Die juristische Presseschau vom 14. - 16. November 2015: Kein Krieg / Kein Fir­men­waf­fen­schein / Kein Gra­tis­b­litzer

16.11.2015

Nach Paris ist wieder die Rede von einem "Krieg" gegen den Terrorismus. Außerdem in der Presseschau: Spionage gegen EU-Bürger soll es nicht geben, Waffenscheine gibt es nicht als Generalerlaubnis und zu viel Frechheit stachelt Ermittlungseifer an.

Thema des Tages

"Krieg" gegen den Terror?: Völkerrechtlich handelt es sich bei den Anschlägen in Paris nicht um Kriegsakte, so die Montags-taz (Andreas Zumach/Christian Rath). Militärische Gegenschläge auf syrischem Boden (ohne UN-Mandat oder Zustimmung der syrischen Regierung) seien damit nicht rechtmäßig. Terrororganisationen seien mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Auch die Montags-FAZ (Reinhard Müller) befasst sich mit der Frage, was im Kampf gegen den Terror (dem "asymmetrischen 'Krieg'") gerechtfertigt ist, und den Grenzen, die dem Rechtsstaat gesetzt sind.

Anschlag und Flüchtlingspolitik: Zu Wortmeldungen, die aus den Anschlägen in Paris Konsequenzen für die Flüchtlingspolitik ziehen wollen, weil Terroristen als Flüchtlinge getarnt einreisen könnten, schreibt Heribert Prantl (Montags-SZ), dass ein "starkes Europa eines ist, das die Schwachen, das Recht und die Freiheit schützt". "Jedes Recht kann hintergangen werden. Das darf aber nicht dazu führen, das Recht zu streichen; und auch nicht dazu, den IS-Opfern Schutz zu verweigern."

Ausnahmezustand: Laut spiegel.de plant Präsident Hollande den Ausnahmezustand für drei Monate aufrecht zu erhalten. Er "ermöglicht unter anderem Ausgangssperren, Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht und Hausarrest für Menschen, deren Aktivität als 'gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung' angesehen wird. Außerdem können Versammlungsverbote verhängt und Konzertsäle und Kinos geschlossen werden." Dazu bedürfe es jedoch eines Gesetzes.

Rechtspolitik

BND-Reform: Die große Koalition hat sich auf die Eckpunkte der Reform des Bundesnachrichtendienstes geeinigt, berichten Samstags-taz (Ralf Pauli), Samstags-SZ (Thorsten Denkler) und spiegel.de. Danach soll etwa die Spionage gegen EU-Bürger untersagt sein und sämtliche Spionageeinsätze vom BND-Präsidenten angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden, auch einigte man sich auf die Einführung des Ständigen Bevollmächtigten für Geheimdienstüberwachung. 

Anti-Doping-Gesetz: Der Bundestag hat am Freitag das Anti-Doping-Gesetz beschlossen, nach dem sich nun auch Sportler strafbar machen können. Nicht ihre Gesundheit sondern wirtschaftliche Interessen der Gegner und die Vorbildfunktion des Spitzensports werden geschützt. Für effektive Dopingbekämpfung bedürfe es Ermittlungsmethoden, die nur dem Staat zur Verfügung stünden, deshalb sei Strafrecht erforderlich, meint Christian Rath (BadZ) und weist darauf hin, dass es letztlich aber internationaler Anstrengungen bedürfe und Deutschland wohl zunächst mit weniger Medaillen rechnen müsse.

Pflegereform: Die Regeln der am Freitag verabschiedeten Pflegereform fasst lto.de zusammen. Insbesondere werden Demenzkranke in die Pflege einbezogen und pflegende Angehörige in Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. - 16. November 2015: Kein Krieg / Kein Firmenwaffenschein / Kein Gratisblitzer . In: Legal Tribune Online, 16.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17548/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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