "Firmenwaffenschein", nach dem das Security-Unternehmen im konkreten Fall selbst entscheiden könnte, gebe das Waffenrecht nicht her, entschied das Bundesverwaltungsgericht, wie lawblog.de (Udo Vetter) meldet.

EuG zu Geheimhaltung: Im laufenden Prozess der politischen Entscheidungsfindung darf die EU-Kommission Dokumente die im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren stehen geheim halten. Das entschied das Europäische Gericht am Freitag, berichtet lto.de.

BVerfG zu Beratungshilfe: Die Ablehnung eines Antrags auf Beratungshilfe bedarf einer Begründung im Einzelfall und hat als Maßstab den kostenbewussten, finanziell bemittelten Antragsteller zugrunde zu legen. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus Oktober, berichtet lto.de.

LAG Kiel zu Sonntagspost: Ein Arbeitnehmer hat nicht die Verpflichtung am Sonntag in seinen Briefkasten zu sehen. Eine Sonntags dort eingeworfene Kündigung geht ihm daher erst am folgenden Montag zu, weil erst dann typischerweise mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, laut blog.beck.de (Markus Stoffels).

VG Münster zu Ex-Richtern als Anwälte: Die nordrhein-westfälische Justizverwaltung wollte einem ehemaligen Richter, der nach Pensionierung als Rechtsanwalt tätig ist, für fünf Jahre untersagen, an seinem ehemaligen Dienstort tätig zu sein. Das theoretische Risiko unangemessener Nutzung von Kontakten genüge nicht für den Eingriff in die Berufsfreiheit, entschied das Verwaltungsgericht Münster im Eilverfahren, erst recht nicht für die überzogene Länge von fünf Jahren. Es müssten zumindest konkrete Anhaltspunkte für Mauscheleien bestehen. Das meldet lawblog.de (Udo Vetter).

VG Potsdam zu Piratenkopftuch: Das Piratenkopftuch ist eine typische Kopfbedeckung für Anhänger der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters". Aber dem Vorsitzende des deutschen Ablegers sei ein Passfoto mit dieser Kopfbedeckung zu Recht verweigert worden, entschied das Verwaltungsgericht Potsdam. Um als Weltanschauungs- oder Religionsgemeinschaft zu gelten, fehle ein "eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz", meldet die Samstags-taz.

OLG München – NSU-Prozess: An Beate Zschäpes angekündigte Einlassung seien keine großen Erwartungen zu knüpfen, meint Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) und fragt, in welcher Funktion der neue Wahlverteidiger Hermann Borchert die Angeklagte eigentlich in der Vergangenheit in der Untersuchungshaft besuchte. Konrad Litschko (Samstags-taz) sieht die anstehende Aussage als Erfolg der peniblen Arbeit des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl an. Laut Samstags-SZ (rabe) fallen zwei Verhandlungstage in dieser Woche aus.

OLG München – Spionage-Prozess: Vor dem Oberlandesgericht München beginnt am heutigen Montag der Prozess gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter, der Informationen an die CIA verkauft haben soll. Ihm werden Landesverrats, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit vorgeworfen. Das meldet die Montags-taz.

LG Essen – Middelhoff: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat beim Landgericht Essen Anklage gegen 15 frühere Verantwortliche des insolventen Arcandor-Konzerns erhoben haben. Thomas Middelhoff soll unter den Angeschuldigten sein. Ihm werde (je nach Bericht) Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Es berichten unter anderen zeit.de und HBl (Volker Votsmeier).

LG Hamburg – "Mopo"-Anschlag: Zehn Monate nach dem Anschlag auf die Hamburger Morgenpost ist gegen vier Männer Anklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben wurden, wegen schwerer Brandstiftung, meldet die Montags-SZ.

LG Dresden – Infinus-Prozess: Am heutigen Montag beginnt vor dem Landgericht Dresden der Prozess gegen sechs Manager von Infinus/Fubus weil sie in einem der größten Anlegerskandale in Deutschland mir einem Schneeballsystem 40.000 Anleger um eine Milliarde geprellt haben sollen, wobei die Anklage sich nur auf 22.000 Anleger und 312 Millionen Euro davon bezieht. Der Vorwurf lautet auf gewerbsmäßigen Betrug und Kapitalanlagebetrug, berichtet das HBl (Gertrud Hussla).

VG Halle – UBA-Broschüre: Das Verwaltungsgericht Halle wird am Mittwoch darüber verhandeln, ob das Umweltbundesamt in einer Broschüre über den Klimawandel drei Journalisten namentlich nennen durfte, mit der Angabe, deren Beiträge stimmten "nicht mit dem Kenntnisstand der Wissenschaft" überein. Die Betroffenen sehen sich diskreditiert, sie hätten nur Zweifel an den Standpunkten des Weltklimarates geäußert, und begehren Rücknahme der Broschüre, meldet der Focus.

EuGH zu Verwertungsgesellschaften: Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem Verleger nicht unbedingt Anteil an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften beanspruchen können und die Auswirkungen für das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren, informiert Rechtsanwalt Günter Poll auf lto.de. Thomas Stadler (internet-law.de) meint, nach dem Urteil werde der Ruf nach einem europäischen Leistungsschutzrecht wohl lauter werden.

OLG Celle zu BlitzerApps: Auch der Tsp (Jost Müller Neuhof) berichtet nun über das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, nach dem ein Smartphone mit BlitzerApp ein technisches Gerät ist, das nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist, weil es dazu bestimmt ist, Überwachungsmaßnahmen im Verkehr "anzuzeigen oder zu stören".

BGH zu Persönlichkeitsrecht Minderjähriger: Die Samstags-Welt (Kathrin Spoerr) beschreibt den Hintergrund für das Buch "Hexenjagd" von Ursula Sarrazin und das dazu gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs zum Persönlichkeitsrecht Minderjähriger vom 15. September. Der Begriff, mit dem die Autorin ihre an einer Stelle namentlich genannte Schülerin herabgewürdigt haben soll – "Pseudohochbegabte" – entstamme einem Schriftsatz der Kindesmutter und komme in Sarrazins Buch, entgegen der Tatsachenfeststellung des BGH, nicht vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. - 16. November 2015: Kein Krieg / Kein Firmenwaffenschein / Kein Gratisblitzer . In: Legal Tribune Online, 16.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17548/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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